Arbeitsmarkt = Sklavenmarkt

Aufreger Schlecker: Die Falschheit in Politik und Medien schlägt immer tollere Purzelbäume. Jetzt regt sich alle Welt künstlich über das unsoziale Verhalten des Drogerieriesen Schlecker auf, der allein im letzten Jahr 1000 seiner engen kleinen Filialen schloss, die unbefristeten Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern kündigte und parallel rund 300 neue Großdrogerien

zeita.jpgAufreger Schlecker: Die Falschheit in Politik und Medien schlägt immer tollere Purzelbäume. Jetzt regt sich alle Welt künstlich über das unsoziale Verhalten des Drogerieriesen Schlecker auf, der allein im letzten Jahr 1000 seiner engen kleinen Filialen schloss, die unbefristeten Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern kündigte und parallel rund 300 neue Großdrogerien eröffnete, für die er sich saumäßig bezahlte, leicht kündbare Leih-Zeitarbeiter von seiner eigens hierfür gegründeten Zeitarbeitsfirma Meniar (“Menschen in Arbeit”) holte. Damit will Schlecker zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Zum einen will er im äußeren Image nicht mehr den weit großzügigeren Märkten seines Hauptkonkurrenten  “DM” von Professor Werner hintan stehen. Er will auch wie die Konkurrenz mehr Bedienung bieten. Bisher war ja in seinen prall mit Waren gefüllten billigen kleinen Ladenschläuchen meist nur eine Frau an der Kasse zu sehen, die zugleich die Regale auffüllen und die Kunden beraten musste. All dies will Schlecker aber ohne großen Mehraufwand haben.

Die Lösung ist die Vermehrung der Mitarbeiter in den größeren Läden bei gleicher Lohnsumme. Das bedeutet, dass er Mitarbeiter braucht, die viel weniger verdienen. Aus dem Heer der Arbeitslosen und Minderbeschäftigten lässt er daher durch seine eigens dafür gegründete Arbeitnehmerüberlassungsfirma die herauspicken, die statt für 12,70 Euro nach Tarif des Einzelhandels ihre Arbeitkraft für 6,78 Euro anbieten. Das können durchaus auch die sein, die früher für mehr Geld und unter Geltung des Kündigungsschutzes und anderer Vergünstigungen arbeiteten. “Sozial ist, was Arbeit schafft!” Schließlich kennen sie sich ja auch in den Läden aus. Die Gewinne seiner Firma Meniar kann Schlecker in der Gesamtbilanz des Konzerns den höheren Mietkosten für die größeren Läden entgegen halten.

Arbeitsministerin (!) von der Leyen wettert, dass sie Schleckers Verhalten ganz genau unter die Lupe nehmen werde. Schließlich hingen solche Spielchen mit den Lebensinteressen der Belegschaft von der Erteilung der Lizenz zur Arbeitnehmerüberlassung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ab. Dort könne man den Hebel ansetzen.

Der Gesetzgeber hat die Entrechtung der Arbeitnehmer doch gewollt

Die BA hat gegenüber den Äußerungen der Ministerin sofort abgewinkt. Sie sieht keine Möglichkeit, im Fall Schlecker aktiv zu werden. Denn das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verbiete es nicht, Beschäftigte zu entlassen und sie bei einer Zeitarbeitsfirma dann zu schlechteren Bedingungen zu entleihen.

Die Gewerkschaften sind aber ganz happy über den Vorstoß der Ministerin. Neben den von der Ministerin versprochenen Aktivitäten lassen sie jetzt über Fachanwälte für Arbeitsrecht überprüfen, ob Schlecker nicht verbotenes Lohndumping betreibt.

All das ist notorische Augenwischerei. Jeder weiß, dass die rot-grünen und die schwarz-gelben Gesetzgeber ohne merklichen Widerstand durch die Gewerkschaften oder die sozial blinden Bündnisgrünen systematisch die Entrechtung und Verarmung der Arbeitnehmermassen betrieben haben. Um das überzeugend bestätigt zu finden, reicht es sogar, nur im doch kaum jemals systemkritischen Internetlexikon Wikipedia unter “Arbeitnehmerüberlassung” nachzuschlagen, um die bewusste Öffnung des Arbeitsmaktes für ungehemmte Geschäfte mit der menschlichen Arbeitskraft in der Zeit von 1972 bis heute im Detail nachzuverfolgen:

