Das Reich des Bösen, es ist ganz nah. Selbst in bester Absicht, so hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt entschieden, dürfe auch die aller bösen Absichten unverdächtige Bundesregierung nebst ihrem demokratischen Parlament nicht einfach Leute nach verbüßter Strafe weiter im Gefängnis behalten.
Das war einem von dpa und den kostenlosen Abschreibdiensten des Paid-Content-Markführers abdendblatt.de flott “Gewaltverbrecher” genannten Mann geschehen, der 1986 in Marburg wegen versuchten Raubmords zu fünf Jahren Haft und einer zehnjährigen Sicherungsverwahrung verurteilt worden war. Als er glaubte, die zehn Jahre seien rum, änderte sich zufällig gerade das entsprechende Gesetz: Sicherungsverwahrung galt nun unbegrenzt, trotz abgebüßter 18-jähriger Freiheitsstrafe wäre der Mann niemals mehr auf freien Fuß gekommen.
Dagegen klagte er die letzten elf Jahre. Mit dem Ergebnis, dass der Bundesrepublik nun bescheinigt wurde, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen zu haben. Laut Artikel sieben der Menschenrechtskonvention gilt ein Verbot rückwirkender Strafverschärfung, wie es ganz offensichtlich gegen ihn angewandt wurde. Die Bundesregierung muss jetzt Schmerzensgeld zahlen, der 52-jährige Beschwerdeführer aber darf sich auch nicht freuen: Für acht Jahre Gefängnis ohne Rechtsgrundlage erhält er 50.000 Euro, umgerechnet pro Jahr rund 6000, pro Tag also 17 Euro – billiger ist ein Menschenrecht hierzulande kaum kaputtzukriegen.
Quelle: politplatschquatsch.com
Persönlich stufe ich die Menschenrechte der unschuldigen Opfer eindeutig höher ein als die Rechte derjenigen, die Menschenrechte mißachten und mit Gewalt brechen.
Oftmals als gefühllose Wiederholungstäter. Hier ist Mitleid fehl am Platze.