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Politik + Vermischtes

Willkommen im neuen Rechtsstaat - Psychiatrie als Waffe gegen Andersdenkende

Samstag, den 13. Februar 2010 um 14:30 Uhr von Rudolf Kipp

Seit dem letzten Donnerstag beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags mit einer Affäre, die den beteiligten noch erhebliche Kopfschmerzen bereiten könnte. Es geht dabei um das Vorgehen des Landes gegen vier Steuerfahnder, die mit falschen Gutachten aus dem Dienst entfernt worden waren. Die vier waren in ihrem Fach offensichtlich zu erfolgreich. Außerdem stemmten sie sich lange gegen eine interne Dienstanweisung, wonach Geldtransfers ins Ausland nur noch dann strafrechtlich verdächtig seien, wenn es sich um Summen über 250 000 Euro handelt oder Einzelbeträge über 150 000 Euro entdeckt werden. Die Fahnder befürchteten, dass damit große Steuerhinterzieher geschont würden, weil diese ihr Geld oft in kleine Tranchen stückeln. Weil man aber keine rechtliche Handhabe hatte, die vier Fahnder in ihrem handeln zu stoppen, erklärte man sie per psychiatrischem Gutachten kurzerhand für Dienstunfähig und leitet ihre Zwangspensionierung ein. Allerdings stellte das Berufsgericht für Heilberufe in Gießen 2009 fest, dass die psychiatrischen Gutachten, mit denen vier Steuerfahnder zwangspensioniert wurden, vorsätzlich falsch erstellt wurden.

Erinnerungen an dunkle Zeiten

Das Verfahren, unliebsame Gegner mit Hilfe von Psychiatern ruhig zu stellen und für verrückt erklären zu lassen erinnert irgendwie stark an eher dunkle Kapitel der deutschen Geschichte oder an die Sowjetunion in der nach-stalinistischen Ära. Und die Geschichte ist kein Einzelfall. Rainer Hoffmann, Betreiber der Internetseite Solarktitik.de weiß eine ganz ähnliche Geschichte zu berichte.  In dem Strafverfahren gegen den “Solarkritiker” beabsichtigte der verantwortliche Einzelrichter Bock von der Strafkammer des Landgerichts Bochum im Juni 2008 den Angeklagten “psychiatrisch untersuchen” zu lassen, um von Amtswegen, so die offizielle Begründung des
Richters, die “Schuldfähigkeit” von Rainer Hoffmann feststellen zu lassen. Zu diesem Zweck wurden im Juni 2008 vom Richter Bock zwei Psychiater aus Lippstadt beauftragt. Diese Psychiater haben u.a. auch die bekannten Gladbecker Geiselgangster Rösner und Degowski psychiatrisch untersucht und deren Schuldfähigkeit damals festgestellt. Diese beiden Psychiater hatten nun seit Juni 2008 ebenfalls den Auftrag vom Gericht erhalten, die Schuldfähigkeit des Solarkritikers Rainer Hoffmann festzustellen, der wegen “Übler Nachrede angeklagt war, weil er dem Bochumer Richter Dr. Michael Krökel in zwei seiner Internet-Publikationen die Straftat “Rechtbeugung” vorwarf.

Richter fälscht Gerichtsprotokoll

In der 1. Instanz war Hoffmann am 30.07.2007 bereits zu 14.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. In dieser 1. Instanz des “Beleidigungsverfahren” konnte allerdings Hoffmann dem verantwortlichen Richter Dirk Vogt vom Amtsgericht Recklinghausen Fälschung des Gerichtsprotokolls nachweisen. Denn der Richter Dirk Vogt hatte eine Hoffmann entlastende Aussage eines Zeugen ins komplette Gegenteil verdreht, was Hoffmann durch Tonmitschnitte von Prozessbeobachtern aus der Hauptverhandlung beweisen kann. Diese Protokollfälschung des Recklinghäuser Richters Dirk Vogt hat Hoffmann ebenfalls im Internet publiziert, wobei abermals gegen Hoffmann wieder von der Bochumer Staatsanwaltschaft ein neues Strafverfahren wegen Richterbeleidigung eingeleitet worden ist. Allerdings gegen den Richter Dirk Vogt wurde bis heute kein Strafverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet.

Wegen der 14.400 Euro Geldstrafe beantragte Hoffmann im August 2007 Berufung. In diesem Berufungsverfahren weigerte sich Hoffmann nun seit Juni 2008 vehement eine gerichtlich angesetzte “psychiatrische Untersuchung” durchführen zu lassen und lies alle Terminwünsche der Gutachter jedesmal unbeantwortet verstreichen. Mit Beschluss vom 03.04.2009 ordnete der zuständige Richter Bock per Beschluss an, dass Hoffmann ein “Pflichtverteidiger” zugewiesen werden würde und Hoffmann außerdem damit rechnen müsse, wenn er sich weiterhin weigern würde, sich psychiatrisch untersuchen zu lassen, in der Hauptverhandlung damit rechnen müsse, “psychiatrisch untergebracht” zu werden. Der Richter Bock schrieb am 03.04.2009 in seinem Beschluss wörtlich:

“Es liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 I Ziffer 6 StPO vor. Der Angeklagte hat sich bisher geweigert, sich von den durch die Kammer bestellten Gutachter Dr. Teuber und Dipl. Psychol. Binder explorieren zu lassen. Die Kammer muss sich vorbehalten, während der Hauptverhandlung die Frage einer Unterbringen nach § 81 StPO zu prüfen.”

