Zockern droht schwere Schlappe beim EuGH

Im Kampf gegen die Spielsucht insbesondere im Internet droht privaten Glücksspielanbietern eine schwere Schlappe beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Es wird erwartet, dass das im deutschen Glücksspielstaatsvertrag vereinbarte Monopol bis zum Jahr 2011 rechtmäßig ist. [1] Glücksspielsucht nicht fördern Der Versuch ausländischer privater Online-Wettanbieter sich durch ein EuGH-Urteil den Zugang zum

roult.jpgIm Kampf gegen die Spielsucht insbesondere im Internet droht privaten Glücksspielanbietern eine schwere Schlappe beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Es wird erwartet, dass das im deutschen Glücksspielstaatsvertrag vereinbarte Monopol bis zum Jahr 2011 rechtmäßig ist. [1]

Glücksspielsucht nicht fördern

Der Versuch ausländischer privater Online-Wettanbieter sich durch ein EuGH-Urteil den Zugang zum deutschen Glücksspielmarkt zu verschaffen, ist damit voraussichtlich gescheitert. Die Kläger aus Österreich, Malta, Gibraltar und Großbritannien können daher nicht wie geplant, ihre Glücksspiele per Internet in Deutschland anbieten. Allerdings kann durch ein solches Urteil nicht verhindert werden, dass es einen wachsenden Schwarzmarkt gibt.

Wie zukünftig eine Regulierung des Glücksspiels in Europa und insbesondere Deutschland aussieht, bleibt weiterhin abzuwarten. Jedenfalls hat sich in diesem Fall die Dritte Gewalt nicht vor den Karren der privaten Glücksspielanbieter spannen lassen. Eigentlich – so meint der Autor – sollten Glücksspiele im Internet grundsätzlich untersagt werden. Wegen der bestehenden Suchtgefahr und Missbrauch durch Internetkriminelle würde eine Marktöffnung in diesem Bereich mehr Schaden als Nutzen mit sich bringen. Es dürfte darüber hinaus den Gerichten zusätzliche Arbeit wegen dadurch entstehender Rechtsstreitigkeiten über Wettschulden ersparen. Wir müssen ja nicht jede Dekadenz, die in anderen Ländern um sich greift mitmachen. Die jetzt vom Deutschen Bundestag eingesetzte Enquete Kommission zum “Internet und digitale Gesellschaft” könnte hier verbindliche Regeln festlegen.

[1] FTD: EuGH stützt staatliches Wettmonopol, In. Finantial Times Deutschland vom 5. März 2010, S. 1

Photo Quelle/Copyright: John Wardell, cc creative commons, Bestimmte Rechte vorbehalten, via flickr

Kommentare

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  1. Danke für ihren Beitrag. Sollte es so kommen wie beschrieben und auch national der Gesetzgeber standhaft bleiben, ein echter Zugewinn. Spielsucht ist nicht von Pappe und kostet Millionen an Sekundär-Kosten der Gesellschaft, um die Schäden zu heilen. Schwarzmärkte wird es immer geben, aber Sümpfe kann man nach un d nach austrocknen. Dann wäre der EuGH ja doch wehhafter als ich ihn derzeit einschätze. Wäre es denn nicht eine Anregung wert einmal juristisch zu überlegen, auch andere Glücksritter abzuwehren? Ein Schelm der nicht wohlwollend global dabei denkt.