Sie wussten immer unsere Namen, sagten die Bürgerrechtler der DDR nach dem Mauerfall über ihre Stasi-Beobachter. Zwei Jahrzehnte später gibt sich niemand mehr mit Namen zufrieden, es müssen schon Kontonummern, Blutgruppe und DNA-Codes sein, dazu Telefonverbindungsdaten, IP-Adressen und Handy-Standortinformationen, selbst wenn es nur um Ladendiebstahl geht. Also vorsichtshalber erstmal alles speichern, wer weiß, wozu es noch mal gut ist – so hatte der Staat sich seine Gesetze gemacht.
Und wie immer musste ihm das Verfassungsgericht bescheinigen, dass er damit das Grundgesetz gebrochen hat: Mit dem Gesetz werde der Gesetzgeber seiner Verantwortung nicht gerecht, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Alle Daten müssten unverzüglich gelöscht werden. 366 Abgeordnete hatten seinerzeit für die Missachtung der Grundrechte gestimmt, nur 156 waren dagegen gewesen. Diese Daten hatten wir damals auf Vorrat gespeichert.
Kurz und trocken, aber unerbittlich wahr. Was soll man sonst auch zu solchen Volksvertretern sagen!