Die Jagd auf Steuerflüchtige ist in vollem Gang
Durch die permantente Steuerflucht in die Steueroasen sind der öffentlichen Hand jahrzehntelang Jahr für Jahr unschätzbar viele Milliarden an Mitteln entgangen. Mittel, die sehr vorteilhaft für Bildung, Wissenschaft und Soziales hätten eingesetzt werden können.
Diese notorische Steuerflucht eines beträchtlichen Teils der Großverdiener in Deutschland ist alles andere als ein Kapitaldelikt. Sie ist einer der Motoren für die unverkennbare moralische Verkommenheit unserer Gesellschaft. Besonders schändlich ist es, dass die steuerflüchtigen Großverdiener von Politik und Medien häufig noch hofiert werden. In diesem Zusammenhang muss die Entscheidung Merkels gesehen werden, die dem deutschen Fiskus angebotenen Schweizer Banken entwendeten Daten über deutsche Steuersünder den Dieben der Daten abzukaufen.
Unser Recht erlaubt zumeist die Nutzung auch rechtswidrig beschaffter Beweise
Gäbe es für Beweise krimineller Herkunft ein allgemeines Beschaffungs- oder ein Verwertungsverbot, bliebe unser Staat in der Bekämpfung der Steuerflucht weiter auf die hohlen Versprechungen der ausländischen Banken angewiesen, die lieber an den Steuerflüchtlingen Geld verdienen als sie zu verprellen.
Als sich ein Angestellter einer liechtensteinischen Bank von deutschen Behörden 4,2 Millionen Euro für die Aushändigung von 1.500 Kontoverbindungen deutscher Steuerflüchtlinge zahlen ließ, die er seiner Bank gestohlen hatte, wurde die Legalität des Kaufs der Daten und auch ihre Legitimität gründlich ausdiskutiert und letztlich ganz allgemein nicht in Frage gestellt. Dass schließlich von Zumwinkel und den vielen anderen Sündern 180 Millionen Euro in die Staatskasse flossen, war argumentativ eine starke Unterstützung.
Unserer Rechtsordnung ist kein Verwertungsverbot solcher rechtwidrig beschaffter Daten zu entnehmen. Es gibt einige wenige konkrete Beweiseerhebungsverbote und einige Beweiseverwertungsverbote. Hauptsächlich dann, wenn es um den Kernbereich der Privatsphäre geht, muss das Interesse des Staates an der Erhebung und Nutzung von Beweisen hintanstehen. Geheimnisse wie das strafbare heimliche Beiseiteschaffen von Geldern sind damit natürlich nicht gemeint.
Der Fernsehbürger hat das aber anders gelernt…
Wer von der Fernsehdutzendware, wie sie aus Amerika kommend die ganze Welt und auch die deutschen Wohnstuben überschwemmt, regen Gebrauch macht, kennt weitreichende prozessuale Verwertungsverbote sowohl in Zivilprozessen wie auch in Strafprozessen. Oft drehen sich amerikanische Fernsehschinken um allein dieses Thema. Der Zuschauer, der nicht versteht, dass in den USA nicht nur in Zivilsachen, sondern auch in Strafsachen Parteienprozesse geführt werden, versteht nicht, dass es dort gleichgewichtig auf die prozessuale Wahrheit wie auf die objektiv-materielle Wahrheit ankommt. Ein unrechtmäßig erlangter Beweis darf dort in der Regel nicht zur Urteilsfindung herangezogen werden, auch wenn man ohne diesen Beweis einen Übeltäter laufen lassen muss. Wenn dadurch sogar Mörder frei kommen, schüttelt selbst der deutsche Fernsehbürger mit dem Kopf, der längst verinnerlicht hat, dass es doch eigentlich nicht angeht, Beweise vor Gericht zu nutzen, die auf strafbare Weise beschafft wurden.