Hoffmann legt gegen diesen Beschluss vom 03.04.2009 am 09.04.2009 “sofortige Beschwerde” ein und wies den verantwortlichen Richter Bock auch in seinem Beschwerdeschriftsatz daraufhin, dass er bis zum 17.04.2009 eine Aufhebung des Beschlusses vom 03.04.2009 von dem Richter erwarten würde. Denn für den 20.04.2009 war zu diesem Zeitpunkt bereits die Hauptverhandlung angesetzt gewesen. Diese sofortige Beschwerde von Hoffmann vom 09.04.2009 hatte nach § 81 Nr. 4 StPO auch aufschiebende Wirkung, was aber von dem Richter Bock ebenfalls nicht  berücksichtigt wurde. Stattdessen sollte die Hauptverhandlung am 20.04.2009 ohne eine weitere Mitteilung des Richters Bock wie angekündigt stattfinden.

Bei Erscheinen droht Psychiatrische Einweisung

Am 20.04.2009 um ca. 07 Uhr faxte Rainer Hoffmann an das Gericht und teilte dem Richter Bock mit, dass er heute nicht an der Verhandlung teilnehmen könne, da er aufgrund des Beschlusses vom 03.04.2009, den der Richter Bock nicht bis zum 17.04.2009 aufgehoben hatte und der darin angedrohten “psychiatrischen Unterbringung” nach § 81 STPO eine Gefahr für sein Leben sehen würde, wenn er am heutigen Tag vor Gericht erscheinen würde.

Rainer Hoffmann erschien also am 20.04.2009 nicht zu der angesetzten Hauptverhandlung und hatte sich per Fax entschuldigt abgemeldet, wobei die Gründe eigentlich für jeden außen stehenden Dritten nachvollziehbar sein müssten, warum Hoffmann unter diesen Voraussetzungen nicht bei Gericht erscheinen konnte und durfte: Es wäre am 20.04.2009 zwangsläufig in eine psychiatrische Anstalt eingeliefert worden, wenn er vor Gericht erschienen wäre.

Denn nach § 81 Nr. 2 StPO darf eine Anordnung nach § 81 Nr. 1 StPO von einem Richter eigentlich nur dann getroffen werden, wenn der Beschuldigte der Tat (hier: Richterbeleidigung) dringend verdächtig sei. Der Richter Bock war also auch wegen dieses Beschlusses vom 03.04.2009 nach § 81 StPO eigentlich befangen und hatte sein Urteil schon vor der eigentlichen Hauptverhandlung und einer möglichen Beweisaufnahme bereits gefällt. Hoffmann war also, lt. Richter Bock, bereits ohne Hauptverhandlung dringend verdächtig. Von der Unschuldsvermutung des Angeklagten scheint dieser Richter noch nie etwas gehört zu haben.

Durch das Nichterscheinen vor Gericht vom 20.04.2009 wurde die von Hoffmann beantragte Berufung verworfen und Hoffmann hat dieses Strafverfahren wegen Richterbeleidigung verloren und ist jetzt mit einer Strafe in Höhe von 14.400 Euro vorbestraft. Seine Entschuldigung für das Nichterscheinen am 20.04.2009 hat das Gericht nicht akzeptiert. Auch wurde seine Revision vor dem OLG Hamm verworfen. Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls abgelehnt.

Psychiatrie als Mittel zur Vertuschung von Rechtsbeugung

Mit einem Beschluss nach § 81 StPO kann ein Richter immer nur gewinnen, wenn er eine “justizkritische” Beweisaufnahme verhindern will: Wenn der Angeklagte bei Gericht erscheint und sich weigert sich psychiatrisch untersuchen zu lassen, wird er “psychiatrisch untergebracht” und kommt als “gebrochener” und mit “Psychopharmaka vollgepumptes Wrack” aus der “Klapse”
wieder raus, den dann keiner mehr mit seinen justizkritischen Beweisen mehr für voll nehmen kann und wird. Wenn er vor Gericht wegen dieser angedrohten Unterbringung nicht erscheint, wird seine Berufung abgelehnt werden.

Die Justiz und der Richter gewinnen also in beiden Fällen. Mit der Androhung einer psychiatrischen Unterbringung nach § 81 StPO hat das Gericht im “Fall Hoffmann” eine justizkritische Beweisaufnahme verhindert und hat verhindert, dass ein Richterkollege der Bochumer Justiz der Rechtsbeugung durch die Beweisbelege von Rainer Hoffmann überführt wird. Es ist ein Unschuldiger durch Nötigung und Erpressung verurteilt worden, damit Rechtsbeugung eines Bochumer Richters nicht aufgedeckt wird.

