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Politik + Internetkultur

Löschgesetz für sauberes Netz

Dienstag, den 9. Februar 2010 um 10:15 Uhr von Holger Finn

Ziel erreicht, Zweck erfüllt, nun darf der Internet-Stoppschild-Plan der früheren Bundeszensurministerin Ursula von der Leyen getrost in die Endablage geschoben werden. Kinderpornografische Inhalte würden damit nach Ansicht der früheren schwarz-roten Rettungskoalition quasi staatlich legalisiert, nach den Vorgaben der inzwischen regierenden schwarz-gelben Rettungskoalition aber ist es besser, kinderpornografische Inhalte im Internet per Gesetz zu löschen als sie nur für den Zugriff zu sperren.

Den Weg zu einem staatlich geregelten Löschverfahren soll ein neues
“Löschgesetz” (BuLöG) ebnen. Das geht aus einer Stellungnahme des Bundeskanzleramts an den Bundespräsidenten hervor, die dem ehemaligen Nachrichtenmagazin “Spiegel” vorliegt. “Die gegenwärtige Bundesregierung beabsichtigt eine Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet“, zitiert ein Beitrag aus dem Schreiben.

Mit dem BuLöG soll verhindert werden, dass strafbare Inhalte im Internet “nichtöffentlich” vorrätig gehalten würden, heißt es im Hause von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), das federführend an der Internetstrategie der schwarz-gelben Regierung arbeitet. Zwar seien Löschungen bereits heute möglich und nach den aktuellen Zahlen der Internet-Beschwerdestelle in vielen Fällen innerhalb von nur 15 Minuten durchgeführt.

Das Kabinett unter der ehemaligen Klimakanzlerin Angela Merkel sei aber einig in der Ansicht gewesen, dass die Bevölkerung das Recht habe, den Eindruck vermittelt zu bekommen, als könne ein Umschwenken der Regierung vom alten Sperrkurs zur neuen Strategie des “erase first” die Sicherheit im Internet spürbar erhöhen. Bis es ein neues Löschgesetz gebe, sollen sich die zuständigen Behörden “auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes”, das bislang nicht inkraft getreten ist, “ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen”, zitiert der “Spiegel”. Die Löschung von Inhalten sei nicht mit Zensur gleichzusetzen, da Zensur vom Grundgesetz verboten werde. Vorbild bei allen Mapßnahmen sei die chinesische Politik der “Internet-Reinigung”, die bislang zur Löschung von rund 100.000 obszönen, politisch nicht korrekten und unschönen Webseiten geführt hat.

Einen ersten Erfolg mit der neuen Vorgehensweise konnte die vorerst auf informeller Basis arbeitende Bundesinternetlöschbehörde im Fall des staatsgefährdenden Videos “Junger Mann aus Barth wird zum Star” feiern. Die Videoplattform Youtube sah sich nach massiven Interventionen veranlasst, den irrsinnigen Rechtsrapper wegen “Verstoßes gegen die Richtlinien” aus dem Angebot zu werfen.

Ein hoffnungsfroh stimmender Anfang, so heißt es im Hause von Innenminister de Maiziere. Sobald das BuLöG verabschiedet sei, werde Deutschland darauf dringen, dass nicht nur inländische Internet-Inhalte vor der Freischaltung für die Öffentlichkeit einer strengen Zulassungsprüfung unterworfen würden, sondern auch ausländische. “Derzeit”, sagte ein Mitarbeiter, “ist es aber leider noch so, dass in vielen Ländern jeder machen kann, was er will.”

Quelle: politplatschquatsch.com

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Eine Reaktion zu “Löschgesetz für sauberes Netz”

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  1. Guillaume

    am 9. Februar 2010 um 16:12 Uhr | Link | Kommentar melden

    Unser Bundeshosenanzug sowie die gute Zensur Ursula treiben die Umwandlung der Bundesrepublik in eine Oligarchie (Herrschaft der wenigen) zügig voran.

    Kann dieses Schreckschrauben Regime eigentlich nichts mehr stoppen?

    Weder Frau Merkel oder zum Beispiel Frau von den Leyen geb. Albrecht, haben in ihrem Leben irgend etwas positives für dieses Land geleistet, noch haben sie die persönlichen charakterlichen oder fachlichen Voraussetzungen für ihr Amt.

    Das einzige was den beiden deshalb einfällt ist die Reglementierung, Kontrolle, Diskriminierung und Demütigung der Bevölkerung.

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