Massenverfassungsbeschwerde gegen ELENA

Erst am zweiten März dieses Jahres konnten besorgte Bürger aufatmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte unter dem Vorsitz von Hans-Jürgen Papier die Paragraphen 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes, besser bekannt unter Vorratsdatenspeicherung, für nichtig erklärt. Ein erster Erfolg, den AK Vorrat, AK Zensur, CCC, FoeBuD e. V. und weitere Organisationen

elena.jpgErst am zweiten März dieses Jahres konnten besorgte Bürger aufatmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte unter dem Vorsitz von Hans-Jürgen Papier die Paragraphen 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes, besser bekannt unter Vorratsdatenspeicherung, für nichtig erklärt. Ein erster Erfolg, den AK Vorrat, AK Zensur, CCC, FoeBuD e. V. und weitere Organisationen nun ausbauen möchten.

Den Elektronischen Entgeldnachweis kippen

“Leider ist ab Beginn des Jahres eine neue riesige Datenkrake in Betrieb gesetzt: ELENA, der elektronische Entgeltnachweis. Monat für Monat müssen alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer, Richter, Beamten und Soldaten an die ‘Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung’ senden. Dort werden sie fünf Jahre lang gespeichert, angeblich um Bürokratie abzubauen”, erklärt hierzu Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der gemeinsam mit Kollege Dominik Boecker, Fachanwalt für IT-Recht, die neue Beschwerde erstellt. Bei einem gemeinsamen Kongress mit obigen Organisationen habe man am 14. März beschlossen, “gegen diese neue Vorratsdatenspeicherung vorzugehen und eine Massenverfassungsbeschwerde einzureichen”, die den Elektronischen Entgeldnachweis kippen soll.

“Wir wollen erreichen, dass die zentrale Datenbank mit sensiblen Arbeitnehmerdaten gelöscht wird”, betonen auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Foebud e.V. und fordern: “Zeigen Sie der Politik und dem Verfassungsgericht, dass auch Sie eine Vorratsdatenspeicherung Ihrer Arbeitsstunden, Krankheitstage, Urlaubstage, etc. ablehnen!”

Doch die Zeit drängt. Bereits Ende des Monats läuft die Beschwerdefrist ab. Der letzte Versendetermin für eine Beschwerde ist der 25. März 2010. Deshalb auch hier in Kürze, wie das Prozedere funktioniert:

“1. Füllen Sie die Formulare auf diesen Seiten aus.
2. Anschließend erhalten Sie eine Email. Klicken Sie den darin enthaltenen Link an.
3. Laden Sie die vorausgefüllte Vollmacht herunter.
4. Drucken Sie die Vollmacht aus und unterschreiben Sie sie eigenhändig.
5. Schicken Sie die Vollmacht per Post sofort an die eingedruckte Adresse.

Später eintreffende Vollmachten können nur noch symbolisch gewertet werden. Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei.” Bisher haben sich dem Anliegen rund 6000 Teilnehmer angeschlossen. Knapp 4900 von ihnen sind bereits bestätigt (Stand 12.43 Uhr).

Alle Informationen finden sich noch einmal ausführlich unter: petition.foebund.org/ELENA.

Photo Quelle/Copyright: Svensonsan, cc creative commons, Bestimmte Rechte vorbehalten, via flickr

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