Zu Guttenberg fest auf dem Prüfstand

Es ist wirklich erst ein gutes halbes Jahr her, als am 3.9.2009 der Bundeswehr-Oberst Klein die Drohnenüberwachung eines Geschehensorts bei Kundus abbrechen ließ und amerikanische Bomber anforderte, um zwei im Wüstensand stecken gebliebene Tanklaster und eine große Zahl von herumlaufenden Menschen zu bombardieren. Es starben aufständische Taliban, die die Laster

ifsag.jpgEs ist wirklich erst ein gutes halbes Jahr her, als am 3.9.2009 der Bundeswehr-Oberst Klein die Drohnenüberwachung eines Geschehensorts bei Kundus abbrechen ließ und amerikanische Bomber anforderte, um zwei im Wüstensand stecken gebliebene Tanklaster und eine große Zahl von herumlaufenden Menschen zu bombardieren. Es starben aufständische Taliban, die die Laster gestohlen hatten, und viele Zivilisten, auch Kinder.

Inzwischen hat die Bundesstatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen  Klein eingestellt, weil ihm keine “verbotene Methode der Kriegs-führung” nachzuweisen sei. Die Strafverfolger haben festgestellt, dass Klein nicht davon ausgegangen sei, dass Zivilisten auf dem Plan waren. Nur bei vorsätzlicher Tötung von Zivilisten nimmt das Völkerstrafrecht nämlich ein Kriegsverbrechen an. Die Frage, ob der Angriff “militärisch angemessen” war, wie der erst bald nach dem Kundus-Vorfall ins Amt gekommene junge neue Verteidigungsminister zu Guttenberg (CSU) erst urteilte und dann nachdrücklich widerrief, ist durch die Feststellung, dass ein vorsätzliches Kriegsverbrechen nicht nachweisbar sei, nicht beantwortet. Daher war es auch unsinnig, alsbald nach der Einstellung des Strafverfahrens nach der Aufhebung des Untersuchungsausschusses des Bundestages zur Kundus-Affäre zu verlangen. ZU Guttenberg musst daher gestern über seine Rolle in der Aufklärung des Vorkommnisses aussagen.

Dort stand zu Guttenberg zu seinem Sinneswandel und zu seiner Entscheidung vom 26.9.2009, den Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung, Peter Wichert von seinen Aufgaben zu entbinden und den höchsten deutschen Soldaten, den Generalinspekteur der Bundeswehr Wolfgang Schneiderhan zu entlassen, Rede und Antwort.

Niemand ist heute noch der Meinung, dass die Bombardierung der Tanklaster angesichts der auf allen Fotos erkennbaren großen Zahl nicht identifizierter herumlaufender Menschen militärisch oder sonstwie angemessen gewesen sei. Wie aber ist es mit der Entlassung der beiden hohen Amtsträger? Dazu gab zu Guttenberg im Ausschuss gestern erstmals eine klare und nachvollziehbare Antwort. Er hatte nicht selbst gründlich geprüft, sondern sich auf das Urteil der beiden Spitzenleute verlassen, die ihm ohne entsscheidende Vorbehalte erklärten, militärisch sei das Vorgehen korrekt gewesen. Er räumte ein, dass er auch als Anfänger im Amt besser selbst geprüft hätte und übernahm für seinen Fehler die politische Verantwortung, beanspruchte aber für sich auch das Recht, solche Beamte, die ihm eine solch windige Entscheidung untergejubelt hatten, aus ihren Ämtern zu entfernen.

Bisher hatte er in der Öffentlichkeit geäußert, er hätte von den beiden Beamten nicht alle Unterlagen für die richtige Beurteilung des Vorgangs erhalten. Das war ein weiterer Fehler, für den zu Guttenberg die politische Verantwortung trägt. Zu Gutenberg bestätigte jetzt die Aussagen von Wichert und Schneiderhahn, dass er die Unterlagen doch alle in Händen gehabt hätte.
Mit der Korrektur seiner Beurteilung des Anschlags vom 3.9.2009 machte zu Guttenberg auch ein Ende mit der verbalen Eierei seines Amtsvorgängers Jung, der das Wort Krieg für die militärische Auseinandersetzung in Afghanistan immer gemieden hatte wie der Teufel das Weihwasser. Dafür hatte er Lob verdient wie auch für die Berichtigung der Beurteilung der Angemessenheit des Angriffs.

Unter dem Strich stehen zu lasten zu Guttenbergs ein verzeihlicher Anfängerfehler, den eingearbeiteten angeblich größten Strategen der Bundewehr eine unhaltbare Einschätzung ungeprüft abzunehmen und eine anfänglich ungeschickte Verteidigung gegen den Vorwurf auf billige Weise die beiden zu Bauernopfern gemacht zu haben.

Gleich wie man über den m.E. unsinnigen und unverantwortlichen Krieg in Afghanistan steht und zum Politiker zu Guttenberg, und gleich welche Zukunft man ihm wünscht, kommt man nicht umhin zu erkennen, dass das lässliche Sünden sind, wegen derer zu Guttenberg gewiss nicht wie sein tölpelhafter Amtsvorgänger aus dem Amt gedrängt werden muss.

Photo Quelle/Copyright: isafmedia, cc creative commons, Bestimmte Rechte vorbehalten, via flickr

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  1. Die militärische Beratung durch den Einsatzführungsstab zum Com-Isaf Bericht vom 3.Nov-3 Tage vor seiner Presseerklärung- welcher direkt Schneiderhan unterstellt war, war folgendermaßen:
    “Trotz einiger Verfahrensfehler ist festzuhalten, dass Oberst Klein auf der Grundlage der ihm zum damaligen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen und vor dem vorliegenden Bedrohungshintergrund militärisch angemessen gehandelt hat.”
    Bei der “Abwägung zwischen den Absichten des Isaf Oberbefehlshabers und dem aktiven oder passiven Schutz deutscher Soldaten wird von deutschen Kommandeuren erwartet, dass sie die nationalen Vorgaben umsetzen.”
    Das genaue Gegenteil stand im Feldjägerbericht, welcher ihm vorenthalten wurde, Schneiderhan und Wichert haben dies inzwischen zugegeben!