Auch mit Kriminellen muss der Staat reden können
Der moderne Rechtsstaat hat zwar den Anspruch auf das Gewaltmonopol im Lande. Er weiß aber, dass er es ständig gegen widrige Bestrebungen durchsetzen muss. An dieser Front wird Tag für Tag hart gekämpft. Dabei bleiben Kontakte unter den Kontrahenten nicht aus. Im Interesse einer effektiven Durchsetzung der Staatsziele geht oft kein Weg daran vorbei, mit den Gegnern Kontakt aufzunehmen, etwa mit Geiselgangstern, Kidnappern und Piraten. Auch sind oft Verhandlungen und Vereinbarungen mit Straftätern die besseren Wege zum Ziel. Ganz zu Recht ist es unserem Staat nicht verwehrt, auch in der Bekämpfung der Kriminalität klug und gewitzt vorzugehen.
Das Klientel von CDU und FDP ist unruhig
Volker Kauder (CDU) und mit ihm die Mehrzahl der Spitzenleute der gelb-schwarzen Koaliton meinen dagegen pauschal. “Diebstahl bleibt Diebstahl, mit Dieben sollte sich der Staat nicht gemein machen.” Da solche Sprüche nur einfach so ausgeworfen werden ohne ihren Sinn zu diskutieren, ist anzunehmen, dass es im konkreten Fall nur darum geht, die eigene Lobby vor dem Zugriff des Fiskus und des Staatsanwaltes zu schützen. Die Kritiker haben immerhin das Argument ins Feld gebracht, dass der deutsche Fiskus, der die gestohlenen Daten kauft, den Dieb begünstige. Ist das nicht Hehlerei? Da der Staat so nur an die Informationen kommt, die ihm rechtwsidrig von den Steuerflüchtigen verenthalten werden, ist diese Argumentation abwegig. Von strafbarer Kumpanei in vielen Formen kann man nur bei den Bankern in der Schweiz reden, die schon seit Generationen davon leben, bewusst die deutsche Steuerflucht in ihre Richtung zu lenken. Die Bankvorstände gehören doch auf unsere Fahndungslisten!
Nach langer Zeit hat sich in diesem Fall Kanzlerin Merkel einmal zu einer eigenen Meinung durchgerungen. Objektiv gesehen hat sie Recht. Wenn am Ende wieder mal 100 Millionen in die Staatskassen kommen, werden ihr auch die Kritiker Recht geben. Ihre Kollegen, die Freunde zu schützen haben, müssen eben in den dem Zugriff folgenden Verfahren gegen die Übeltäter ins Detail gehen und da versuchen, ihren Einfluss geltend machen, um die schlimmsten Folgen abzuwehren. Sie treffen ja auf Behörden, die wie ausgeführt innerhalb der gesetzlichen Grenzen die Freiheit haben, sich mit den Steuerflüchtlingen darüber zu verständigen, wie die Wiedergutmachung und die Strafe ausfallen sollen. Man kann nur hoffen, dass dann wirklich alles rechtens zugeht und nicht dummerweise mal wieder wie beim Post-Zumwinkel der Ablauf einer Verjährungsfrist abgewartet wird, bevor der Zugriff erfolgt.
Moderne Kopfgeldjäger
Wo wir schon einmal bei der Berieselung der Fernsehnutzer mit Inhalten des amerikanischen Rechtssystems waren, bietet sich auch die Assoziation der Jagd auf Steuersünder mit der Arbeit der amerikanischen bounty hunters an. Ungezählte Kopfgeldjäger, beileibe nicht nur Westernhelden, sind über die Leinwände und Bildschirme der Welt geflackert: Clint Eastwood, Lee van Cleef, Lucky Luke, Colt Seavers (Lee Major), Douane “Dog” Chapman, Domino Harvey, Stephanie Plum, Reno Raines (Renegade) und Boba Fett (Star Wars) sind wohl die wichtigsten.