Internet:

www.Solarkritik.de
Solarjustiz

Photo/Autor: Bods via flickr.com (cc Lizenz)

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19 Reaktionen zu “Willkommen im neuen Rechtsstaat - Psychiatrie als Waffe gegen Andersdenkende”

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  1. Rainer Hoffmann

    am 13. Februar 2010 um 15:35 Uhr | Link | Kommentar melden

    Was man auch noch wissen sollte:
    Es existiert seit 1998 eine GEHEIMAKTE (!!!) beim NRW-Justizministerium über die Recherchen des Solarkritikers:

    Wer es nicht glaubt, hier:
    http://www.solarresearch.org/06soljus/index.htm

    So funktioniert Politik heute…nicht viel anders wie vor 75 Jahren…

    Auch sehr zu empfehlen der Spiefilm: “Der Fremde Sohn”…von Client Eastwood…
    auf Basis einer wahren Geschichten aus den 1920er Jahren…

    Dort lief es ähnlich…

  2. Frank Hofmann

    am 13. Februar 2010 um 18:02 Uhr | Link | Kommentar melden

    Als Bewohner Hessens kenne ich den Fall. Eine heikle Geschichte. Es gibt 2 saubere Lösungen für ängstliche Zweifler oder erkennende Kritiker der Ungerechtigkeit. Für letztere gilt, den Mut haben das System schweigend verlassen und dann öffentlich klagen oder für erst genannte mangels Wille zum abwenden vom System und gesellschaftlicher Stellung die Klappe halten. Daneben gibt es noch die Indoktrination durch unter der Hand weitergabe von Dingen an freie Medien. Was aber mangels freier Presse nicht mehr möglich ist. Fazit: Wer Freiheit und Wahrheit will muss sich ganz auf die Andere Seite stellen bevor er gegen das Unrecht kämpfen kann.
    Gut gemeint ist nicht immer gut überlegt. Dennoch mein Respekt vor den diskreditierten Beamten. Unter Roland Koch gibt es nur “seine” Wahrheit der schwarzen Eliten. Koch wird übrigens demnächst Frau Merkel ablösen!

  3. Erich Kalinowsky

    am 13. Februar 2010 um 18:47 Uhr | Link | Kommentar melden

    Hallo und guten Tag ,
    ich kenne Herr Hoffmann und seinen Fall persönlich .

    Hierzu paßt der Leserbrief von Richter i. R. Frank Fahsel in der
    ” Süddeutsche Zeitung ” vom 2. April bzw. 09.04.2008 .
    Auszug : Ich habe unzählige Richterinnen und Richter , Staatsanwätinnen und
    Staatsanwälte erleben müssen , die man schlicht kriminell nennen kann .
    Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke ( Herr Fahsel war Richter am
    Landgericht Stuttgart ) dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor
    ” meinesgleichen ” .
    Das sagt Alles , oder ?

    Ich habe ähnliche Erfahrungen im Bereich des OLG Hamm , in Arnsberg gemacht und mache sie zur Zeit noch .

    Erich Kalinowsky , Interregnum
    Diplom - Ingenieur
    Brunnenstraße 32
    59846 Sundern

  4. Rolf Ehlers

    am 14. Februar 2010 um 10:01 Uhr | Link | Kommentar melden

    Lieber Herr Kipp,

    ein großartiger und wichtiger Beitrag! Die willkürkliche Bgrenzung der Geldbewegungen allein ist ein Skandal. Aber die pflichtbewussten Steuerfahnder im justizförmigen Verfahren mit falschen psychiatrischen Auftragsgutachten für zurechnungsunfähig zu erklären und dann aus dem Diest zu entfernen, ist ein unerhörtes Verbrechen! Ist es wiklich wahr, dass keine Verfahren gegen die Gutachter laufen?

    Wichtig ist auch, dass Sie den Fall des Solarkritikers Hoffmann in diesem Zusammenhang schildern. Sie tun auch Recht daran, diese Vorgänge bis in die
    Details zu schildern. Ich fürchte indes, dass nur eine weit tiefere Durchdringung des
    Sachverhalts und der Rechtslage dem Fall gerecht werden können. Dennoch ist es
    hilfreich, exemplarisch zu sehen, wie ein wohlmeinender und ganz gewiss nicht irrer
    Mensch wie der Solarkritiker Hoffmann sich nicht einmal die einschlägigen Vorschriften sorgfältig anschaut und sich so selbst in den “Fallstricken der Justiz” verheddert. Diese angebliche Kompliziertheit der Regeln wird von Laien sehr häufig
    angezogen, auch dann wenn die Dinge ganz einfach liegen.

    Mir fällt bei der Schilderung des Falles Hoffmann folgendes auf:

    (1) Hoffmann stellte fest, dass der Amtsrichter Bock in einer möglicherweise wichtigen Passage die Vorgänge aus der Hauptverhandlung im Protokoll nicht richtig wiedergegeben hatte. Solche Fehler passieren oft. Ich weiß von Fällen aus der Praxis, wo Richter diesen Trick bewusst genutzt haben, um unter Bezug auf das Protokoll die Entscheidung im Urteil zu belegen. Ein Anwaltskollege berichtete von einem Fall, in dem ein Zeuge angeblich aus einem fahrenden Aufzug heraus Hilferufe einer möglicherweise sexuell bedrängten Frau aus ihrer Wohnung gehört hatte. Gericht und alle Beteiligten stellten den Vorgang nach und niemand konnte auch nur einen Mucks hören. Im Protokoll heißt es, die Rufe seinen deutlich vernehmbar gewesen. Wenn der Angeklagte allerdings in Wahrheit doch schuldig war, hätte man den Richter nicht belangen können, denn die Rechtsbeugung, § 353 StGB, ist nur im Falle der Vollendung der Tat strafbar. Der Versuch ist es nicht.

