Ein kleines Detail in einem der Berichte zu Hartz-4 gestern erzählte eigentlich die ganze düstere Geschichte der Bundesrepublik, eines Landes, in dem die “Schere zwischen Arm und Reich” (Angela Merkel) immer weiter “auseinanderklafft” (Sigmar Gabriel). Nein, die Geschichte des “Tagesthemen”-Berichtes ist nicht der Vogelbauer in der Ecke der Hartz-4-Klägerfamilienküche mit dem Vogel drin, für dessen Unterhalt die Solidargemeinschaft der starken Steuerzahlerschultern ebenso gern aufkommt wie für das niedliche Hündchen, das sich neben der später in die Kamera klagenden Klägermutter auf die Couch der fünfköpfigen Familie Kerber-Schiel aus Dortmund kuschelt, die seit fünf Jahren auf Hartz-4 angewiesen ist, wie dpa meldet.
Es ist ein Grundrecht, sich auf Staatskosten einen Piepmatz und ein Hündchen halten zu dürfen, wenn einem danach ist, und gleichzeitig darauf zu klagen, dass einem mehr Geld für die Unterstützung der eigenen Kinder zur Verfügung gestellt wird. Die rund 2500 Euro, die es bisher gibt, reichen zwar augenscheinlich für Hund und Vogel, nicht aber für die Schulsachen der Kleinen.
Das ist grundgesetzwidrig, haben die Verfassungsrichter beschlossen. Eine Ohrfeige für den Gesetzgeber, der nur die Interessen von Hund, Katze und Vogel bei der Berechnung der Hartz-4-Sätze berücksichtigt hat, nicht aber die der Kinder. Der Sohn der Klägerfamilie Kerber-Schiel macht das passende Gesicht, während er für die “Tagesthemen” vor Traurigkeit schmollend auf dem Wohnzimmersofa Pose sitzt. Draußen klirren fünf Grad Frost. Drinnen hat es Vater Sozialstaat klimaneutral so schön warm geheizt, dass der Junge in kurzen Hosen, barfuß und sogar ohne Socken traurig sein kann.
Quelle: politplatschquatsch.com
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