Schöne neue Welt. Kurz nach der Warnung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik, den Internet Explorer von Microsoft, noch besser aber das gesamte Internet nicht mehr zu benutzen, um das Eindringen von schädlicher Schadsoftware auf den eigenen Rechner durch bislang unbekannte Sicherheitslücken zu verhindern, schlägt ein Arbeitsentwurf um Jugendmedienschutz-Staatsvertrag noch weitergehende Änderungen im Umgang mit dem Netz vor. So sollen Inhalte, die für Menschen ab 16 Jahren ungeeignet erscheinen, im deutschen Internet nur in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr angezeigt werden dürden. Auch Emails mit zweifelhaften oder pornografischen Inhalten sollen nur noch nachts verbreitet werden.
Die Provider seien künftig angehalten, “jugendgefährdende Beiträge” zu erfassen und in den Tagstunden, an denen auch Minderjährige vor dem Rechner sitzen könnten, zu blockieren. Laut dem Entwurf müssen alle Betreiber von Webseiten diese künftig vom Bundesamt für die Freigabe von Internetinhalten (BAfII) klassifizieren und freigeben lassen. Neue Inhalte würden von der bestimmt neuzugründenden Behörde, die ihren Sitz im strukturschwachen Pasewalk nehmen wird, “noch taggleich geprüft und eingeschätzt”. Webmaster müssen ihre Inhalte dann nur noch kennzeichnen, um Surfern anzuzeigen, ob einzelne Beiträge, Bilder oder Filme für Leser ab 6, 12, 16 oder 18 Jahre geeignet sind.
Auch so genannte Web 2.0-Angebote wie Blogeinträge, Kommentare in Foren oder hochgeladene Privatfotos fallen dann unter die strikte Kennzeichnungs- und Ausblendepflicht, wenn der Anbieter nicht technische Möglichkeiten einsetzt, um so genannten “Schund und Schmutz” (Walter Ulbricht) automatisch “auszumerzen” (Joseph Goebbels). Der Entwurf bedient zum Klarmachen der Konsequenzen einer volkverbundenen, lebensjahen Sprache: “Die Kennzeichnung von Angeboten, die den Zugang zu Inhalten vermitteln, die gemäß §§ 7 ff. des Telemediengesetzes nicht vollständig in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, insbesondere weil diese von Nutzern in das Angebot integriert werden oder das Angebot durch Nutzer verändert wird, setzt voraus, dass der Anbieter nachweist, dass die Einbeziehung oder der Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert wird, die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen.”
Inwieweit fremdsprachige Angebote, die im Ausland gehostet werden, unter die deutsche Richtlinie fallen, ist noch unklar. Es sei schwierig, ausländische Anbieter ohne eine ausreichend große Armee dazu zu veranlassen, deutsche Gesetze einzuhalten. Im Ernstfall, hieß es sicherlich aus Regierungskreisen, müsse das Internet eben künftig zwischen sechs und 22 Uhr komplett gesperrt bleiben. “Wenn auch nur ein Kind damit vor unzulässigen Inhalten geschützt wird, muss es uns das wert sein.”
Quelle: politplatschquatsch.com
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist eine öfentlich-rechtliche Vereinbarung mit verbindlicher Rechtskraft zwischen allen deutschen Bundesländern. Er enthält Nachfolgeregelungen zu gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen. Angefangen hat das mit dem früheren Rundfunkstaatsvertrag. über diesen Vertrag könnte die Internetfreiheit erheblich beschädigt werden. Daüber kann man auch ohne neues Gesetz Orwells Liebesministerium Wirklichkeit werden lassen. Man muss nur die Kommission für Jugendmedienschutz ausbauen.
Man denke nur, dass jeder User verppflichtet wird, seinen privaten Mails eine ehrliche Klassifizierung nach Jugendschutzbestimmungen beizufügen. Verstöße werden geahndet.