    Der Solarkritiker Hoffmann hat diese Zusammenhänge ganz sicher nicht erkannt.
    Die Rechtsbeugung geschieht durch das Urteil. Wird sie durch ein fehlerhaftes Protokoll vorbereitet, liegt nur dann eine strafbare Rechtsbeugung vor, wenn das Urteil insgesamt falsch ist, was von außerhalb und ohne Aktenkenntnis kaum zu beurteilen ist.

    Da aber offenbar das Protokoll die wahrten Prozessabläufe verdreht hatte, ist die Annhame des juristischen Laien Hoffmann, dass hier Rechtsbeugung im Spiele sei,
    mehr als verständlich. Es braucht einen mehr als arrroganten Richter, das nicht zu verstehen und den Beteiligten, der auf diesen Fehler hinweist, auf seinen Geisteszustand zu überprüfen.

    (2) Auch iim weiteren Ablauf zeigt sich, dass sich Hoffmann wegen fehlenden Rechtsveständnisses - aber doch nicht wegen fehlender Zurechnungsfähuigkeit! -
    ungeschickt vorging. Im vorleigenden Beitrag wird sein Vorgehen ungeprüft als
    richtig dargestellt. Dabei hat Hoffmann seinen Fall nur deshalb verloren, weil er
    die sofortige Bescherde nach § 81 Nr. 4 StPO eingelegt hat, als noch gar kein Unterbringungsbeschluss nach § 81 Nr. 1 StPO vorlag! Es gab zwar einen Beschluss des Gerichts, der Hoffmann nicht gefiel. Dies war die amtliche Beiordnung eines
    Pflichtverteidigers nach § 140 StPO. Dieer Beschluss unterliegt aber keiner Überprüfung. Also nahm Hoffmann den Termin nicht wahr und seine Berufung musste verworfen werden.

    Menschen machen Fehler, auch Richter. Aber wie der Richter i.R. Fahsel in der Süddeutschen schrieb, dass er “unzählige” Amtspersonen in seinem Berufsleben gesehen hätte, die man schlicht kriminell nennen müsste, widerspricht der Erfahrung “unzähliger” anderer Menschen, die ein Leben lang in der Justiz und mit ihr zu tun hatten, auch der meinigen.

    Immer wieder aber gerät eine Justiz, die sich zu sehr mit ihrer Würde beschäftigt,
    in die Gefahr, von klugen selbständig denkenden Menschen wie hier des Solatkritikers Hoffman nach Art von Kohlhaas angegriffen szu werden, weil sie einfach nicht realisieren, dass sebst der klügste Laie kaum einen Rechtsfall richtig
    beurteien kann, wenn er nicht ein paar ganz einfache juristische Grundregeln beachtet. Die wichtigste ist die, die mein großartiger Münsteraner Repetitor Altmann
    uns immer wieder vorsang: “Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung!”
    Hätte Hofmann einmal in die StPO gesehen, hätte er erkannt, dass eine Beschwerde ins Leere geht, solange ein Beschluss, gegen den sie gerichtet sein kann, gar nicht vorliegt! Die Juristerei ist alles andere als eine Geheimwissenschaft.
    Mit den Rechtsregeln kann auch jeder Laie problemlos umgehen, wenn er es nur
    sofgfältig tut und nicht nur “aus dem Bauch heraus” entscheidet.

    Richter, die erkennen, dass sich jemand wie der Solarkritiker Hoffmann nur von seinem dumpfen Rechtsgefühl lenken lässt und einfache Rechtsregeln nicht beachtet, schulden ihm aus menschlicher Sicht eine klare Belehrung und nicht gleich eine Zuteilung eines Pflichtverteidigers.

  5. Willkommen im neuen Rechtsstaat – Psychiatrie als Waffe gegen Andersdenkende « Zorro Weisser

    am 14. Februar 2010 um 14:58 Uhr | Link | Kommentar melden

    […] http://www.readers-edition.de/2010/02/13/willkommen-im-neuen-rechtsstaat-psychiatrie-als-waffe-gegen-andersdenkende/ […]

  6. Guillaume

    am 14. Februar 2010 um 17:13 Uhr | Link | Kommentar melden

    Und jetzt droht in der Schweiz der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes mit der Bekanntgabe von Namen bekannter deutscher PolitikerInnen und R i c h t e r I n n e n!

    Das zeigt doch welche Qualität unser Rechtsprechungssystem hat.

    Tolles Völkchen unsere RichterInnen und StaatsanwälteInnen!

  7. August

    am 14. Februar 2010 um 17:19 Uhr | Link | Kommentar melden

    @Rolf Ehlers:
    “Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung!”
    trotzdem:
    “(1) … die Rechtsbeugung, § 353 StGB, ist nur im Falle der Vollendung der Tat strafbar. Der Versuch ist es nicht.”???
    ist nach Gesetzeslage (Deutsches StGB) unzutreffend:
    Rechtsbeugung steht im § 339 StGB und hat eine Strafandrohung von 1-5 Jahren.
    Somit ist es nach § 12 StGB ein Verbrechen, das nach § 23 StGB auch als Versuch
    strafbar wäre,

    wenn die Richter nicht mit:
    “Nach ständiger Rechtsprechung stellt nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB dar. Nur der Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege soll unter Strafe gestellt sein. Rechtsbeugung begeht daher nur der Amtsträger, der sich bewußt und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt. Selbst die (bloße) Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründet eine Rechtsbeugung nicht (st.Rspr.; vgl. nur BGH NJW 1997, 1455 m.w.N.). ” (aus: BGHSt 47, 105 )
    im Gegensatz zu den meisten anderen Stratftatbeständen selber im elementarsten Element der Rechtsstaatlichkeit eine Ausnahme vom Legalitätsprinzip schaffen würden.

