Noch ist unklar, ob es sie wirklich gibt, inzwischen steht sogar fest, dass es für den Staat besser wäre, es gäbe sie nicht. Denn beim Kauf der Schweizer Bankdaten-CD haben der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen offenbar selbst massiv gegen Zoll- und Steuergesetze verstoßen. “Die Lieferung der CD hätte in jedem Fall beim Passieren der Grenze beim Zoll angemeldet werden müssen”, beschreibt der Zollrechtsprofessor Hans-Michael Wolffgang in der ‘Financial Times Deutschland’.
Habe der Verkäufer die CD selbst nach Deutschland gebracht, sei er strafbar geworden, wüssten die Behörden davon, müsse auch gegen sie ermittelt werden. Noch schlimmer wäre es, sollte ein Staatsbeamter die CD über die Grenze gebracht haben. “Dann wäre dieser Beamte der Schuldner und die Tat seiner Behörde zuzurechnen”, erklärte Wolffgang.
Die ist kein Bagatelldelikt: Beim Import wertvoller Güter aus Nicht-EU-Staaten verlangen der deutsche wie auch der französische Zoll rund 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer. Im Fall der Steuersünder-CD wären das immerhin rund 500000 Euro, die sich der Staat selbst an Umsatzsteuer hinterzogen hätte.
Quelle: politplatschquatsch.com
Photo Quelle/Copyright: dotbenjamin, cc creative commons, Bestimmte Rechte vorbehalten, via flickr
Danke für den Hinweis auf die Diskussion. In der Sache ist es allerdings eine irrsinnige Annahme, dass die Steuerdiskette eine zollpflichtige Ware sei. Waren sind materielle Güter, die Gegenstand des Handels sind. Dabei kommt es nicht darauf an, dass eine CD als solche meist einen Handelswert hat. Der Materialwert der gebrauchten CD ist gleich Null.
Auch wenn statt einer CD eine alte Kladde von Hand mit den Namen der Steuersünder vollgeschrieben worden wäre, wäre dieser Informationsträger kein Handelsobjekt. Die Informationen selbst sind auch keine Handelsware, ebensowenig wie es eine List mit Namen aller Mafiosi in der deutschen Polik wäre, auch wenn jemand für diese Information Geld hinlegte.
Der Artikel in der Financial Times ist extrem tendenziös, ebenso wie die Phantasien des “Zollrechtsprofessors.”
Mit solcher aberwitzigen Argumentation könnte man auch die Zahlung des Lohns für einen Auftragskiller steuerpflichtig machen. Ein wenig hat user Staat die Linie des guten Geschmacks verlassen, als er vor vielen Jahren erstmals den Hurenlohn
einkommenssteuerpflichtig machte.