In 2007 noch gerichtliche Billigung des Afghanistan-Einsatzes: Im Urteil vom 3. Juli 2007 ““ 2 BvE 2/07 ““, in dem es um den Einsatz der Bundewehr-Tornados zur Luftunterstützung in Afghanistan ging, führte das Bundesverfassungsgericht aus:
“ž…Während die Operation Enduring Freedom vornehmlich der unmittelbaren Terrorismusbekämpfung gilt, dient ISAF der Aufrechterhaltung der Sicherheit in Afghanistan, um eine Grundlage für den zivilen staatlichen Aufbau zu schaffen. Durch Kooperationen zwischen den Einsätzen, die die Sicherheit in Afghanistan erhöhen sollen, sind diese rechtlichen und tatsächlichen Trennungen nicht aufgehoben worden. Dass von integrierten Kampfeinsätzen nicht gesprochen werden kann, ergibt sich bereits aus dem Beschluss der Bundesregierung zur Entsendung der Tornado-Aufklärungsflugzeuge. Danach sollen die Tornado- Flugzeuge Aufklärungsarbeit leisten, die Fähigkeit zur Luftnahunterstützung ist nicht vorgesehen, und die Flugzeuge sind nur zu Eigen- und Selbstschutzzwecken bewaffnet. Was die Weitergabe von Aufklärungsergebnissen an die Operation Enduring Freedom betrifft, so ist diese nach dem genannten Beschluss auf der Basis des ISAF-Operationsplans der NATO nur dann vorgesehen, “šwenn dies zur erforderlichen Durchführung der ISAF-Operation oder für die Sicherheit von ISAF-Kräften erforderlich ist”™…”œ
Fehlerhafte Grundannhemen des Bundesverfassungsgerichts
Die Organklage war von der Fraktion der Linken erhoben worden. Ihr Argument, dass mit dem Einsatz der Aufklärungsflüge auch die Operation Enduring Freedom, des militärischen Einsatzes der U.S.A. gegen die Taliban im Lande unterstützt würde und dass dies eine Unterstützung außerhalb des NATO- Einsatzbereiches sei,wurde vom Gericht verworfen. Es gab der berühmt-berüchtigten Aussage von Peter Struck damit eine Unterstützung: Deutschland wird also doch am Hindukusch verteidigt!?
Vom Grundsatz her kann es sehr wohl sein, dass das nordatlantische Bündnis seine Rechteauch am Ende der Welt verteidigen kann. Das Gericht hat aber ““ ohne jede Prüfung ““ unterstellt, dass der massive militärische Angriff der Amerikaner gegen die Taliban eine zulässige Antwort auf den Vorfall 9/11 in New York und Washington darstellte. Deutschland als Bündnispartner sei da zur Hilfe verpflichtet.
Das Urteil ist falsch, weil seine Grundannhemen falsch sind. Die beste Antwort hat der Hassemer-Senat von der gründlichen völkerrechtlichen und verfassungrechtlichen Aufarbeitung des gesamten Vorgehens der U.S.A. und der Nato vom Richter am Bundesverwaltungsgericht Dieter Deisenroth, einem ausgemachten Experten im Verfassungs- und Völkerrecht, erhalten. Die Lektüre seines ausführlichen Aufsatz sei jedem interessierten Mitbürger anempfohlen. Ich will hier die klare Darlegung der Fakten und die klaren Schlüsse nicht wiederholen. Lesen Sie nach, niemand kann verkennen, dass sowohl der amerikanische Kampfeinsatz unter dem Kommando mit dem ireleitenden Namen Enduring Freedom als auch der International Security Assistance Force (ISAF) unrechtmäßig sind. Sehr überzeugend schildert Deisenroth auch die Lage nach dem Grundgesetz, das unseren Staat auf ewig festgeschrieben hat, sich außer im Verteidigungsfall an keinen militärischen Kampfhandlungen zu beteiligen.
Das Verfassungsgericht will aber keine unmittelbaren Militäreinsätze
In seiner Entscheidung zu den Tornado-Einsätzen hat das Bundesverfassungsgericht ganz klar gemacht, dass es sie billigt, weil es sich dabei  n i c h t  um unmittelbare Bekämpfung des “žTerrorismus”œ handele, es ginge nur um eine Verzahnung der Aufgaben im Interesse der Sicherheit im Lande. Insbesondere sei ja auch keine Luftnahunterstützung vorgesehen. So bedauerlich es ist, dass das Bundesverfassungsgericht die die von der CIA selbst aufgebauten Taliban, die mit Ausnahme der von den Amerikanern umworbenen Nordprovinzen die Kontrolle über das Land inne hatten, als Terroristen bezeichnet, so ist doch die grundlegende Einstellung des Gerichts jetzt für die Beurteilung der vom deutschen Oberst Klein mit Hilfe der Luftnahunterstützung der Amerikaner vorgenommenen gezielten Tötung einer größeren Zahl von vermeintlichen Taliban-Kämpfern und ganz sicher vielen Zivilisten in Kundus von großem Interesse.
