Bewährungsstrafe für Jörg Tauss

Sein Fall war heftig umstritten. Und ein Ende der Debatte scheint auch jetzt – nach einem Gerichtsurteil – nicht absehbar: Darf ein Bundestagsabgeordneter zu Recherchezwecken kinderpornographisches Material erwerben, es besitzen und in der Folge sogar weiterverbreiten? Wie viel Freiheit sollte einem Mann im Staatsdienst zugestanden werden, der nach eigenen Angaben

tausss.jpgSein Fall war heftig umstritten. Und ein Ende der Debatte scheint auch jetzt – nach einem Gerichtsurteil – nicht absehbar: Darf ein Bundestagsabgeordneter zu Recherchezwecken kinderpornographisches Material erwerben, es besitzen und in der Folge sogar weiterverbreiten? Wie viel Freiheit sollte einem Mann im Staatsdienst zugestanden werden, der nach eigenen Angaben nur Gutes wolle, dabei aber wohl mehr als einmal seine Grenzen überschritten hat? Und wo sind diese eigentlich zu ziehen?

Nicht nur innerhalb des Sozialen Netzwerks StudiVZ, das von der Redaktion eine Weile begleitet wurde, waren sich die Bürgerinnen und Bürger uneins über das Vorgehen des ehemaligen SPD-Politikers Jörg Tauss. Mehr als 250 Bilder und gut 40 Videos waren im März 2009 auf seinem Handy gefunden worden. Im vergangenen Sommer war er dann der Piratenpartei beigetreten. Heute hat das Landgericht Karlsruhe ein Urteil über sein Vorgehen gefällt. “Jörg Tauss ist wegen Besitzes von Kinderpornos zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Die Kammer sah es am Freitag als erwiesen an, dass sich der 56-Jährige kinderpornografisches Material aus privatem Interesse beschafft hat”, heißt es hierzu auf Spiegel Online. Gut 500 Treffer finden sich derzeit auf Google News zum Thema. Sie alle berichten vom Fall eines Mannes, der jetzt stellvertretend für alle eben jene Grenzen seines eigenen Handlungsspielraumes aufgezeigt bekommen hat. Gleichzeitig wird hier jedoch deutlich: “Der Umgang mit Kinderpornographie ist juristisch höchst brisant“.

Verfahren im Zeichen öffentlicher Vorverurteilung

Nicht wenige sehen nun das Ende der politischen Existenz von Jörg Tauss gekommen. Die Piratenpartei bezieht am Mittag ebenfalls Stellung. Ganz klar bekennt sie sich zu ihrem Parteimitglied und schreibt: “Mit dem Urteil im Prozess gegen Jörg Tauss ist heute ein Strafverfahren zu Ende gegangen, das nach Ansicht der Piratenpartei unter dem schlechten Zeichen öffentlicher Vorverurteilung stand. ‘Wir Piraten haben Jörg Tauss stets als entschlossenen Bürger- und Freiheitsrechtler kennengelernt. Er hat seine große politische Erfahrung genau so bescheiden und zurückhaltend wie praktisch in unsere Partei eingebracht’, erklärt Wolfgang Dudda, Beisitzer im Bundesvorstand: ‘Deshalb haben wir allen Grund, darauf vertrauen zu können, dass Jörg Tauss nun auch die richtige Entscheidung für sich und die Piratenpartei treffen wird, soweit es um seine weitere politische Zukunft geht.’”

Noch einmal wird die Rolle der Medien und der Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten rekapituliert. Nahezu allein habe die Partei  bis zur Urteilsverkündung an der Unschuldsvermutung festgehalten. Dafür hätten sich die Piraten gegen den üblen Vorwurf wehren müssen, eine “Kinderschänderpartei” zu sein, fasst Wolfgang Dudda zusammen. Die Art und Weise wie hier die Öffentlichkeit zum Richter gemacht wurde, sei kein Ruhmesblatt für die demokratische Kultur gewesen. So habe auch die “rechtsstaatlich fragwürdige” Pressearbeit der Staatsanwaltschaft das Verfahren in einem Maße bestimmt, das das Funktionieren des Rechtsstaats erheblich beeinträchtigt habe.

“Zum Teil konnte man im zeitlichen Verlauf der Ermittlungen den Eindruck gewinnen, bei dem Verfahren sei es weniger um die Aufklärung eines Strafvorwurfs gegangen als um die justizielle Begleitmusik für ein politisches Projekt, das ein Zensur-Instrumentarium schaffen und die Freiheitsrechte für alle Bürger einschränken sollte. Das gilt umso mehr, da die Zugangssperre gegenüber Netzinhalten von Betroffenen und Experten als sinn- und erfolglos angesehen wird”, so in der entsprechenden Mitteilung von Daniel Flachshaar.

Sein Edelprofil auf StudiVZ scheint unterdessen nahezu verwaist. Nur wenige Kommentatoren haben sich eingefunden, um ihre Sicht der Dinge zu schildern. Auf Twitter rauschen hingegen untentwegt neue Meldungen zum Thema ein. Und auch die Blogger zeigen sich fleißig: So liefert telemedicus.info einen guten überblick über die Nachrichtenlage der letzten Stunden.

Kommentare

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  1. Das Interesse einer Partei an einem Mandatsträger, ist schon nachvollziehbar. Da das Verfahren aber, durch einen möglichen Einspruch, dann noch nicht zu einem Ende gelangt ist, wird es hoffentlich nicht zum Bumerang für die Piraten. Das würde mehr Schaden anrichten, als ihnen lieb sein könnte.