Kartell des braunen Goldes

Sie stehen an der Spitze des hart umkämpften Kaffeemarktes in Deutschland. Dennoch ist die Spitze nicht hoch genug. Den marktführenden Kaffeeröstereien Tchibo, Melitta und Dallmayr drohen Geldbußen in Höhe von 159,5 Millionen Euro. Das Bundeskartellamt wirft den Kaffeeröstereien seit mindestens 2000 missbräuchliche Preisabsprachen getroffen zu haben. Bis zur Durchsuchung der

Sie stehen an der Spitze des hart umkämpften Kaffeemarktes in Deutschland. Dennoch ist die Spitze nicht hoch genug. Den marktführenden Kaffeeröstereien Tchibo, Melitta und Dallmayr drohen Geldbußen in Höhe von 159,5 Millionen Euro. Das Bundeskartellamt wirft den Kaffeeröstereien seit mindestens 2000 missbräuchliche Preisabsprachen getroffen zu haben. Bis zur Durchsuchung der Büros im Juli 2008 sollen Geschäftsführer und Vertriebsleiter der Unternehmen in Gesprächskreisen mehrfach Höhe, Umfang, Zeitpunkt der Bekanntgabe und Inkrafttreten beabsichtigter Preiserhöhungen festgelegt haben.

Allein zwischen den Jahren 2003 und 2008 sollen fünf Preiserhöhungen aufgrund missbräuchlicher Preisabsprachen durchgeführt worden sein. Bis auf eine Erhöhung im März / April 2008 sollen alles am Markt durchgesetzt worden sein.Betroffen waren die Märkte für Filterkaffee, Espresso, Kaffeepads sowie Kaffeebohnen. Für die Verbraucher soll ein Schaden von etwa fünf Milliarden Euro entstanden sein, da der Lebensmittel-Einzelhandel die Preiserhöhungen in der Regel direkt an den Endkunden weitergeben konnte. So führten die Preisabsprachen allein im Dezember 2004 und April 2005 zum Anstieg der Verbraucher- und Aktionspreise von durchschnittlich über einem Euro pro 500-Gramm Packung.

Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert daher das “zu Unrecht abkassierte Geld an die Verbraucher zurückzuzahlen“.

Melitta und Dalmayr schwiegen zum vorgeworfenem Schaden, während ein Sprecher der Tchibo GmbH angab, die von Interessenverbänden und Medien abgeleitete Höhe der Mehrkosten entbehrten jeglicher Grundlage. Gleichzeitig rief die Sprecherin der Verbraucherzentrale Hamburgs zum Boykott der Unternehmen während der Weihnachtsfeiertage auf. Stattdessen sollte fair gehandelter Kaffee konsumiert und gleichzeitig die Bauern aus Entwicklungsländern unterstützt werden. Eine Aufforderung, die Tchibo als “unsachliche Vorverurteilung” abtat.

Bislang ist der Bescheid des Kartellamtes noch nicht rechtskräftig. Die Röstereien Tchibo und Melitta werden nach eigenen Angaben Rechtsmittel gegen die verhängten Strafen einlegen, da man verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe des Bußgeldes hegt. Über die Einsprüche wird dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. In der Zwischenzeit laufen noch Verfahren gegen weitere Marktanbieter, die namentlich nicht genannt werden. Das Bundeskartellamt will die Verfahren Anfang des kommenden Jahres 2010 abgeschlossen haben.

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  1. http://www.readers-edition.de/2009/12/22/9-kleine-desinformations-tages-rundschau-221209/
    etwas Mathematik mit großen Zahlen:
    Ganz offensichtlich wird die Mathematik-Allergie oder -Schwäche zahlloser Leser vom Medienkartell ebenso schamlos ausgenutzt wie die mangelhafte Erziehung zur LOGIK:

    Die drei Kaffeeröster TCHIBO, MELITTA & DALLMAYR haben in den letzten Jahren von den Verbrauchern 4,8 Milliarden zuviel kassiert aufgrund von (verbotenen) Preisabsprachen”¦, umgerechnet auf alle Bubü vom Baby bis zum Greis hätte also jeder ein Guthaben von ca. € 60.- bei diesen Kaffeebanditen

    Stattdessen hat das Kartellamt nun Geldbussen von 160 Millionen gegen die kriminelle Bande verhängt, woraus man sehen kann, dass sich Kriminalität nur in richtig großem Stil auszahlt: Ergebnis: 4.800.000.000 ./. 160.000.000 = 4.640.000.000 Gewinn

    Ich vermute mal, dass diese Art der Abzocke durchaus zwischen den kriminellen Vereinigungen der Großkonzerne und den politischen Banden, die sich PARTEIEN nennen USUS ist, denn es handelt sich um eine Art verdeckter Steuer:

    Dem Bürger, Träger und Besitzer des Staats, wird Geld aus der Tasche gezogen – wie nahezu immer zu Unrecht – der Dieb darf einen Großteil seiner Beute behalten, muss aber ein Schweigegeld an die andere kriminelle Vereinigung zahlen. Dies geschieht mit Billigung durch o.g. politische Bande, die handelt als sei der Staat ihr Besitz.