Am 11. Februar setzte Guido Westerwelle das Gerücht in die “WELT”: “Wer kellnert, verheiratet ist und zwei Kinder hat, bekommt im Schnitt 109,00 Euro weniger im Monat als wenn er oder sie Hartz IV bezöge.” Von amtlicher Seite, nämlich von Ralf Ralf Brauksiepe (parlamentarischer Staatssekretär im Arbeitsministerium, CDU) wurde dem FDP-Vordenker nachgewiesen, dass, wer kellnert, verheiratet ist und zwei Kinder hat, zwischen 365 und 421 Euro MEHR zur Verfügung hat als vergleichbare HartzIV-Empfänger und ihre Familie.
Siehe auch:
Doch Verdächtigungen gegen Minderheiten und Neidgerüchte halten sich bekanntlich lange. Und so kommt es, dass in einschlägigen Foren immer noch die guidesken Milchmädchenrechnungen aufgemacht werden, um den Ärmsten im Land “spätrömische Dekadenz” nachzuweisen.
Ein Beispiel ist der Thread “Merz: Schluss mit der Vermehrungsprämie” im CDU-Forum. Eröffnet wurde der Faden von einem rechtslastigen FDP-Fan, der seine Mitmenschen hin und wieder als “Brut” oder “Stück Sch…” tituliert.
xxxxx://diskussion.cdu.de/forum/thema2/ileaF0Gwh.ovr/ileILs4my
Umrahmt von solch sonnengebräunten Statements rechnet der FDP-Anhänger, angeleitet vom Institut für Weltwirtschaft vor, dass Arbeit für Paare mit drei Kindern sich erst ab einem Bruttomonatsverdienst von rund 2.570 Euro lohne.
Wer nachrechnet, stellt fest, dass ein Paar mit 3 Kindern (6,7,15 Jahre alt) unter HartzIV im Schnitt 835 Euro WENIGER zur Verfügung hat als die gleiche Familie mit einem Bruttomonatsverdienst von 2.570 Euro.
Die Fakten im einzelnen.
Ein Facharbeiter, verheiratet mit 3 Kindern (6,7,15 Jahre alt) und 2.570,- Euro Bruttolohn im Monat, bekommt 1.918,- Euro netto.
Hinzu kommen 558,- Euro Kindergeld, so daß die Familie 2.476,- Euro monatlich zur Verfügung hat.
Unter HartzIV bekommt der gleiche 5-Personen-Haushalt mit 3 Kindern (6,7,15 Jahre alt) im Schnitt 1.641 Euro monatlich, also 835 Euro weniger als die Beispielfamilie mit Arbeit.
Der HartzIV-Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Regelleistung für beide Partner: 646,00 Euro
Regelleistung 1 Kind bis 6 Jahre: 215,00 Euro
Regelleistung 1 Kind 7 bis 13 Jahre: 251,00 Euro
Regelleistung 1 Kind ab 14 Jahre: 287,00 Euro
Regelleistungen Summe: 1.399,00 Euro
Miete: 550,00 Euro
Nebenkosten: 100,00 Euro
Heizkosten: 150,00 Euro
Kosten für Unterkunft und Heizung: 800,00 Euro
Ergibt einen Bedarf von 2.199,00 Euro
Davon ABGEZOGEN(!) wird das Kindergeld von 558 Euro als zu berücksichtigendes Einkommen.
Macht summa summarum unter HartzIV an
Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld: 1.641,00 Euro.
Die Meisterrechner der FDP addieren zu den HartzIV-Zwischenbeträgen meistens das Kindergeld hinzu, anstatt, wie das Gesetz verlangt, es abzuziehen. Ausserdem “vergessen” sie gern, bei den Familien mit Arbeit die Sozialleistungen zu berücksichtigen.
Stellt sich zum Schluss die Frage: Wissen die Abgeordneten der FDP eigentlich, was die Gesetzestexte bedeuten, über die sie abstimmen? Was angesichts der beeindruckenden Rechenleistungen ihrer Leitfiguren von den Finanzierungs- und Steuervorschlägen der FDP zu halten ist, möge jeder für sich selbst erschliessen.
Eigentlich sollten Sie es wissen, denn das Finanzministerium erhält Assistenz von einigen Steuerberatungskanzleien. Dabei tut sich eine Düsseldorfer besonders hervor. So ist es nicht unüblich, Textpassagen 1:1 in die Gesetzesvorlagen zu übernehmen. Wie wir aber wissen, sind Anwaltskanzleien die bevorzugte Klientel der FDP.
Bisher war es sich immer sehr kostenträchtig, wenn bei einem Regierungswechsel die Staatssekretäre mit dem falschen Parteibuch ausgewechselt werden mussten. Davon gab es jedoch nach der letzten Bundestagswahl eine Ausnahme; der Staatssekretär Asmussen von der SPD ist immer noch der Herrscher im Bundesministerium der Finanzen.
Da fragt sich der Bürger; die Erfahrung allein kann es doch wohl nicht sein?