Deutschland ein Nachtwächterstaat?

Die breite Diskussion über die Frage, ob die Bundesregierung illegal beschaffte Bankdaten von deutschen Staatsangehörigen zum Zweck der Strafverfolgung dieser Bürger wegen Steuerhinterziehung beschaffen dürfe, hatte für mich bizarre Züge. Es gibt jedwede Reihe von Bürgern, die sich sonst in politischen Debatten zurückhalten, die jedoch den Staat der Hehlerei, etc.

Die breite Diskussion über die Frage, ob die Bundesregierung illegal beschaffte Bankdaten von deutschen Staatsangehörigen zum Zweck der Strafverfolgung dieser Bürger wegen Steuerhinterziehung beschaffen dürfe, hatte für mich bizarre Züge. Es gibt jedwede Reihe von Bürgern, die sich sonst in politischen Debatten zurückhalten, die jedoch den Staat der Hehlerei, etc. öffentlich bezichtigen. Jedwede Reflektion über Täter und Opfer unterbleibt. Der Staat wird als Straftäter gegeißelt, die Straftäter zu Opfern eines Willkürstaates stilisiert. Die Schweiz, die seit Jahrzehnten sich öffentlich durch ihr Bankensystem als Geldwaschanlage und Steuerparadies für ausländische Kriminelle und Steuerhinterzieher profiliert hat, erhebt drohend den moralischen Zeigefinger. Man kann mit Nietzsche sagen, hier findet die Umwertung aller Werte statt.

Was wollen die Kritiker erreichen?

Sie wollen mehr oder weniger den Nachtwächterstaat. Er soll hilflos zu sehen, wie insbesondere die reichen Bundesbürger durch Steuerflucht und Steuerhinterziehung sich ihres Beitrags zur Finanzierung unserer Gesellschaft entziehen. Alle Versuche die Steuerflüchtlinge durch Angebote der Straffreiheit zu resozialisieren, in dem Schwarzgelder, wenn sie nachträglich beim Fiskus im Rahmen einer Fristenregelung deklariert und nach versteuert werden, sind nur mäßig erfolgreich gewesen. Die hart gesottenen Steuerhinterzieher haben von solchen Angeboten des deutschen Fiskus keinen Gebrauch gemacht. Die Gier nach Reichtum und unversteuerten Gewinnen und die bisher scheinbare Sicherheit vor Strafverfolgung durch das Schweizer Bankgeheimnis hat sie von ihrem kriminellen Handeln nicht abbringen können.

Die Kritiker am Kauf der illegalen beschafften Daten wollen mit ihrer Debatte erreichen, dass der Blick auf das Wesentliche verloren geht. Wer sind die Straftäter, die ihn Multimillionenhöhe ihr Geld ins Ausland schaffen? Wie viel Steuer haben sie hinterzogen? Wie werden sie bestraft? Dies sollten eigentlich die Kernfragen der jetzigen Lage sein. Stattdessen findet eine Debatte über die Frage statt, ob der Staat sich durch die Beschaffung von Beweismitteln selbst schuldig macht. Ziel ist es diese Informationen als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren nicht zuzulassen.

Qui bono?

Ein alter Grundsatz der Kriminologie ist es, zu fragen wem nützt es? Was ist das Motiv der Kritiker am Vorgehen des Staates in dieser Angelegenheit? Stehen sie denjenigen nahe, die mit ihrer Steuerhinterziehung die Finanzierung unseres Gemeinwesens nachhaltig schädigen. Die letztendlich mit verantwortlich sind, wenn der Staat in die finanzielle Handlungsunfähigkeit gleitet oder immer mehr gezwungen Sozialleistungen seien es Kindergärten, Schulen, Straßen, Theater oder Bibliotheken zu schließen, weil ihm, insbesondere auch den Kommunen das Geld fehlt? Warum driftet die Einkommensverteilung immer weiter in Deutschland auseinander? Liegt dies nicht auch zu einem guten Teil daran, dass diejenigen, die aufgrund ihres Vermögens erhebliche Beiträge zu leisten hätten, dies aus einer “Geiz-ist-geil”-Attitüde heraus nicht tun?

Wo liegt hier die Chancengleichheit?

Ein Teil der Bürger zahlt brav seine Steuern an den Fiskus, ein anderer betrügt ihn und damit seine Mitbürger um seinen Beitrag. Weil dies alles nur durch Finanztransaktionen und einen unfairen Steuerwettbewerb der Steueroasen geschieht, ist dies kein Bagatelldelikt. Es fehlt im öffentlichen Bewusstsein in Deutschland daran Wirtschaftskriminalität, wenn sie gewisse Größenordnungen übersteigt, im Sinne von Kapitalverbrechen zu behandeln. Wer aus schierem Eigennutz die Gemeinschaft der Bürger um Millionen, wenn nicht sogar Milliarden betrügt, der wird nicht als Kapitalverbrecher behandelt. Statt Wirtschaftskriminalität endlich in den Rang eines Kapitalverbrechens und auch nach der Größenordnung des dabei verursachten Schadens auch entsprechend hart bestraft wird, begnügt man sich bei solchen Strafdelikten mit einer äußerst milden Strafzumessung. Man setzt die Hürde für eine Verurteilung aufgrund der Beweislast hinsichtlich der Motive des Straftäters so hoch, dass eine wirkungsvolle Strafverfolgung kaum möglich ist. In den USA kann ein Madoff wegen besonders schweren Betrugs zu 150 Jahren Haft verurteilt werden.

Auch wenn dies nur symbolischen Charakter hat, es trägt zur Moral hinsichtlich der Frage, ob sich Wirtschaftskriminalität lohnt, nicht unerheblich bei. Wenn Wirtschaftsstraftäter nicht nur mit Geldstrafen rechnen müssen, sondern mit Freiheitsentzug, dann dürfte insbesondere bei den sonst so rational agierenden Wirtschaftskriminellen, ein Nachdenken einsetzen. Es ist eben durchaus etwas anderes, wenn einem Steuerhinterzieher großen Stils oder einem Banker, der seine Anleger betrügt und sich durch Untreue bereichert, ein hohes Strafmaß droht oder er sich ausrechnen kann, dass mit ein paar Milliönchen eine solch unangenehme Angelegenheit vom Hals schaffen kann. Geld darf allein nicht die Welt regieren. Bei einem glaubwürdigen Strafrecht für schwere Wirtschaftskriminalität würde ein Zeichen für die Gesellschaft gesetzt, dass Wirtschaftskriminalität sich nicht lohnt.

Wir brauchen keinen Nachtwächterstaat, der Wirtschaftskriminellen hilflos ausgeliefert ist. Hier sollte eigentlich der Kern der öffentlichen Debatte liegen. Stattdessen geißeln Professoren und sonstige Staatstheoretiker die Bundesrepublik als Gesetzesbrecher. Qui bono?

Kommentare

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  1. Wie wenig das Zuckerbrot der Amnestie für Steuersünder im Jahr 2004 am Ende gebracht hat, zeigt die Persistenz der Steuerhinterzieher ihre Vermögen weiterhin im Ausland zu parken.

    http://www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,286672,00.html

    Es sind die hartnäckigen Straftäter, die die Amnestie als Angebot ignoriert haben. Sie haben kein Mitleid für ihr Vergehen verdient.

    “Am 30. Dezember 2003 ist das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit (Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG) in Kraft getreten. Seit dem 01.01.2004 kann damit die Brücke zur Steuerehrlichkeit beschritten werden.” ebenda