    Manche nennen die Rechtsbeugung die “Ermordung des Rechtes”.
    Man stelle sich vor, Mord würde nur verfolgt, wenn man das Opfer nachher vierteilte.

    Zum Versuch der Rechtsbeugung ist konkret in BGHSt 42, 343 immerhin z.B. ausgeführt:
    “Leitsätze

    1. Rechtsbeugung kommt bei einem Verstoß gegen Verfahrensrecht dann in Betracht, wenn der Richter durch sein Verhalten nicht lediglich die abstrakte Gefahr einer falschen Endentscheidung, sondern die konkrete Gefahr eines unrechtmäßigen Vor- oder Nachteils für eine Partei schafft. (BGHSt)

    2. Eine solche konkrete Gefahr kann bestehen, wenn der Richter gegen Bestimmungen über die Zuständigkeit oder die Anhörung Verfahrensbeteiligter verstößt, um den zuständigen Richter von der Entscheidung oder die Staatsanwaltschaft von der Mitwirkung auszuschließen und auf diesem Wege zu einem seinen Intentionen entsprechenden Ergebnis zu kommen, das bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nicht oder voraussichtlich nicht zu erreichen gewesen wäre. (BGHSt)”

    Das steht da aber nur, damit nicht jedem Aussenstehenden sofort auffällt,
    wegen “Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung!” und Art. 20 Absatz 3, dass Deutschland kein Rechtsstaat ist.

  8. big

    am 14. Februar 2010 um 22:50 Uhr | Link | Kommentar melden

    Das sagt doch noch mehr über die Überwachung des Staates aus. Wir sind schon längst gläserne Bürger. Wollen wir, dass unser Staat weiss, wohin wir Überweisungen ausführen. Manche Dinge sind einfach privat und sollen dies auch bleiben, bis ein stichhaltiger Beweis anderweitig auffällt. Die Lockerung des Bankgeheimnisses, genauso die Einschränkungen im Internet, finde ich schon einen scharfen Schnitt in die Privatsphäre des Bürgers. Meine Meinung.

  9. Thorsten

    am 15. Februar 2010 um 14:53 Uhr | Link | Kommentar melden

    @ Rudolf Kipp

    Es ehrt Sie, dass Sie für Ihren Freund Rainer Hoffmann in die Bresche springen. Weder Sie noch ich können den genauen Hergang beurteilen, wir kennen nicht die Sichtweise der Ärzte, Richter und anderen Beteiligten. Sicherlich ist in der deutschen Psychiatrie und Justiz einiges im Argen. Aber die subjektive Schilderung eines solchen Einzelfalles eignet sich wenig, hier zu einer Verbesserung beizutragen. Hier gibt es unabhängige Beschwerdestellen, die die Vorgänge im Interesse des Beschwerdefühers prüfen und die berechtigter Kritik nachgehen, notfalls mit der Öffentlichkeit.

    Der Leser hier wird kaum wissen, dass die Herren Hoffmann und Kipp Mitglieder einer “Klimaskeptikergemeinde” sind, die sich seit Jahren nur damit befassen, eine Energiewende in Deutschland hin zu Erneuerbaren Energien zu verhindern. Ich kenne beide Herren seit Jahren auus dieser Diskussion. Und so kenne ich Herrn Hoffmann als eine sehr streitbare Person, die schnell mit harten und beleidigenden Worten um sich wirft und penetrant eigene Meinungen vertritt, völlig verschlossen für andere Argumente. Ich kann mir daher gut vorstellen, dass das Gericht mit Herrn Hoffmann wieder einmal Probleme hat, mit diesem “normal” umzugehen.

    Ihr Vergleich Herr Kipp mit den Methoden eines stalinistischen Verbrecherregimes ist geschmacklos und unangebracht. Ich kann diesen Einzelfall anhand subjektiver Schilderungen nicht beurteilen. Ich halte Readers-Edition auch für das falsche Forum, um laufende Prozesse einseitig zur Schau zu stellen. Hiermit sollten Sie schon warten, bis diese Angelegenheit abgeschlossen ist. So erweckt es den Anschein, als ob Sie die Medien für die Interessen des Herrn Hoffmann missbrauchen wollen. Dann kommt nächstens auch das Gericht an und führt hier mit Ihnen öffentliche Diskussionen. Wollen Sie das? Deutsche Gerichte müssen unabhängig vom öffentlichen Druck entscheiden und urteilen können. Es gibt in Deutschland kein Volkstribunal!

