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Politik

Grundrecht auf richtige Berechnung der Existenzsicherung

Dienstag, den 9. Februar 2010 um 17:44 Uhr von Rolf Ehlers

Grundsätzlich sind Grundrechte Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Das Bundesverfassungsgericht hat aber in stetiger Rechtsfortbildung bis zum heutigen Tage  anerkannt, dass Grundrechte auch Leistungsansprüche beinhalten können.

Der vorläufige Höhepunkt dieser Entwicklung ist das Urteil, das der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts heute,am 9.2.2010, gefällt hat. Das Gericht erkannte im konkreten Fall, dass die Methoden der Berechnung der Höhe der Leistungen nach Hartz IV, besonders was die Berechnung der Bedürfnisse von Kindern anbelangt, unzureichend und nicht transparent sind. Sie müssen bis zum Jahresschluss geändert werden.

Weit darüber hinaus reicht aber die damit verbundene Festschreibung der Methoden der Umsetzung der Pflicht des Staates zur materiellen Gewähleistung des menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG. Wie will Schwarz-Gelb da noch weiter einen Mindestlohn für alle blockieren? Weiter gedacht: wie kann unsere Gesellschaft künftig noch ohne ein bedingungsloses Grundeinkommen für jedermann auskommen?

Der alte Kampf um die Frage, ob es ein materilles Recht auf Arbeit geben kann, verliert seine Aktualität ohnehin in dem Maße, in dem nach und nach immer mehr Arbeitsplätze wegrationalisiert werden. Wichtiger ist die Verfolgbarkeit der Verpflichtung des Staates zur Zahlung der Kosten des Lebensunterhalts der Bürger.

Hier die entscheidenden Passage des Urteils im Wortlaut:

“Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Der Umfang des verfassungsrechtlichen Leistungsanspruchs kann im Hinblick auf die Arten des Bedarfs und die dafür erforderlichen Mittel nicht unmittelbar aus der Verfassung abgeleitet werden. Die Konkretisierung obliegt dem Gesetzgeber, dem hierbei ein Gestaltungsspielraum zukommt.

Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen.”

Photo Quelle/Copyright: Al Fed, cc creative commons, Bestimmte Rechte vorbehalten, via flickr

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9 Reaktionen zu “Grundrecht auf richtige Berechnung der Existenzsicherung”

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  1. Andy

    am 9. Februar 2010 um 17:57 Uhr | Link | Kommentar melden

    “existenznotwendigen Aufwendungen”
    Das kann zum bösen Erwachen führen, wenn Zigaretten, Flachbildschirm und Handy nicht als “existenznotwendig” erkannt werden….

  2. Perlita

    am 10. Februar 2010 um 00:17 Uhr | Link | Kommentar melden

    @ Andy,

    oder auch nicht. denn in dem “warenkorb” der im jahr 2002 auf basisdaten des jahres 1998 ist ja noch nicht einmal die teuerungsrate ohne euroumstellung enthalten. von der teuerungsrate mit euro ganz zu schweigen.

    außerdem wurden zu erstellung des “hartzIV-warenkorbes” widerrechtlich auch einkommen aus sozialhilfe herbeigezogen, was schon bei der berechnung widerrechtlich war, und von den regierungen bisher immer bestritten wurde.

  3. Twitter Trackbacks for Readers Edition » Grundrecht auf richtige Berechnung der Existenzsicherung [readers-edition.de] on Topsy.com

    am 10. Februar 2010 um 02:39 Uhr | Link | Kommentar melden

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  4. Dachtender Mensch

    am 10. Februar 2010 um 08:58 Uhr | Link | Kommentar melden

    Ich dachte,
    daß man nur das in einer Gesellschaft verteilen kann, was vorher von arbeitenden Menschen erwirtschaftet worden ist.
    Wenn aber Herr Ehlers von der “Verpflichtung des Staates zur Zahlung der Kosten des Lebensunterhalts der Bürger” spricht, schwebt ihm offensichlich ein Modell vor, wie es ein Hugo praktiziert, weil er zufällig auf Erdöl sitzt. Oder das griechische Modell, wo die Regierung Allen Alles verspricht und es die dummen Arbeiter in den andern EU-Ländern bezahlen läßt

