Die Selbstanzeige nach § 371 AO ersatzlos streichen

Es kommt offenbar Schwung in die Debatte um die Straffreiheit von Steuerhinterziehernmittels der Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung (s.d. auch ARD-Bericht via YouTube). Es wäre daher chancenreich jetzt einen Gesetzesantrag im deutschen Bundestag zu stellen, der eine ersatzlose Streichung des § 371der Abgabenordnung zum Gegenstand hat. Damit würde das

fsdfcds.jpgEs kommt offenbar Schwung in die Debatte um die Straffreiheit von Steuerhinterziehernmittels der Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung (s.d. auch ARD-Bericht via YouTube).

Es wäre daher chancenreich jetzt einen Gesetzesantrag im deutschen Bundestag zu stellen, der eine ersatzlose Streichung des § 371der Abgabenordnung zum Gegenstand hat. Damit würde das derzeit unwürdige Spiel einer fehlenden Strafverfolgung von Steuerhinterziehern aufgrund der Flut von Selbstanzeigen verhindert.

Des Weiteren sollte eine Beihilfe zur Strafvereitelung wie derzeit vom Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und zahlreichen anderen Repräsentanten, einschließlich von Beamten des Staates, unter Strafe gestellt werden. Eine Reform unserer Gesellschaft kann manchmal doch so einfach sein. Es würde der Glaubwürdigkeit unserer Demokratie gut tun, wenn zweifelhafte Rechtsstandards wie die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ersatzlos abgeschafft werden. Wie heißt es doch so schön: Carpe Diem!

Kommentare

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  1. Man sollte eine Petition einreichen. Das geht ja mitlerweile auch Online. Oder gibt es schon eine? Möchte mich gerne anschließen. Ich kenne kein andere Straftat bei der man sich durch Selbstanzeige “befreien” könnte. Die Definition das der Bürger vom Grundsatz her ehrlich sei und man daher im Steuerrecht Sanktionen milde halten soll, ist doch der absolute Irrweg der Justiz. Wird aber jedem Steuerfachangestellten so beigebracht. Sprich, Steuerhinterziehung ist ein Kavaliersdelikt. Geld und Moral passen nicht zusammen.
    Bürger aufwachen, Banksters und Politiker plündern den Staat legal aus.