    Und Herr Kipp: Sie schimpfen hier über angebliche Unregelmäßigkeitten und Fehler deutscher Gerichte zum Schaden einzelner. Sie selbst aber haben diese Gerichte in zahlreichen Ihrer Artikel umgangen und internationale Klimaforscher vorschnell, pauschal und öffentlich schlimmste Vorwürfe bis hin zu strafbaren Handlungen vorgeworfen. Sie bauschten künstlich einen “Klimagate-Skandal” auf und veröffentlichten hierzu einen Artikel nach dem Nächsten. Sie haben ganz gezielt Rufmord betrieben und vorverurteilt. Sie haben die Stimmung gegen Klimaforscher absichtlich aufgeheizt, zahlreiche Klimaforscher erhielten e-mails und Post mit übelsten Beschimpfungen bis hin zu Morddrohungen! An dieser öffentlichen Hetze waren Sie aktiv beteiligt Herr Kipp!

    Hier Ihre diesbezüglichen Artikel hier bei Readers-Edition:

    * Der IPCC-Skandal – Der Damm bricht (26.01.2010)
    * Jetzt haben auch die USA ihren Klimagate-Skandal (25.01.2010)
    * Ilmastogate - Finnische Doku zu Klimagate mit deutscher Übersetzung (17.01.2010)
    * Ilmastogate - Finnische Doku über Climategate (29.12.2009)

    Namhafte leitende Klimaforscher haben auch Sie so unter Druck gesetzt, dass nun deren berufliche Existenz bedroht ist und diese nun unter ernsten Selbstmordgedanken und gesundheitlichen Problemen leiden, obwohl sich die Vorwürfe im Nachhineinals unwahr herausgestellt haben:

    http://klimakrise.de/2010/02/12/mitgefuhl-im-klima-splatter/#more-918

    Der auf Bestreben von Klimaskeptikern einberufene Untersuchungsausschuß hat nun seinen Abschlussbericht vorgelegt. An den üblen, gezielt durch die Medien getriebenen Unterstellungen war (fast) nichts dran. Details hier:

    http://klimakrise.de/2010/02/12/climategate-ein-pseudoskandal-jetzt-auch-offiziell/#more-900

    http://scienceblogs.com/ethicsandscience/2010/02/in_the_wake_of_climategate_fin.php

    http://www.scienceblogs.de/frischer-wind/2010/02/ergebnisse-der-climategateuntersuchung-an-der-pennsylvania-state-university.php

    Wer wie Sie Herr Kipp selber aktiver “Mittäter” (üble Nachrede, Beleidigung, Verleumdung, Rufmord, etc.) einer derartigen medialen Rufmordkampagne ist, der braucht sich jetzt hier nicht als Ehrenmann hinzustellen und den Betroffenen spielen, wenn ein Sinnesgenosse glaubt, vor Gericht ungerecht behandelt zu werden. Diese Betroffenheit nehme ich Ihnen nicht ab, Herr Kipp! Entschuldigen Sie sich erst einmal öffentlich bei Phil Jones, Michael Mann und den Klimawissenschaftlern für Ihre sich als falsch herausgestellte Medienhetze!

  10. Rudolf Kipp

    am 15. Februar 2010 um 16:40 Uhr | Link | Kommentar melden

    @ Thorsten

    Hier gibt es unabhängige Beschwerdestellen, die die Vorgänge im Interesse des Beschwerdefühers prüfen und die berechtigter Kritik nachgehen, notfalls mit der Öffentlichkeit.

    Die “unabhängige Beschwerdestellen” sind von diesem Vorgang schon vor langer Zeit in Kenntnis gesetzt worden, allerdings bisher ohne Ergebnis. Daher gehe ich hier den Weg, den Sie ja auch vorschlagen, über die Öffentlichkeit.

    Welchen Bogen Sie hier zu meiner, aus meiner Sicht mehr als berechtigten, Kritik an der “etablierten Klimawissenschaft” schlagen wollen, erschließt sich mir nicht. Meine Vorwürfe waren weder vorschnell, noch pauschal, sondern beruhten sämtlich auf nachprüfbaren Fakten.

    Es ehrt mich natürlich, dass Sie offensichtlich der Meinung sind, ich hätte maßgeblich dazu beigetragen, dass Klmaforschern jetzt ein härterer Wind ins Gesicht bläst. Ich selbst glaube aber ehrlich gesagt, dass mein Beitrag nur ist, ein paar mehr Leute aufmerksam zu machen und mit einer Sicht der Dinge zu versorgen, die ihnen die Mainstream Medien bislang vorenthalten.

    Und dass Ihnen der Bericht der internen Untersuchung der PennState University zu einem Skandal, der einen ihrer Forscher direkt betrifft, ausreicht um die gesamte Affäre klein zu reden, wirft schon ein seltsames Licht auf Sie. Was wäre, wenn etwa die Atomwirtschaft nach massiven Unregelmäßigkeiten, Vertuschen von Informationen, mundtot machen von Kritikern und Manipulation von Forschungsberichten mit einer internen Untersuchung an die Öffentlichkeit gehen würde, in der zu lesen ist, dass sie sich nichts vorzuwerfen hätten? Würden Sie dann auch glauben, die Geschichte wäre nun erledigt? Vermutlich, und das völlig zu Recht, würden Sie das in keinster Weise.

    Sie würden verlangen, dass die öffentlichkeit über eine unabhängige und transparente Untersuchung erfährt, was da alles verheimlicht wurde. Und genau so sollte es jetzt auch sein.