  5. Frank Hofmann

    am 10. Februar 2010 um 09:14 Uhr | Link | Kommentar melden

    Nach dem Richterspruch ist vor dem Richterspruch. Einige Gedanken danach von mir zur bürgerlichen “Existenzsicherungsverwahrung”.
    Das Urteil ist eine Ohrfeige für das Bundesparlament aller Parteien. Egal ob zu hoch, zu nieder, oder teilweise falsch berechnet, es bleibt eine stümperhaftes Gesetz ohne Verstand.
    Ich stimme dem Ansinnen zu, nicht mehr generell auszuzahlen, sondern in unternehmensgerechte Qualifikationen mehr zu investieren.
    Für die Jugendlichen soll ebenfalls kostenlose allgemeine Hilfs-Angebote bereit stehen.
    Diese Menschen brauchen Hilfe zur Selbsthilfe. Und nicht mehr Almosen die die Leute vom Arbeitsmarkt fernhalten. So verstehe ich das Urteil.
    Hier wurden einfach Menschen in gewollte Armut abgeschoben und mehr oder weniger alleine gelassen.
    Wir brauchen gut bezahlte Arbeitsplätze statt Bankstersubventionen, Steuergeschenke, bestochene Politiker aller Farben und Heuschreckenpolitik.
    Das ganze Finanzsystem ist faul und intrigant.
    Bürger aufwachen, die Regenten plündern den Staat aus.

  6. Gary7

    am 10. Februar 2010 um 10:07 Uhr | Link | Kommentar melden

    @Andy und Dachtender Mensch

    Komisch, kann die INSM ihre PR-Agenten nicht mehr benennen? Was zahlen die so?

  7. Rolf Ehlers

    am 10. Februar 2010 um 18:02 Uhr | Link | Kommentar melden

    @Dachtender Mensch:Sie können sich doch gewiss vorstellen, dass wir auf eine Gesellschaft zusteuern, in der fast alle produktiven Arbeiten von Arbeitsrobotern erledigt werden und sehr viel Büroarbeit ebenso. Wenn die Eigentümer der Besitzer der Produktionsmittel all das, was dann erwirtschaftet wird, für sich behalten, kann der Rest der Menschheit am Hungertuch nagen. Ihre wirklich neoliberale Gruneinstellung wird mit dem Fortschreiten der Robotisierung der Welt immer sinnloser.

    Langfristig geht es nicht anders. Der Staat muss seinen Anteil an den Produktionsergebnissen haben. Davon muss er die matereille Existenz der Bürger sichern. In immer größerem Maße ist das doch heute schon so.

    Die neoliberale Masche ist die, die Menschen in Leistungsträger und andere zu unterteilen. Nur die, die noch eine Arbeit haben, die sie und ihre Familie ernährt, können unter Bedingungen oberhalb des absoluten Existenzminimums leben - nach und nach immer weniger. Am Ende haben wir wieder den Drei-Klassen-Staat. Ganz oben sitzt die Mischpoke, der alles gehört. Diese Schicht nutzt nur so lange wie nötig die darunter liegenden Schichten, die Arbeitenden für die Handreichungen, alle miteinander für die Aufrehterhaltung eines natürlichen Genpools. Unterhalb der schrumpfenden Schicht der Arbeitenden, befindet sich die große Masse der Habenichtse, denen nichts gegönnt wird.

    Können Sie nicht verstehen, dass die heutigen Entwicklungen seit den “Reformen”
    der sozialen Marktwirtschaft bereits Teil dieser schrecklichen Zukunft sind?

  8. Andy

    am 10. Februar 2010 um 20:23 Uhr | Link | Kommentar melden

    @Gary7

    Ich weiß zwar nicht, was INSM bedeutet…
    Aber ich gebe nur wieder, was die Mehrheit der Deutschen denkt.
    Nur traue ich mich politisch inkorrekt den Mund auf zu machen und die für die “Gutmenschen-Lobby” ach so sicheren Aussagen in Frage zu stellen.

    Fakt 1 : ALG2 + Miete + NBK reicht dicke für ein gutes Leben. Rauchen, Handy, Nintendo und Haustiere gehören eben NICHT zu einer Grundsicherung.
    Fakt 2 : Es ist mehr als genug Arbeit vorhanden (nur sind sich die meisten der Ungelernten zu “fein” diese für einen wirtschaftlich gerechtfertigten Stundenlohn (5-7€/h) anzunehmen.
    Fakt 3 : Es besteht eine 100% Chancengleichheit. Allerdings gehört dazu Eigeninitiative.
    Fakt 4 : Jammern auf unerträglich hohem Niveau.

  9. Rolf Ehlers

    am 11. Februar 2010 um 16:31 Uhr | Link | Kommentar melden

    @Andy: Die Mehrheit der Deutschen redet, was ihr täglich von den Medien vorgesetzt wird. Aber das Unbehagen an der Situation bei den Meisten ist unverkennbar.

    ALG2 heißt Leben auf engstem Raum (zum Lernen keine Ruhe);,, kein Geld für Kinder, an schulischen Sonderveranstaltungen teilzunehmen;,, kein Geld für eine gesunde Nahrungsauswahl.

    Es ist nicht wahr, dass genügend Arbeitsplätze da wären, die ein ausreichendes Einkommen für Familien sichern. Es ist nicht die große Zahl der Betroffenen, die auf hohem Niveau jammern.

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