Zwölf Millionen Bundesbürger unter Kuratel des Staates

Vor einiger Zeit hatte an dieser Stelle ein HartzIV-Empfänger sein Leid geklagt; die meisten  der darauf verfassten Kommentare gipfelten in dem Tenor: “Selber Schuld weil arbeitsscheu, oder Schmarotzer!” Nun wage ich zu bezweifeln, ob irgendeiner dieser Kritiker sich in die Lage eines solchen Menschen versetzen kann. Viele haben doch nur

Vor einiger Zeit hatte an dieser Stelle ein HartzIV-Empfänger sein Leid geklagt; die meisten  der darauf verfassten Kommentare gipfelten in dem Tenor: “Selber Schuld weil arbeitsscheu, oder Schmarotzer!” Nun wage ich zu bezweifeln, ob irgendeiner dieser Kritiker sich in die Lage eines solchen Menschen versetzen kann. Viele haben doch nur gehört von einem, der einen kennt, der HartzIV-Empfänger ist und geben einfach dessen Meinung, vielleicht noch unter eigener, subjektiver Annahme, wieder.

Damit werden zwölf Millionen Bundesbürger zusätzlich abgewertet, die bereits vom Staate selber als minderwertig behandelt werden, weil die Gesetzgebung sie unter behördliches Kuratel gestellt hat. Auch Rentner mit Minirenten erhalten HartzIV-Zuwendungen. Nur nennt man sie nicht so, man nennt sie “Grundversorgung”. Das ist gut so, denn viele Ehefrauen hatten nach dem Kriege, sich ihre eingezahlten Beiträge, zum Zwecke des Familienwiederaufbaus, auszahlen lassen und später entweder aus Kostengründen, oder Terminversäumnis, nicht wieder zurückgezahlt und auch Arbeitslosigkeit gab es; sie ist also keine neue Zeiterscheinung.

Bei vielen dieser Rentner greift jetzt ein (bewusstes?) Versäumnis der Politik, das vom Bundesverfassungsgericht einst ebenso gerügt wurde und mit Änderungstermin versehen wurde. Die Änderung wurde jedoch, vermutlich durch die Lobby der Krankenkassen, verhindert. So muss ein Rentner, der die sogenannte  “Vorversicherungszeit” (siehe unten) nicht erreicht hatte, seinen Krankenkassenbeitrag für seine Grundversicherung selbst tragen. Diesen Beitrag erhält der Rentner zwar zusätzlich zu seinem Grundbedarf, um ihn dann an die Kasse abzuführen. Das pikante an diesem Beitrag ist jedoch, dass die Kassen nach ihren Tabellen im Hundert rechnen, d.h. sie legen den behördlich errechneten Gesamtbedarf als Nettoeinkommen nieder und erhalten durch Hinzufügung des Kassenbeitrages ein höheres Bruttoeinkommen, aus dem sich der Beitrag errechnet. Das ist bei den Abzügen bei Arbeitslöhnen zwar richtig, aber im vorliegenden Falle nicht gerade sozial gerecht. Hier bereichern sich die Ersatzkassen an diesen Sozialleistungen der Kommunen, ohne jegliche Skrupel.

Auch die Medien tragen viel Mitschuld am negativen Zerrbild der HartzIV-Empfänger, weil sie sich nur mit den sozial Auffälligen beschäftigen; ihnen beschert es Auflagenstärke, wenn sie den übrigen 49 Millionen “Gutmenschen!” ein orgiastisches Schulterklopfen bescheren können.

(Auszüge aus der KVdR)

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) am 15.03.2000 entschieden, dass die seit 01.01.1993 geltenden Zugangsvoraussetzungen zur KVdR nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem verfügt, dass diese Zugangsvoraussetzungen längstens bis zum 31.03.02 weiter gelten sollten. Dem Gesetzgeber sollte damit Zeit eingeräumt werden, innerhalb dieser Frist eine gesetzliche Neuregelung einzuführen.

Die Bundesregierung hat diese Frist für eine gesetzliche Neuregelung verfallen lassen!Daher ist am 01.04.02 die für diesen Fall vom Bundesverfassungsgericht vorgesehene Rechtsänderung in Kraft getreten.

Ab 01.04.2002 ist die Vorversicherungszeit als Voraussetzung für die Aufnahme in die KVdR erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrages mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes mit Mitgliedsschafts- und/oder Familienversicherungszeiten bei einer gesetzlichen Krankenkasse belegt werden können.

Der wesentliche Unterschied zur vorherigen Regelung besteht darin, dass seit dem 01.04.2002 auch Zeiten einer freiwilligen Mitgliedschaft, oder Familienversicherung wieder auf die Vorversicherungszeit angerechnet werden können.

Kommentare

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  1. Das eigentliche Problem an Hartz ist doch, das ein Großteil der Bevölkerung selber Angst hat in diese Situation zu geraten und daher lieber nach denen “da unten” treten. Der Rest besteht aus Sozialdarwinisten, die Ihre eigenen Kinder für 25 % Rendite verkaufen würden. Aber keiner hat verstanden, dass dies vielleicht mal einer der wenigen Momente in unserer glorreichen Gesellschaft ist, wo Gleichberechtigung herrscht, da es definitiv jeden treffen kann. So wissen doch die wenigsten, das ~ 21 % der Harties Akademiker sind. Abgeschoben von der Wirtschaft, da man einen Billigeren gefunden hat. Arbeit hat keinen Wert mehr und wird daher niemanden mehr ernähren. Einzig und allein finanzieller Besitz wird zur “ultima Ratio” und Rendite zum erklärten Lebensziel, fast wie der religiöse Fundamentalismus einer Sekte. Letztlich wird dies zu einer Zerreißprobe für unsere Gesellschaft.
    Die betroffenen haben nur noch keinen Punkt gefunden, auf den sich Ihre Wut und Verzweiflung konzentrieren und bündeln kann. Ist dieser Punkt erreicht, wird es schlimm, und je länger es dauert desto schlimmer wird es. Das das der Regierung bewusst ist, sieht man an der Existenz vom “Atlas der Wut”.