Billige Schweizer Retourkutsche

Die Schweizer Volkspartei (SVP), immerhin die stärkste Partei im Schweizer Parlament, will das ihr so teure Bankgeheimnis dadurch schützen, dass sie es für bestimmte Fälle außer Kraft setzt. Wie zu hören ist, hat sie eine parlamentarische Initiative ausgearbeitet, in dem es wörtlich heißt: “Dem Geheimnis nicht unterstellt sind Bankbeziehungen welche

Die Schweizer Volkspartei (SVP), immerhin die stärkste Partei im Schweizer Parlament, will das ihr so teure Bankgeheimnis dadurch schützen, dass sie es für bestimmte Fälle außer Kraft setzt. Wie zu hören ist, hat sie eine parlamentarische Initiative ausgearbeitet, in dem es wörtlich heißt:

“Dem Geheimnis nicht unterstellt sind Bankbeziehungen welche von deutschen Amtsträgern direkt oder indirekt unterhalten werden.”

Der Gesetzesvorschlag weist wörtlich darauf hin, dass  damit auch gegenüber deutschen Partein und Gewerkschaften und Organen das Bankgeheimnis nicht gelten soll.

Alfred Heer von der SVP gibt zum Besten, dass deutsche Politiker das Ende des Bankgeheimnisses forderten, um ihre Bürger zu kontrollieren und zu  k r i m i n a l i s i e r e n.

Die SVP will dem Bankgeheimnis nunmehr auch Verfassungsrang geben. Die Schweiz befinde sich mit anderen Nationen in einem Bankenkrieg. Der “Finanzplatz” Schweiz drohe zerstört zu werden.
Wie toll! In Deutschland regelt Art. 19 Abs. 1 ausdrücklich das Verbot von Einzelfallgesetzen. Art. 19 GG hat vorwiegend deklaratorische Wirkung. Denn Gesetze dürfen schon aus Gründen des Schutzes der Grundrechte nur für alle Fälle gleichermaßen belastende Regelungen treffen. Einzelfallgesetze sind rechtsstaatswidrig.

Was soll man schon von populistischen Schweizer Politkern an rechtsstaatlichem Verhalten erwarten, die die kriminelle Bankenpolitik ihres Landes mit allen Mitteln verteidigen? Wer sich laufend durch den Griff in fremde Staatskassen bereichert, schreckt natürlich auch nicht vor erpresserischen Drohungen nicht zurück.

Zu dumm, dass die Schweiz trotz allem ein Rechtsstaat ist und das von der SVP geplante Gesetz keine Geltung beanspruchen kann. Darüber hinaus glauben die Verteidiger des Bankgeheimnisses doch nicht ernsthaft, dass ihre verschwiegenen Banken freiwillig auch nur einen Teil ihrer heißgeleibten Kunden verraten werden – weder den ausländischen Beörden noch denen im eigenen Land! Die Drohung läuft daher ins Leere. Sie erweist sich als billige Retourkutsche.

Ob das Bankgeheimnis in der Schweiz tatsächlich Verfassungsrang erhalten kann, ist auch nicht gesichert. Auch Verfassungsrecht kann verfasssungswidrig sein, wenn es fundamentale verfassungsfeste Rechtsgrundsätze aushebeln will.

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  1. “Wie toll! In DEUTSCHLAND regelt Art. 19 Abs. 1 ausdrücklich das Verbot von Einzelfallgesetzen. Art. 19 GG hat vorwiegend deklaratorische Wirkung.”

    Zu Dumm, in der Schweiz gelten Deutsche Gesetze nicht, in der schweiz gelten schweizer gesetze.