Die BaFin ist aufgrund einer letztinstanzlichen Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs gezwungen worden, den Richtern eines gegen eine Bank anhängigen Verfahrens Akteneinsicht zu gewähren. Der Kläger wollte wegen missglückter Spekulationsgeschäfte seiner Bank diese auf Schadensersatz verklagen. Diese Akteneinsicht war zuvor dem Kläger (Az.: 6A 1648/08) von der BaFin verweigert worden.[1]
Der Kläger berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz, die BaFin wollte hingegen wegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen diese Einsicht verwehren. Damit obliegt es jetzt dem Richter des Verfahrens zu prüfen, ob der von der BaFin erhobene Rechtsgrund stichhaltig ist.
Transparenz vor Geheimhaltung
Der Streit um die Schutzwürdigkeit von Akten von Bundesbehörden erlebt daher einen erneuten Höhepunkt. Unter dem Hinweis des Bankgeheimnisses wurde bereits im vergangenen Jahr versucht, die BaFin und die Bundesbank vom Informationsfreiheitsgesetz auszunehmen. Sollte der Rechtsstreit jetzt in diesem Fall nicht beendet werden können, dann könnte es vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu einer Klärung dessen kommen, was Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind und was nicht. Eine bloße Behauptung von Unternehmen oder Behörden würde damit nicht mehr ausreichen, denn diese müsste zumindest einer richterlichen Prüfung durch Akteneinsicht standhalten. Äußerst unangenehm.
[1] FTD: Gericht will Zugang zu BaFin-Akten, Meldung in der Print-Ausgabe der Financial Times Deutschland vom 10. März 2010.
Das verstehe ich nicht ganz. Der Staat und sein Institutionen haben keine Informationsfreiheit, sie können uns doch nicht erzählen, was sie wollen. Der Staat und seine Institutionen haben Informationspflicht.