  11. Thorsten

    am 15. Februar 2010 um 17:27 Uhr | Link | Kommentar melden

    @ Rudolf Kipp

    Und dass Ihnen der Bericht der internen Untersuchung der PennState University zu einem Skandal, der einen ihrer Forscher direkt betrifft, ausreicht um die gesamte Affäre klein zu reden, wirft schon ein seltsames Licht auf Sie.

    Lesen Sie Ihre eigenen Artikel. Sie haben dort die Untersuchungskommission und die Ermittlungen der Polizei als Erfolg der Klimaskeptiker gefeiert. Jetzt wo diese nicht die gewünschten Ergebnisse bringen haben sie nichts getaugt. Warum haben Sie nicht damals die Kommission abgelehnt???

    Herr Kipp. Auch Sie sind ein schlechter Verlierer! Sie sollten sich öffentlich für Ihre Hetzkampagne entschuldigen! Ihre Unterstellungen haben sich als falsch erwiesen!

    Ich selbst glaube aber ehrlich gesagt, dass mein Beitrag nur ist, ein paar mehr Leute aufmerksam zu machen

    Ja, Sie haben sich als kleines aber sehr aktives Rad im Verleumdungsgetriebe betätigt. Da ist es egal, wie wichtig Ihre Rolle war. Nachher wenn der Schuss nach hinten losgeht, redet jeder seine Rolle klein und zieht sich so aus der Verantwortung. Herr Kipp, seien Sie Mann’s genug, räumen Sie Ihre falschen vorschnellen Unterstellungen ein und entschuldigen sich dafür. Das ist Ehrensache!

  12. Erich Kalinowsky

    am 15. Februar 2010 um 18:09 Uhr | Link | Kommentar melden

    @ Thorsten

    Sehr geehrter Kommentator .

    Es scheint bezeichnend für Sie wie Sie die ” Lüge über die Klimaerwärmung ” und ihre angeblichen Ursachen , und den Effizienzschwindel der ” thermischen ” Sonnenenergienutzung , gegen den Rainer Hoffmann sich wendet , gekonnt vermischen .

    Sie haben sich dadurch und damit für eine ehrliche und anständige Auseinandersetzung selbst disqualifiziert .

    Sie sollten jedoch ruhig weiter Lügnern glauben oder das Buch von Erdogan Ercivan ” Gefälschte Wissenschaft ” lesen .
    Auch die Seite ” alles-schallund rauch.ch ” wäre für Sie möglicherweise aufschlußreich .

    Es gibt eine sehr einfache Weisheit ” Wes Brot ich ess , des Lied ich sing ”
    oder sich die Frage beantworten , ” Wem nützt es ? “.

    Freundliche Grüße und einen erholsamen Schlaf ,

    Erich Kalinowsky .

  13. Thorsten

    am 16. Februar 2010 um 17:09 Uhr | Link | Kommentar melden

    @ Erich Kalinowski

    Es gibt eine sehr einfache Weisheit ” Wes Brot ich ess , des Lied ich sing ”
    oder sich die Frage beantworten , ” Wem nützt es ? “.

    Ja, genau darüber mache ich mir Gedanken. Könnte man mit Klimaschutz viel verdienen, würde sich jedes Land darum reissen, Klimaschutzweltmeister zu sein. In Wahrheit drücken sich die Staaten davor, weil damit eben kein Geld zu verdienen ist und sich die Maßnahmen erst langfristig auszahlen.

    Es gibt eine riesige Lobby, die anthropogene Klimaveränderungen mit allen Mitteln verdrängen will, weil das Zugeständnis, dass unser Energieverbrauch Motor des globalen Temperaturanstieges ist, die Geschäfte belastten würde. Zuallererst sind da die großen Energiekonzerne, die energieintensive Industrie, der Auto- und Flugverkehr, etc. Exxon zahlt hunderte Millionen Dollar zur Unterstützung von Klimaskeptikern, das RWE druckt klimaskeptiksche Hochglanzbroschüren, die frühere Regierung Bush nahm massiven Einfluss auf die amerikanische Klimaforschung, etc.

    Natürlich gibt es auch wirtschaftliche Interessen aus der alternativen Energiewirtschaft. Diese sind jedoch noch vergleichsweise gering.

  14. sebafelisiak

    am 17. Februar 2010 um 23:07 Uhr | Link | Kommentar melden

    Hessen bewegt sich immer weiter in Richtung Reichendiktatur bzw. Plutokratie. Die Mittel die hier zum “Schutz” reicher Steuerhinterzieher und kriminieller Banken benutzt wurden errinert mich nur an eins: KGB Methoden zur Dissidentenbekämpfung. In der UdSSR wurden tausende von Regimekritikern bis in die achtziger Jahre hinnein schlicht für verrückt erklärt und zwangsweise in Irrenanstalten geliefert. Diese Methode hat heute in Russlnad ihr Comeback aber wen so was schon in einem Rechtsstaat geschieht mache ich mir ernsthaft Sorgen wohin das noch hin führen soll

  15. Rainer Hoffmann

    am 3. März 2010 um 20:20 Uhr | Link | Kommentar melden

    @Rolf Ehlers vom 14.02.2010 und seine Inkompetenz in der Sache:

