Im zunehmend digitalisierten Blätterwald gibt es derzeit viel Moralphilosophisches, angesichts einer Meldung, die zunächst wie eine Ente klingt: Die deutsche Regierung diskutiert ernsthaft darüber, eine CD mit offensichtlich gestohlenen Daten von 1500 Steuersündern zu kaufen, die in der Schweiz Millionen am Fiskus vorbeigelagert haben. Auf dem Preisschild steht der happige Betrag von 2,5 Millionen Euro – die so erhältlichen Steuernachzahlungen könnten demgegenüber aber 100 bis 200 Millionen einbringen.
von der ethischen zur juristischen Frage
In diesem Possenstück ist es eine süße Ironie des Schicksals, dass sich ausgerechnet Schäuble, vormals als Innenminister schwer mit der Festlegung des Datenschutzes in ein abwägbares Rechtsgut beschäftigt, nun als Finanzminister in einer spannenden Frage wieder findet: Darf der Staat gestohlene Daten verwenden, um Steuersünder zu überführen? Schäuble, dem an Datenschutz ohnedies nie viel gelegen war (und schon gar nicht an jenem für Kriminelle) dürfte kein Problem damit haben. Unbemerkt hat man allerdings über die Parteien hinweg in der Diskussion von der ethischen zur juristischen Frage gewechselt und prüft nun, ob die Daten “rechtlich einwandfrei erworben werden dürfen” – damit es später keine “Verfahrensmängel” gibt. Demokratie-ethische überlegungen scheinen in der Diskussion kaum eine Rolle zu spielen.
Verbrechen lohnt sich
Die gute Nachricht für alle Hacker dürfte hierbei also sein, dass es offenbar nicht so schlimm ist, Daten zu stehlen, wie Steuern zu hinterziehen. Datendiebstahl lohnt sich – hat man die richtigen Daten gestohlen, kann man sie gewinnbringend an den Staat verkaufen. Demgegenüber stellten die Ermittlungsbehörden fest, dass mehrere der durch den Anbieter der CD übergebenen Testdatensätze jeweils Steuernachzahlungen in Millionenhöhe einbringen werden. Auch für den Staat hat sich also das Verbrechen eines höchstwahrscheinlich stattgefundenen Datendiebstahls gelohnt.
Auswirkungen auf den Ethikunterricht – und auf künftiges Staatshandeln?
Was ergibt sich nun aber an Verallgemeinerbaren für den Ethikuntericht an deutschen Schulen? Liebe Kinder, Verbrechen sind straffrei – sofern sie der Allgemeinheit (oder zumindest den Staatsfinanzen) nützen? Daten-Selbstjustiz geht klar? Der Staat darf Geschäfte mit Kriminellen machen – wenn er dabei andere Kriminelle fängt (und ein paar Millionen eintreibt)? Schmidts Wort an die RAF, der Staat sei nicht erpressbar gilt zwar noch – aber bestechlich ist er schon? Auf Seiten der Bürger jedenfalls nährt allein schon die regierungsinterne Diskussion die Befürchtung in einem Land zu leben, in dem der Staat Verbrechen duldet, um Steuerhinterziehung zu vereiteln. Und vielleicht notfalls selber welche begeht – denn das wäre der konsequente nächste Schritt.
Bildquelle: pixelio (Sybille Daden)
mit Kauf dieser Daten, verletzen wir die Souveränität der Schweiz, der Datendiebstahl ist in der Schweiz erfolgt, der Eigentümer der Daten sind schw. Banken.
Sowohl der Täter als auch die Daten müssten in die Schweiz ausgeliefert werden.
Im weiteren wird es dazu führen , dass Personen , die Ihr Vermögen in die Schweiz transferiert haben, auch Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, evtl. Kapitalgesellschaften in Ihrem Besitz, können auch als Tochtergesellschaften von Schweizer AG s geführt werden.