HartzIV-Urteil: Existenzminimum bleibt weiter durch Sanktionen gefährdet

“Ein klares Plädoyer für mehr Menschenwürde”, nennt es Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD). Als eine “schallende Ohrfeige für die Bundesregierungen” bezeichnet Linke-Fraktionschef Helmut Holter das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung der HartzIV-Regelsätze und Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) spricht gar von einem “großen Tag für die Kinder”. Die Richter haben

“Ein klares Plädoyer für mehr Menschenwürde”, nennt es Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD). Als eine “schallende Ohrfeige für die Bundesregierungen” bezeichnet Linke-Fraktionschef Helmut Holter das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung der HartzIV-Regelsätze und Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) spricht gar von einem “großen Tag für die Kinder”. Die Richter haben heute gesprochen. Wie es nun weitergeht, das ist allerdings völlig unklar. Denn neben viel Lob werden auch Warnungen laut.

Auch das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium begrüßt das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen. Es nimmt die Verkündigung jedoch zum Anlass, nachdrücklich auch auf einen Stopp der Hartz-IV-Sanktionen zu drängen. Es warnt die Verantwortlichen davor, an ihrer Sanktionspolitik festzuhalten, durch die das Existenzminimum nicht mehr gewährleistet wird. In einer soeben übermittelten Pressemitteilung erklärt hierzu Sozialehtiker im Bündnis, Franz Segbers: “Das Urteil will dem vernachlässigten Sozialstaatsgebot und dem beschädigten Würdeartikel im Grundgesetz nachhaltig zur Geltung verhelfen.” Und Helga Spindler, Sozial- und Arbeitsrechtsexpertin im Bündnis ergänzt: “Auf eine vollständige Berücksichtigung des notwendigen Lebensunterhalts und eines nachvollziehbaren Verfahrens haben Erwerbsloseninitiativen, Wohlfahrtsverbände und Wissenschaftler seit Einführung der Hartz-Gesetze gedrängt: Wie viel Geld braucht ein Mensch fürs physische Überleben, wie viel braucht er für die gesellschaftliche Teilhabe und wie wird der Betrag ermittelt.” Nun würden Gesetzgeber und die Regierung vom Bundesverfassungsgericht dazu aufgefordert, durch fundierte Untersuchungen und Regelungen das soziokulturelle Existenzminimum sicher zu stellen.

“Unsägliche” Kampagne gegen Erwerbslose

Doch was eigentlich zu begrüßen wäre, birgt ihrer Meinung nach auch Gefahren. “Wir fürchten aber, dass die Politik weiterhin bei den existenzsichernden Leistungen auf Kosten erwerbsloser Menschen sparen will und im Falle der gebotenen Erhöhung der Regelsätze andere Wege suchen wird”, fährt der Sozialethiker fort, “Steuergeschenke und Rettungspakete für Banken finanzieren sich nicht von selbst.” Bereits seit Wochen gäbe es nach Meinung des Bündnisses eine “unsägliche” Kampagne gegen Erwerbslose, die auch die Verschärfung von Sanktionen vorbereiten solle. So kritisiere Ministerpräsident Roland Koch die angeblich langen Verzögerungsmöglichkeiten, die Betroffene durch Einsprüche und Klagen gegen Sanktionen hätten, sowie die regelmäßig zu beobachtende Aufhebung von Sanktionen durch Sozialgerichte. Dies ist in den Augen der Autoren nicht anders zu deuten als: “dass die rechtsstaatliche Kontrolle von sanktionierenden Behörden abgeschafft werden soll.”

Gesellschaftliche Debatte ist notwendig

Hierzu meint auch Claudia Daseking, Mitglied einer Betroffenenorganisation im Bündnis: “Dann können wir durch Kürzung der Regelsätze und im weiteren vermutlich der Wohnkosten beliebig in Trainingsmaßnahmen, ‘Sofortangebote’ oder in andere Formen prekärer Arbeit gepresst werden.” Für das Bündnis ist deshalb klar: “Diese Zielsetzung der Hartz-Gesetze wird weiter verfolgt, nämlich die Kosten des Sozialsystems und gleichzeitig das Lohnniveau in den unteren Einkommensschichten zu senken, und daran ändert auch der heutige Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts nichts.” Die Entrechtung der Erwerbslosen nehme weiter zu, insbesondere der jungen Menschen unter 25 Jahren, bei denen die 100%ige Kürzung schon bei kleinsten Verfehlungen greife, während es weiterhin an Ausbildungsplätzen und akzeptablen Bildungsbedingungen fehle.

Notwendig sei vor diesem Hintergrund vielmehr eine gesellschaftliche Debatte über einen Umgang mit Erwerbslosen, der einer sozialen und demokratischen Gesellschaft angemessen sei. Das Bündnis fordert deshalb weiterhin, die Sanktionen sofort auszusetzen.

Kommentare

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  1. Leider gibt es ja noch die SDP. Ähnlich wie bei der hessischen CDU (insbesondere Herrn Koch), hat sich in der SPD die Erkenntnis durchgesetzt “Unsere Politik ist gut – nur die Gesetze sind schlecht”. Daher unterstützt die SPD ja auch Herrn Koch bei dem Anliegen, das Grundgesetz zu ändern, um das derzeitige fragmentierte Gängel-Betreuungs-System für Langzeitarbeitlose unbedingt aufrecht zu erhalten.

    Was hält eine SPD davon ab, bei den Grundgesetzänderungen noch weiter zu gehen, um das System der gewollten finanziellen Benachteiligung von Hartz-IV Familien auch noch grundgesetzlich zu verankern? Nichts. Es wird Zeit, dass diese Partei vollständig aus der politischen Landschaft verschwindet. Diese Partei ist sogar noch als Oppositionspartei eine unkalkulierbare Gefahr für unser Grundgesetz und für den sozialen Frieden in Deutschland.

  2. Hallo,
    ich empfinde in meiner Situation die Hartz IV – Debatte
    wie ein politisches Wahlstimmenjagdverhalten.
    Begründung: Ich-Rentner-ca.660,–Euro Rente- 397,–Euro für
    Krankenkasse-jede Rechnung muß ich muß ich selbst
    bezahlen.Aus dem Restbestand meines Ersparten darf
    ich das Datum für meinen Selbstmord selbst errechnen.
    Den Mut mich selbstständig gemacht und 5 Arbeitsplätze
    geschaffen zu haben-aus der gesetzliche Krankenkasse
    geworfen-aus der Rentenkasse entfernt.
    Als Hartzer—kein Stress im Job und versorgt. MFG Carolus