Andreas Klamm-Sabaot hat hier alsbald nach der Veröffentlichung das 85-Seiten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.2010 zur Unzulässigkeit der derzeitigen Speicherung aller Kommunikationsdaten der Bürger in sehr informativer Weise vorgestellt.
Ergänzend zu seinen treffenden Kommentaren will ich auf zwei Passagen des Urteils hinweisen, die weit über den jetzt entschiedenen Fall hinaus die Weichen für den Erhalt der Bundesrepublik Deutschland als freiheitlichen Rechtsstaats stellen. Ich gebe beide Passagen zunächst wörtlich wieder (Überschriften und Fettdruck von mir):
1. Europa kann unsere Verfassung nicht aushebeln
“Allerdings übt das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von Gemeinschafts- oder nunmehr Unionsrecht, das als Grundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte und Behörden im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird, grundsätzlich nicht aus und überprüft dieses Recht nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, solange die Europäischen Gemeinschaften (beziehungsweise heute die Europäische Union), insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, einen wirksamen Schutz der Grundrechte generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ).”
“Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland (vgl. zum grundgesetzlichen Identitätsvorbehalt BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a. -, juris, Rn. 240), für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss.”
2. Neues Grundrecht zur Abwehr des Gefühls des ständigen Überwachtwerdens
Eine vorsorglich anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten über sechs Monate ist unter anderem deshalb ein so schwerwiegender Eingriff, weil sie ein Gefühl des ständigen Überwachtwerdens hervorrufen kann; sie erlaubt in unvorhersehbarer Weise tiefe Einblicke in das Privatleben, ohne dass der Rückgriff auf die Daten für den Bürger unmittelbar spürbar oder ersichtlich ist. Der Einzelne weiß nicht, was welche staatliche Behörde über ihn weiß, weiß aber, dass die Behörden vieles, auch Höchstpersönliches über ihn wissen können. Der Gesetzgeber muss die diffuse Bedrohlichkeit, die die Datenspeicherung hierdurch erhalten kann, durch wirksame Transparenzregeln auffangen. Regelungen zur Information der von Datenerhebungen oder -nutzungen Betroffenen gehören allgemein zu den elementaren Instrumenten des grundrechtlichen Datenschutzes.
Kommentar: Das Gericht verdeutlicht noch einmal seine nach dem Lissabon-Urteil und dem Urteil über das Recht auf informelle Selbstbestimmung jetzt schon ständige Rechtsprechung dazu, dass es die Zuständigkeit hat, europäisches Recht auf seine Vereinbarkeit mit dem deutschen Grundgesetz zu prüfen und es im Falle des Verstoßes für seine Anwendung in Deutschland für unwirksam zu erklären. Hier war nach der Meinung des Gerichts nur kein Verstoß gegen das Grundgesetz durch die EU-Richtlinie festzustellen, sondern “nur” durch die deutsche gesetzlichen Umsetzung. Das Vorgehensschema ist ähnlich der Prüfung des Lissabon-Vertrages, den das Gericht auch retten konnte, weil es die Fehler allein in der Umsetzung in das deutsche Recht sah. Dieses vorsichtige Herangehen scheint mir außerordentlich klug zu sein, weil es eine offene Konfronation mit der europäischen Gesetzgebung und Justiz vermeidet und doch den m.E. klaren Bestrebungen Brüssels, nationale Verfassungsgrundsätze einfach auszuhebeln, den Zahn zieht. Beim nächsten Male sehe ich es kommen, dass das Gericht in Karlsruhe solche Brüsseler Spitzen einfach vom deutschen Markt nimmt.
Sehr einprägsam ist in diesem Zusammenhang die Formulierung, dass die Bundesrepublik verfassungsrechtlich gehalten ist, in europäischen und internationalen Zusammenhängen ihre verfassungsrechtliche Identität zu wahren. Wir können daher nicht, wie unsere Regierung und unser Parlament es immer wieder versucht haben, in Europa einfach unter die Räder kommen, selbst dann nicht, wenn die Initiative dazu vom großen Bruder auf der anderen Seite des großen Teichs kommt.
Ebenso zukunftweisend ist die Vorsorge des Gerichts gegen staatliche Maßnahmen, die zur Folge haben, dass sich die Bürger ständig überwacht fühlen müssen. So schön hat das meines Wissens noch nie ein Gericht formuliert. Der scheidende Präsident des Gericht, Hans-Jürgen Papier, und sein 1. Senat haben mit dieser Ablehnung der immer weiter reichenden Überwachungspläne unserer Regierung deutlich gemacht, dass das Bundeverfassungsgericht eben kein Papier-Tiger ist. Schäuble müssen da doch die Ohren klingeln! Kein Wunder, dass de Maizière das Urteil ablehnt. Aber was ist schon er in der Tradition des bundesdeutschen freiheitlichen Rechtsstaats seit 1949?
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Sehr schöner Artikel Herr Ehlers. Hat mir gut gefallen. Ursache und Wirkung werden klar UND man sieht deutlich das unser Rechtssystem eben nicht angelsächsischen Ursprungs ist. Einen Wehrmutstropfen hat das Urteil generell. Wenn die regierung eine 2/3 Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat erlangt, und das ist derzeit der Fall, so kann das Grundgesetz abgeändert werden. Das muss unbedingt hier hinzugefügt werden, was ich hiermit gerne mache.
Fazit: Entweder wir organisieren eine gegen Manipulation dauerhafte wehrhafte Demokratie durch bürgerliche Selbstkontrolle und Eigeninitiativen oder wir lazfen Gefahr unter die Räder zu kommen. Denn das bVG ist nicht auf Dauer Sachanwalt der Bevölkerung. Schließlich sind sie nur als Rettungsanker in der Not gedacht. Und mir sind das zu viele Notanker im Moment.
Der Druck aus dem Volk beeindruckte wohl indirekt letztlich auch kluge Richter, denn sie sind auch nur Menschen und sie legen die Gesetze dann im Sinne der Anklage oder Verteidigung aus. Hier hat die Verteidigung der Menschenrechte gesiegt. Der Volksanwalt, also wir zeigen dem “falschen Anwalt” Volksverdreher die Grenzen auf, den Ankläger der Niederdrückung der Menschenrechte in die Schranken verwiesen. Nun lässt mir allerdings das Gefasel der Politiker keine Pause in deren Beobachtung, da die “Teufel” immer noch um die illegalen Daten der Mitbürger kämpfen. Man darf gespamnnt sein, was als nächstes an sozialen Missständen das BVG kippt. Vielleicht das Zinssystem oder gar das Bankensystem der falschen Geldwechsler. Schön wärs ja.