    Zu 1:
    Nicht der Richter Bock hat Protokollfälschung betrieben, sondern der Richter Dirk Vogt in der 1. Instanz in der HV von Mai bis Juli 2007. Dieser Richter Dirk Vogt sass gleichzeitig im Recklinghäuser Kreistag für die SPD. Der Pressebericht und Dokumentation mit den verlinkten Beweisen über die Protokollfälschung des Gerichtsprotokolls des Richters Dirk Vogt ist hier:
    http://www.onlinezeitung24.de/article/274

    zu 2:
    Wenn der Richter nicht zu dem “widerlichen” § 81 STPO gegriffen hätte, hätte er mir auch keinen Pflichtverteidiger zuweisen brauchen.
    Der Beschluss vom 03.04.2009 des Richter Bock, in dem er die Bedrohungen mit der psychiatrischen Unterbringen andeutet, ist gleichzeitig auch konkludent und hat damit zwingend die gleiche Wirkung wie ein direkter Beschluss.
    Da der Richter Bock zwangsläufig wusste, dass ich weiterhin eine psychiatrische Untersuchung ablehnen würde, ist es zwangsläufig als konkludent zu bezeichnen, dass meine weitere Verweigerung einer psychiatrischen Untersuchung zwangsläufig zur “psychiatrischen Unterbringung” geführt hätte.

    Es ist also fehlerhaft zu behaupten, der Beschluss vom 03.04.2009 wäre kein Beschluss über eine psychiatrische Unterbringung gewesen. Der Beschluss vom 03.04.2009 hatte konkludente Wirkung.

    Anderes Beispiel:
    Wenn jemand einen anderen mit einer Waffe bedroht, kann er sich auch nicht daraufberufen, dass er ja nicht geschossen hätte. Die Bedrohung mit der Waffe ist trotzdem vorhanden gewesen.

    Es ist einfach nur widerlich, wie “Scheinjuristen” hier versuchen, die Fakten zu verdrehen, zu relativieren und herunterzuspielen…und dadurch auch noch kriminelle und politisch-korrupte Richter in Deutschland in Schutz nehmen.

    Ein Ossi hat bei HART-ABER-FAIR mal Tacheles über die Juristen im Bundestag geredet…sehr wahre Worte:
    http://www.youtube.com/watch?v=aYBCeLewK_s

  16. Psychiatrie als Waffe gegen Andersdenkende « Detlef Nolde

    am 25. April 2010 um 20:54 Uhr | Link | Kommentar melden

    […] Psychiatrie als Waffe gegen Andersdenkende April 19, 2010 Detlef Nolde Einen Kommentar hinterlassen Kommentare lesen Folgender Artikel von Rudolf Kipp erschien am 13. Februar 2010 auf www.readers-edition.de: Seit dem letzten Donnerstag beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags mit einer Affäre, die den beteiligten noch erhebliche Kopfschmerzen bereiten könnte. […]

  17. Schelm

    am 22. Mai 2010 um 10:03 Uhr | Link | Kommentar melden

    Zum Zitat von Thorsten vom 16. Februar 2010 um 17:09 Uhr :

    “Es gibt eine riesige Lobby, die anthropogene Klimaveränderungen mit allen Mitteln verdrängen will, weil das Zugeständnis, dass unser Energieverbrauch Motor des globalen Temperaturanstieges ist, die Geschäfte belastten würde.”

    Das ist doch ziemlicher Unfug, denn sowohl eine positive Korrelation der Meßwerte ist vorhanden, als auch die Thermodynamik und die Physik mit der Energieerhaltung und den Strahlungsgesetzen diese Klimaveränderungen erwarten lassen.

    Außerdem werden ja auch diese Energiearten dann in den Vordergrund geschoben, die arm an Emissionen von Treibhausgasen und anderen Klima-verändernden Folgen sind. Dazu gehört aber ganz eindeutig auch die Kernenergie.

    Und das haben ja auch viele schon erkannt, auch der frühere Mitbegründer von Greenpeace selber, Patrick Moore.

    So sind eben die Fakten, auch wenn Sie Ihnen nicht gefallen sollten.

  18. Jane Bürgemeister: Die Hexenjagd geht weiter! « WAC Austria Blog

    am 6. Juli 2010 um 15:36 Uhr | Link | Kommentar melden

    […] Jane Bürgemeister: Die Hexenjagd geht weiter! Man könnte meinen, dass sich die Psychiatrie im deutschsprachigen Raum (mit Hilfe eines korrupten Justizapparates) gerade auf einem „Rachefeldzug“ gegen Andersdenkende befindet, mit der Absicht, diese als verrückt zu denunzieren und gegen ihren Willen in psychiatrische Anstalten zu verfrachten. Über die Zwangseinweisung von Natascha Koch haben wir berichtet. Am Tag nach ihrer Freilassung wurde ein Versuch in Deutschland unternommen, die politische aktive Frau Christine Persch in die Psychiatrie zwangseinzuweisen, und kurz davor auch gegen den Solarkritiker Rainer Hoffmann. […]

  19. Jane Bürgermeister – Bloggers Persecuted & Declared Insane to Silence Dissent « PEACE BY TRUTH

    am 5. August 2010 um 09:18 Uhr | Link | Kommentar melden

    […] Rainer Hoffmann:http://solarkritik.dehttp://www.readers-edition.de/2010/02… […]

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