Durch die Äußerungen der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt, Ingrid Schmidt, ist die Debatte um eine Wertgrenze für so genannte Bagatellkündigungen wieder kurzfristig entflammt. Gegner sehen in der Entwicklung eine wohlfeile Möglichkeit, jeden Kündigungsschutz auszuhebeln. Durch viele Juristen wird wiederum argumentiert, dass es kein pauschales Recht auf Diebstahl am Arbeitsplatz geben kann.
“žUnerfüllte Erwartungen”œ
Bundesarbeitsgerichtspräsidentin Schmidt fand eine schöne Formulierung um ihren und den Standpunkt einiger Kollegen auf den Punkt zu bringen. Sich auf eine durch das Arbeitsgericht in Radolfzell als rechtmäßig erkannte, fristlose Kündigung wegen vier für den Müll bestimmten Maultaschen beziehend, äußerte sie im Interview mit der Süddeutschen Zeitung: “žDas hat was mit fehlendem Anstand, aber auch mit unerfüllten Erwartungen zu tun“œ.  Unerfüllt sind heute vor allem die Erwartungen vieler Arbeitnehmer an den Anstand von Arbeitgebern, wie nicht nur existenzbedrohende Mini-Löhne, sondern auch die Zunahme der Kündigungen im Zusammenhang mit Bagatelldelikten zeigen – etwa wegen dem Verzehr einer Frikadelle oder dem Aufladen eines Handys für 0,00014 Euro. Schmidt bezeichnete die breite öffentliche Kritik an solchen Urteilen als “žvöllig daneben“œ ““ woraufhin Opposition und Gewerkschaften mit Entrüstung reagierten.
Ist eine Festlegung von Bagatelluntergrenzen hilfreich?
In der Diskussion ist nun seitens der SPD für Januar ein Gesetzentwurf angekündigt worden, bei dessen Umsetzung eine sofortige Kündigung wegen Bagatellvergehen künftig verboten sein soll. Der Arbeitgeber soll stattdessen erst eine Abmahnung aussprechen müssen. Juristen wenden demgegenüber ein, dass eine solche Regelung schwierig umzusetzen sein dürfte. “žEine Bagatellgrenze wirft mehr Fragen auf als sie löst“, äußerte beispielsweise Joachim Vetter, Vorsitzender des Bundesverbandes der Arbeitsrichter. Auch andere, auf Arbeitsrecht spezialisierte Juristen, geben zu bedenken, dass bei jeder Kündigung eine Gesamtabwägung für den konkreten Einzelfall zu treffen sei. Zudem würde eine Bagatellgrenze quasi ein Recht auf Diebstahl festschreiben.
Juristische Festlegungen lösen keine ethischen Fragen
Die zu Teilen sehr emotional geführte Diskussion verweist letztendlich auf ein zunehmend verlorengehendes Gerechtigkeitsgefühl auf dem Arbeitsmarkt – das wohl kaum mit juristischen Entwürfen wieder herzustellen ist. Angesichts der Tatsache, dass Bagatellkündigungen meist lang gediente Mitarbeiter am unteren Rand der Lohnskala betreffen (während für das Verzocken von Milliarden den verantwortlichen Führungskräfte millionenschwere Abfindungen ausbezahlt werden) geht es nicht wirklich darum, ob ein bewusst oder versehentlich eingesteckter Kuli ein echter Grund für eine fristlose Entlassung ist. Es geht darum, dass der Arbeitsmarkt unter den Bedingungen der Krise inzwischen insbesondere für gering qualifizierte Arbeitskräfte jeden Anstand verloren hat.
Bildquelle: pixelio.de (Boscolo)
“verweist letztendlich auf ein zunehmend verlorengehendes Gerechtigkeitsgefühl auf dem Arbeitsmarkt – das wohl kaum mit juristischen Entwürfen wieder herzustellen ist.”
Da würde ich nicht so schnell aufgeben. Joachim Vetter weist zu Recht darauf hin, dass bei jeder Kündigung, erst recht bei einer fristlosen Kündigung, eine Gesamtabwägung vorzunehmen ist. Zudem gilt auch in diesem Rechtsbereich das
Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Schließlich ist es ein Fehler der überkommenen Jurisprudenz, Eigentumsstörungen besonders hart zu bestrafen, anderen Verletzungen fremder Rechte dagegen großzügig zu sein. Ein Arbeitnehmer, der seinen Kollegen mobbt, z.B., ist ein viel böserer Bube als der der sich eine Frikadelle mopst, weil er einen plötzlichen Hunger hat. Die richtige Sicht der Dinge hat der Gesetzgeber bei der milden Behandlung des Mundraubs.
Eine rechtlich sachgerechte Beurteilung kann nicht dazu führen, dass ein Arbeitnehmer, der sich einmal an absolut geringwertigen Gütern vergriffen hat,
ohne Abmahnung fristlos vor die Tür gesetzt wird. Da liegt die Präsidentin des
Bundearbeitsgerichts falsch. Mal sehen, was die obergerichtliche Rechtsprechung wirkklich macht, wenn nach dem Zornesausbrch der Bevölkerung über die sture
Linie der jetzigen Rechtsprechung mal wieder ein solcher Fall nach oben kommt.
Hart zugreifende Rechtsprechung, die kaum noch ein Bürger nachvollzieht, ist ohne moralische Basis.