7. August 1972: “Erstmalige Regelung der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland durch Erlass des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AüG)
1. Januar 1982: Verbot der überlassung in die Bauwirtschaft
1. Mai 1985: Verlängerung der maximal erlaubten überlassungsdauer von 3 auf 6 Monate
1. Januar 1994: Verlängerung der maximal erlaubten überlassungsdauer von 6 auf 9 Monate
1. April 1997: Verlängerung der maximal erlaubten überlassungsdauer von 9 auf 12 Monate und Zulassung der Synchronisation von Ersteinsatz und Arbeitsvertrag
1. Januar 2002: Verlängerung der maximal erlaubten überlassungsdauer von 12 auf 24 Monate
23. Dezember 2002: Das “Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” (Hartz I) schreibt bis Mitte 2003 den flächendeckenden Aufbau von Personal-Service-Agenturen (PSA) und zahlreiche Neuordnungen des AüG vor. Aufgrund der übergangsvorschrift in §19 AüG wurden die Änderungen im Bereich der Zeitarbeit aber zum größten Teil erst zum 1. Januar 2004 wirksam.
1. Januar 2003: Lockerung des überlassungsverbotes im Bauhauptgewerbe. Voraussetzung sind allgemein gültige Tarifverträge.
23. Februar 2003: Tarifabschluss zwischen der Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen (INZ) und Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP). Damit wurde der erste Flächentarifvertrag im Bereich der Zeitarbeitsunternehmen geschlossen. Die Zeitarbeitsbranche kannte bisher nur vereinzelt Haustarifverträge, etwa den im Jahr 2000 zwischen Randstad und den Gewerkschaften DAG und ÖTV vereinbarten. Durch den Abschluss dieses Tarifvertrags wurde das Prinzip “Equal Pay – Equal Treatment” (also gleiche Bezahlung und Behandlung wie im Entleihbetrieb) verhindert, welches ansonsten ab dem 1. Januar 2004 gegolten hätte. Bis zu vorgenanntem Zeitpunkt waren die Löhne und Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern nicht tariflich festgelegt.
6. Mai 2003: Tarifabschluss zwischen der Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e. V. (MVZ) und der Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP)
29. Mai 2003: iGZ-Tarifkommission und Tarifgemeinschaft Zeitarbeit beim DGB unterzeichnen einen Entgelt-/, Entgeltrahmen-/, Mantel- und Beschäftigungssicherungstarifvertrag.
22. Juli 2003: BZA und DGB schließen einen Manteltarifvertrag.
1. Januar 2004: Wegfall der Begrenzung der überlassungshöchstdauer; das Synchronisationsverbot und die Wiedereinstellungssperre sind gänzlich aufgehoben. Gleichbehandlungspflicht der Leiharbeitnehmerschaft mit den vergleichbaren Stammbeschäftigten im Betrieb des Entleihers (“Equal Pay / Equal Treatment – Prinzip”). Lediglich durch die Anwendung eines Tarifvertrages kann von diesem Prinzip abgewichen werden.

Heute: Nach dem Wegfall des Synchronisationsverbots (auch               Synchronisierungsverbot) ist nun die Einstellung eines Arbeitnehmers für nur eine einzelne überlassung an einen Entleiher erlaubt. Danach kann der Arbeitnehmer entlassen werden. Durch Aufhebung der Wiedereinstellungssperre kann derselbe Arbeitnehmer später wieder eingestellt werden.”

Was arbeitsrechtlich vor 1972 tabu war, Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Zeitarbeit und Unterlaufen der Verbote durch Einsatz unterbezahlter Arbeitnehmer von Subunternehmern, ist heute dem Wunsch unseres Gesetzgebers gemäß die Regel geworden und wird trotz der falschen Zungenschläge in der Politik und in den Medien immer weiter ausgebaut. Bald stehen an unseren Werkbänken nur noch die Menschen aus den bettelarmen östlichen EU-Ländern, die sich für gern für eine Handvoll Euros verkaufen, damit sie überhaupt Geld verdienen können.

Der Masse der Arbeitnehmer in Deutschland wird so endgültig das Kreuz gebrochen.

Was ihnen genommen wird, kommt den Arbeitgebern und neuen schäbigen Sklavenhaltern zugute. Es ist nur konsequent, wenn ein Konzern wie Schlecker all ihm vom Gesetz bewusst angebotenen Tricks zugleich nutzt. Andere machen es längst ähnlich, bald sterben reguläre gesicherte Arbeitplätze ganz aus.

Kommentare

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  1. Das Problem ist sicherlich auch eine Kanzlerin zu haben, die weder menschlich noch politisch irgendwelche Kompetenzen vorzuweisen hat, die wie die Maus ( Merkel) im Bann der Schlange (Kapital ) ausharrt, alles laufen lässt nur um an der Macht zu bleiben.

    Das heisst der Staat wird zum Selbstbedienungsladen für die die Macht und das Geld haben.

    In den Blockparteien regt sich kein Widerstand um soziale Gerechtigkeit herzustellen und den Menschen wieder eine Perspektive zu geben.Die Opposition ist nicht existent.
    Die Gewerkschaften haben zu lange mit den Totengräbern der sozialen Marktwirtschaft paktiert.

    Entweder wir werden Merkel kann schnell los oder die Leute gehen irgendwann auf die Strasse. Was dann? Rübe ab ?

    ” Der Krug geht so lange zum Brunnen bis das er bricht”