Unterschiede
Die Unterschiede zum deutschen Rechtssystem sind leicht erkennbar. Wir kennen es nicht, dass dann wenn die Strafverfolgungsbehörden einen Angeschuldigten auf Kaution (bail) frei lassen, Kautionsunternehmen auf den Plan treten, die das Geld vorlegen. Wenn dann der Angeschuldigte stiften geht, setzen diese Unternehmen eine Prämie (bounty) aus. Das Kopfgeld darf sich aber nur verdienen, wer eine staatliche Zulassung als Kopfgeldjäger erlangt hat. Die Kopfgeldjäger haben seit dem Urteil des US Supreme Court (Taylor vs. Taintor) aus dem Jahre 1872 sogar staaatenübergreifende Rechte, die ihnen selbst den Zugriff über Staatsgrenzen hinaus (wie sonst nur dem FBI) und das Eindringen in private Territorien erlauben.
Ähnlichkeiten
Die Ähnlichkeit der Jagd auf die Bankdaten der Steuersünder und die Bezahlung für die Daten mit der auf den Kopf von Verbrechern ausgesetzten Geldprämie ist aber auch evident. Ob ich nun den Steuersünder in Person bei der Justiz abliefere oder der Justiz nur die Informationen über seine Vergehen liefere, ist angesichts der allgemeinen Meldepflichten in Europa nicht von Bedeutung. Auf dieser Welt kann man sich nicht mehr verstecken! Dort wie hier zahlt der Staat Privatleuten dafür Geld, dass sie ihnen Straftäter ausliefern. Nur ist die Information über die bis dahin nicht einmal bekannt gewesenen Steuerdelikte durch die Lieferung der Bankdaten viel wertvoller. Sie wird ja auch weit besser honoriert.
Einer der wesentlichsten Unterschiede zwischen der amerikanischen Kopfgeldjagd und der Jagd auf die Bankdaten der Steuersünder ist der, dass sich die Strafverfolger in den USA auf keine Weise kompromittieren. Sie arbeiten nicht mit Dieben zusammen. Vielmehr ist die Arbeit der Kopfgeldjäger rechtlich ausreichend geregelt. In den meisten Fällen werden die Kopfgeldjäger in den Filmen von ihren Mitmenschen zwar nicht besonders gemocht. Wer mag schon einen Menschenjäger, den aktionsbereiten Sonderfall eines Denuzianten? Aber zum Filmhelden, sogar zum Verteidiger des Rechts, taugen sie dennoch. Einem Datendieb wird solche Ehre kaum jemals widerfahren. Ein solcher “Abstauber” erfährt gewiss bei niemandem viel Sympathie, nicht einmal beim Steuerzahler. Er wird daher auch kaum jemals zum Filmhelden avancieren, wenn nicht ein kreativer Drehbuchautor den spannenden Stoff entdeckt. Da der Bankdatenklau aber so hoch honoriert wird, werden die Täter es leicht verschmerzen, dass sie nur reich und nicht auch noch berühmt und gemocht werden.
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Der Ansatz ist korrekt, doch ich bleibe bei meinem Statement, das gewonnene Geld ist hier verloren, da es von der linken Betrügertasche in die rechte Betrügertasche wandert. Solange der verlogene, leider auch noch gewählte, Feudalstaat Steuerflucht zulässt auch indem er mit den Nachbarn nicht dagegen ankämpft und durch Bestechung Denen die schon alles haben noch Steuergelder hinterher wirft ist das Gesamtsystem faul und hohl.
Daher plädiere ich für einen komplett nuen Bürgerstaat in kleinen Überschaubaren Einheiten. Dieses Nationalstaatsgehabe und Weltregierungsgetue ist NUR für Verrückte Ausbeuter ideal. Es herrscht ein System vor, das für einzelne Menschen überhaupt nicht durchschaubar ist. Daher mein Aufruf, herunterbrechen auf direkte Demokratie und Organisation in kleinen überschaubaren Einheiten. Der Rest findet sich dann schon.
Bürger aufwachen, sie rauben die Systeme aus.