Unrecht + Unrecht = doppeltes Unrecht – und nicht Gerechtigkeit

In der Diskussion um den Kauf der CD mit einer Liste von vermeintlichen Steuersündern stehen die vielen finanziellen Aspekte an erster Stelle und diese scheinen alle Mittel zu rechtfertigen. Mit juristischen Spitzfindigkeiten, haarsträubenden Vergleichen, falschen Informationen und Implikationen sowie etlichen Denunzierungen mag eine rein rhetorische Rechtfertigung ja zu erreichen sein.

Grundrecht auf richtige Berechnung der Existenzsicherung

Grundsätzlich sind Grundrechte Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Das Bundesverfassungsgericht hat aber in stetiger Rechtsfortbildung bis zum heutigen Tage  anerkannt, dass Grundrechte auch Leistungsansprüche beinhalten können. Der vorläufige Höhepunkt dieser Entwicklung ist das Urteil, das der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts heute,am 9.2.2010, gefällt hat. Das Gericht erkannte im konkreten

HartzIV-Urteil: Existenzminimum bleibt weiter durch Sanktionen gefährdet

“Ein klares Plädoyer für mehr Menschenwürde”, nennt es Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD). Als eine “schallende Ohrfeige für die Bundesregierungen” bezeichnet Linke-Fraktionschef Helmut Holter das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung der HartzIV-Regelsätze und Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) spricht gar von einem “großen Tag für die Kinder”. Die Richter haben

Linke Denkfabrik “ISM” gegründet – Wie der Schornstein ordentlich rauchen könnte

Über Jahre hinweg konnte einen unser Land regelrecht wie gelähmt vorkommen. Hauptsächlich gewann man diesen Eindruck bei der Konsumierung der so genannten Mainstream-Medien. Was man da auch las, via Radioempfänger oder TV ins Haus gesendet bekam: es verging einem bald Hören und Sehen. Die meisten Informationen bekamen nämlich einen neoliberalen

Löschgesetz für sauberes Netz

Ziel erreicht, Zweck erfüllt, nun darf der Internet-Stoppschild-Plan der früheren Bundeszensurministerin Ursula von der Leyen getrost in die Endablage geschoben werden. Kinderpornografische Inhalte würden damit nach Ansicht der früheren schwarz-roten Rettungskoalition quasi staatlich legalisiert, nach den Vorgaben der inzwischen regierenden schwarz-gelben Rettungskoalition aber ist es besser, kinderpornografische Inhalte im Internet