In der 21. Woche wurde das “Sparpaket” der Bundesregierung beschlossen. Wie üblich trafen die Sparmaßnahmen hauptsächlich den unteren Rand der Bevölkerung und lösten damit große Empörung im gesamten Lande aus. Nur ein paar Tage danach beschloss das Bundesland Niedersachsen, die Diäten seiner Abgeordneten zu erhöhen und scheute sich sogar nicht, die allgemeine Teuerung als Begründung dafür, anzugeben. Die Abgehobenheit der Parlamentarier wurde zusätzlich noch dadurch manifestiert, dass man eine weitere Erhöhung für das kommende Jahr bereits mit festschrieb. Das Land wird regiert von dem “Kaninchen aus dem Hut” von Merkel & Co mit Namen Christian Wulff. Dr. cand. Präsident?
Und so wurde das Gesetz schnell noch durchgewunken!
Drucksache 16/2511 Ausschuss für Haushalt und Finanzen (75. Sitzung am 2. Juni 2010) Nieders. Landtag. Nun möge der Leser seine eigenen Schlüsse ziehen –
Fraktion der CDU Fraktion der SPD Fraktion der FDP Hannover, den 01.06.2010Der Landtag wolle das folgende Gesetz beschließen:
Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes
Artikel 1
§ 6 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes in der Fassung vom 20. Juni 2000
(Nds. GVBl. S. 412), wird wie folgt geändert:
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
1 Die Abgeordneten des Landtages erhalten mit Wirkung ab 1. Juli 2010 eine Grundentschädigung von monatlich 5 800 Euro. Mit Wirkung ab 1. Januar 2011 wird die Grundentschädigung auf monatlich 6 000 Euro erhöht.”
2. Es werden die folgenden neuen Absätze 4 und 5 eingefügt:
Die Grundentschädigung nach Absatz 1 wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres, beginnend mit dem 1. Juli 2012, an die Einkommensentwicklung angepasst, die jeweils vom März des abgelaufenen Jahres gegenüber dem März des vorangegangenen Jahres eingetreten ist. Maßstab für die Anpassung ist die Veränderung einer gewogenen Maßzahl der Einkommensentwicklung in Niedersachsen, die sich zusammensetzt aus
1. dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich mit einem Anteil von 87,2 vom Hundert,
2. dem Monatsentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für das Tarifgebiet West im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände in der höchsten Stufe mit einem Anteil von 6,2 vom Hundert,
3. den Bruttomonatsbezügen eines verheirateten Beamten (ohne Kinder) des Landes Niedersachsen der Besoldungsgruppe A 12 in der höchsten Stufe mit einem Anteil von 6,6 vom Hundert.
Die prozentuale Veränderung der nach Satz 2 ermittelten Maßzahl der Einkommensentwicklung teilt der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen bis zum 1. Juni eines Jahres dem Präsidenten mit.
4. Dieser veröffentlicht den neuen Betrag der Grundentschädigung im Gesetz- und Verordnungsblatt.
Der Landtag beschließt innerhalb des ersten Halbjahres nach der konstituierenden Sitzung über die Anpassung der Entschädigung nach Absatz 1 mit Wirkung für die gesamte Wahlperiode. Der Präsident leitet den Fraktionen einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu.”
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Begründung: Allgemeiner Teil
Haushaltsmäßige Auswirkungen (Artikel 68 der Niedersächsischen Verfassung): Durch die Neuregelung entstehen für den Landeshaushalt im Jahr 2010 Mehrkosten in Höhe von rund 182 000 Euro bei Kapitel 01 01 Titel 411 10 und in Höhe von rund 137 000 Euro bei Kapitel 01 01 Titel 411 11. Die Mehrkosten können aus den Haushaltsansätzen gedeckt werden. In den Folgejahren führt sie zu jährlichen Mehrkosten von insgesamt rund 638 000 Euro.
Die weitere Erhöhung am 1. Januar 2011 führt zu jährlichen Mehrkosten von weiteren 620 000 Euro. Die späteren finanziellen Auswirkungen der Indexierung (neuer § 6 Abs. 4) treten in den Haushaltsjahren ab 2012 ein und lassen sich derzeit nicht beziffern.
Besonderer Teil B:
Der Gesetzentwurf folgt mit der vorgesehenen Erhöhung der Grundentschädigung für Abgeordnete zunächst der Empfehlung der Kommission zur überprüfung der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigungen in ihrem Bericht vom 12. März 2010 (Drs. 16/2349, S. 5). Die Kommission hat in einer ersten Stufe die Erhöhung der Grundentschädigung von derzeit 5 595 Euro auf 5 800 Euro empfohlen; mittelfristig hält sie einen Wert von 6 200 Euro für angemessen.
Die Änderung sieht entsprechend der Empfehlung der Kommission zum 1. Juli 2010 eine Erhöhung der Grundentschädigung um 205 Euro vor. Die Kommission befürwortete den Betrag von 5 800 Euro als erste Stufe einer angemessenen Anpassung. Zum 1. Januar 2011 soll eine Erhöhung um weitere 200 Euro folgen. Rechnerisch entspricht der Erhöhungsbetrag von 205 Euro einer Steigerung um rund 3,66 % und der weitere Erhöhungsbetrag von 200 Euro einer weiteren Steigerung um rund 3,45 %. An der Erhöhung nehmen auch die ehemaligen Abgeordneten und die Hinterbliebenen teil.
Die erste Stufe der Anpassung der Grundentschädigung wird – abweichend von dem in § 25 Abs. 3 Satz 2 NAbgG vorgesehenen Zeitpunkt (1. Januar) – zum 1. Juli 2010 in Kraft gesetzt, die zweite Stufe zum 1. Januar 2011.
Die zur fortlaufenden Anpassung der Entschädigung vorgesehene Regelung in den neuen Absätzen 4 und 5 entspricht sachlich bereits existierenden Vorbildern anderer Bundesländer.
Für die Fraktion der CDU Björn Thümler Parlamentarischer Geschäftsführer
Für die Fraktion der SPD Heiner Bartling Parlamentarischer Geschäftsführer
Für die Fraktion der FDP Christian Dürr Fraktionsvorsitzender
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