Die Regierung hat auch den Bundestag laufend getäuscht
Nicht nur das Budesverfassungsgericht, auch der Bundestag ist immer von unserer Regierung wieder falsch informiert worden. Dem Bundestag wurden von Beginn der ISAF-Mission bis heute nur Anträge (PDF) vorgelegt, die keinen Zweifel an der rein zivilen Aufgabe des Einsatzes ließen, zuletzt noch Im Antrag vom 7.10.2008, der den Einsatz bis Ende 2009 sicherte.
Schauen Sie sich die Formulierungen an! Kann da ein Bundestagsabgeordneter auf die Idee kommen, dass er gezielte Luftschläge gegen angebliche Taliban rechtfertigen sollte, die zusammen mit einer ungewissen Zahl von Zivilisten um den Ort der allgemeinen Ausschlachtung zweier in einer Sandbank fest steckenden gestohlenen Tanklaster versammelt sind?
Hier der Text:
“žIm Rahmen des ISAF-Einsatzes ergeben sich für die Bundeswehr insbesondere folgende Aufgaben:
-Unterstützung der Regierung von Afghanistan bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit;
-Mitwirkung an der Führung von ISAF in Afghanistan, einschließlich eines Beitrages bei der Erstellung eines Lagebildes;
““ Taktischer Verwundetenlufttransport (AIRMEDEVAC);
““ Sicherung des Arbeitsumfeldes des Personals, das zur Vollendung des Übergangsprozesses und zur weiteren Unterstützung der Stabilisierung und des Wiederaufbaus Afghanistans von den Mitgliedstaaten der Verein- ten Nationen, den Vereinten Nationen und internationalen Hilfsorganisa tionen in den hierfür bestimmten Gebieten eingesetzt wird;
““ Eigensicherung und im Bedarfsfall Evakuierung;
““ Unterstützung bei der Reform des Sicherheitssektors, insbesondere Unter- stützung im Aufbau funktionsfähiger afghanischer Sicherheitskräfte (Afghan National Army ““ ANA, Afghan National Police ““ ANP), ein- schließlich der Entwaffnung illegaler Milizen;
““ Beitrag zur zivil-militärischen Zusammenarbeit;
-Mitwirkung bei der Absicherung von Wahlen.”œ
Geht es noch harmloser?
Neuer Aufwind für die Regierung von Hardlinern
Die Rabulistiker unter den Hardlinern, auch willige Professoren wie Klaus Kreß, Andreas Zimmermann und Stefan Oeter leiten aus dem Auftrag zur Hilfe bei der Stabilisierung des Landes die völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Legitimation zum gezielten Töten “ždes Feindes”œ ab und erklären ein Vorgehen wie in Kundus vom Parlamentsmandat des Bundestages als gedeckt. Eine sorgfältige juristische Ableitung ihrer Meinungen wird der Öffentlichkeit nicht geboten. Für das dumme Volk muss es reichen, dass solche angeblichen Experten eine solche Meinung haben.
Wer nicht alles vergessen hat, was sich nach dem Rauswurf der Sowets aus Afghanistan im Lande getan hat, soll sein Gedächtnis mit der Lektüre des o.g. Beitrages von Deisenroth auffrischen. An 9/11 war kein Afghane, auch kein Taliban beteiligt. Bin Laden mag mit 9/11 zu tun gehanbt haben, gesichert ist das nicht. Dewegen ist noch nicht einmal ein Haftbefehl gegen ihn ergangen. Die Taliban hatten den Amerikanern vorgeschlagen, Bin Laden in ein Drittland auszuliefern und seine Anhänger gleich mit. Wie der Vermittler Elmar Brok (CDU) damals mitteilte, war den Taliban die von den Amerikanern verlangte zeitliche Umsetzung nicht möglich. Da brachen die Amerikaner die Gespräche ab,warfen ihre Bomben ab und besetzten das Land. Was für eine Art der Verteidigung war das denn? Ging es nicht doch nur darum, die imperialen Öl- und Drogenschätze für die U.S.A. zu sichern? Und wir sollen rechtlich gehalten sein, das abzusichern?
Seit Jahren wissen wir positiv, dass wir in Afghanistan nichts zu suchen haben
Inzwischen macht aber auch der neue Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg geltend, dass unser Demokratiemodell einfach nicht nach Afghanistan passt.Bestimmt bedeutet das nicht, dass wir uns jetzt zurückziehen. Die kommende
Afghanistan-Konferenz im Januar wird zeigen, dass Merkel und Westerwelle keine Akternative dazu sehen, uns immer tiefer in den Sog eines Krieges ziehen zu lassen, den kein Land der Welt gewinnen kann.
Jetzt lohne eine neue OrganklageÂ
Da bei der jetzigen Konstellation im Bundestag allein die Linken eine Organklage erheben können, möchte ich sie ermuntern, trotz der Schlappe beim Prozess um die Tornadoeinsätze noch einmal den Weg nach Karlsruhe zu gehen. Das Urteil vom 3.7.2007 hat immerhin unmissverständlich deutlich gemacht, dass das Bundesverfassungsgericht damals nur gegen die Klägerin entschieden hat, weil es das ISAF-Mandat für das hielt, was es dem Namen nach sein sollte: eine zivile Unterstützung beim Neuaufbau des Landes, die nur militärisch abgeschirmt sein sollte. Die Hardliner in Kundus und Berlin wollen daraus mit Macht das Recht ableiten, jedwede Situation auszunutzen, um möglichst viele der “žAufständschen”œ zu töten. Das ist Krieg wie wir ihn nach unseren schlimmen Erfahrungen des letzten Jahrhunderts nie mehr führen dürfen.
Keine Hilfe für die Marionettenregierung Karsai
Es lohnt auch, sich mit Deisenroth (s.o.) noch einmal daran zu erinnern, wie der Exilafghane Hamid Kasai, der im Lande kaum geachtet war und ist, durch die Einigung auf dem Bonner Petersberg am 5.12.2001 auf den Regierungssitz in Kabul gehievt wurde. Entschieden haben das knapp zwei Dutzend Amerikaner, Joschka Fischer und einige wenige Warlords aus Afgahnistan ““ absolut kein legitimes autochthones afghanisches Gremium. Das war eine ungeschminkte klassische Einsetzung einer Marionettenregierung. Diese Regierung wäre inzwischen längst hinweggefegt worden, wenn die U.S.A. ihre wahnsinnigen Pläne in der Region aufgegen hätte und abgezogen wäre. Afgahnistan steht unter Nato-Besetzung und deutsche Soldaten sollen jetzt ach noch gezielt die Kämpfer der militärischen Opposition im Lande abschießen!
Das Grundgesetz scheint alt geworden zu sein. In einer Welt der unerträglichen Fremdbeeinflussung der meisten frei gewählten und unfreien Regierungen unserer Welt müssen wir uns auf unsere rechtlichen Grundsicherungen verlassen können. Lassen Sie uns das alte Werkzeug Grundgesetz einmal gründlich blank putzen, damit es wieder strahlen kann!
Deutliche Worte, Herr Ehlers! Leider werden sie nicht die Chance haben in genügend deutsche (desinformierte – um nicht zu sagen: belogene) Hirne vorzudringen. Wünschenswert wäre es aber. Mögen mehr Leute RE lesen!
Die BRD hat nicht nur nicht dazu beigetragen, die Demokratie nach Afghanistan zu tragen, die Regierungen von Schröder/Fischer bis Merkel/Westerwelle haben sogar der Demokratie im eigenen Lande gehörig geschadet, wie der Ihr Beitrag Herr Ehlers deutlich macht.
Traurig genug, dass mit Herrn von und zu Guttenberg erst nach acht Jahren (!!!) Afghanistan-Einsatz (und vielen unschuldigen Kriegsopfern, sowie horrenden Militärausgaben, die die für den zivilen Aufbau weit übertreffen) ein deutsches Regierungsmitglied festgestellt hat, dass in dem Land am Hindukusch eine Demokratie nach unserem Vorbild vorerst nicht hergesellt werden kann. Dabei war das von vornherein klar. Man hätte nur die richtigen Leute zu fragen brauchen. Auch zu Guttenberg dürfte nur zu der plötzlichen “Einsicht” gekommen sein, weil ihm (und mit ihm der Bundeswehr sowie der Regierung) nach dem Tanklasterbombaredement, das 142 Tote forderte, das Wasser langsam Oberkannte Unterlippe steht. Das Schlimme: Guttenberg “Der Macher” wird sicherlich nun auch noch für seine “kluge Einsicht” gelobt werden. Man sollte sich den wackeren fränkischen Edelmann noch warmhalten. Der Selbstverteidigungsminister ist für nahezu alles gut. Der kann fürderhin auch noch den größten Niedergang des Landes als notwendig und gar nicht so schlimm verkaufen. Um mit Heine zu sprechen: Denke ich an Deutschland in der Nacht, dann bin um den Schlaf gebracht…