Die Herrschaften in Bund und Ländern, die uns regieren, beweisen Jahr für Jahr eine unerträgliche Ahnungslosigkeit und Dickfälligkeit. Jahrelang kochen sie beispielsweise immer wieder das Thema der Erweiterung der Strafarten durch Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis wieder auf. 2008 hatte ich ausführlich dargelegt, dass eine solche neue Strafe ungerecht, nutzlos und dumm ist.
Die Befürworter konnten sich damals nicht durchsetzen. Die damals aufgeführten Kritikpunkte waren im Wesentlichen folgende:
Verfassungsrechtlich führt diese Strafe zu unzulässiger Ungleichbehandlung. Wer kein Auto fährt, wird vom Fahrverbot gar nicht getroffen, wer keine Fahrerlaubnis hat, kann daher so nicht bestraft werden. Wer in der Großstadt mit hervorragendem öffentlichen Personennahverkehr wohnt, wird ungleich weniger getroffen als der Mensch auf dem Lande, der sich und seine Familie ohne fahren zu dürfen kaum versorgen oder auch rechtzeitig zur Arbeit kommen kann. Wer schließlich reich ist, kann über den Sinn des Fahrverbots in aller Ruhe mit seinem Chauffeur diskutieren. Nutzlos ist das Fahrverbot als neue Hauptstrafe ohnehin. Ein Gewalttäter, der aus Lust und Frust wütet, ist nicht eher rechtstreu, weil er fürchten muss, eine Weile nicht Auto fahren zu dürfen.
Angeführt von der bayerischen Justizministerin Merk und mit dem Lob von CDU-Bosbach diskutierten die Justizminister der Länder gerade wieder neu über diesen Vorschlag. Ganz in früherer rechtsstaatlicher Tradition stellte sich erfreulicher Weise FDP-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberg dagegen. Wenn es sie nicht gäbe, wann käme dann überhaupt noch Beachtliches von der 4 %-Partei? Es gab glücklicherweise keine Einigung, jetzt eine Vorlage in den Bundestag einzubringen. Aber der Drang der Regierungsunfähigen, mit den Keulen des Strafrechts zu spielen, wird sie bald wieder auf diese Tollheiten bringen.
In der jetzigen Reaktion auf den immer wieder neuen Vorschlag kamen auch neue gute Gründe dagegen aufs Tapet. So wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass bei schweren Straftaten mit Freiheitsentziehung ein Fahrverbot nicht in Betracht kommt, da der im Gefängnis sitzende Straftäter seinen Führerschein ohnehin nicht nutzen kann. Der Führerscheinverlust ist deshalb nur bei “kleinen” Straftaten einsetzbar und benachteiligt auf unsachliche Weise die Kleinkriminellen.
Wer lange einsitzen muss, den kratzt auch keine Entziehung der Fahrerlaubnis und keine Sperre für ihre Wiedererteilung. Ein Geringverdiener, etwa einer der vom Amt nicht einmal die Heizkosten mehr bezahlt kriegt, soll aber nicht mehr Auto fahren dürfen, wenn er aus Not geklaut oder aus Frust in einer körperlichen Auseinandersetzung jemanden verletzt hat? Wie soll er in der heutigen Zeit denn Arbeit finden, den Arbeitsplatz erreichen, Schaden ersetzen und seine Kinder unterhalten, wenn er kein Fahrzeug im Verkehr lenken kann?
Holger Finn hat das Gefühl, das einen bei solchem Aktivismus unserer Politiker befällt, in seinem Beitrag vom 8.5.2009 sehr klar ausgedrückt:
“Je mehr Gebote, Verbote und Kontrollen angeordnet werden, desto entmündigter und abhängigkeitswilliger wird der Bürger.”
Kein Zweifel, für “die da oben” sind wir keine selbstverantwortenden Bürger, sondern blödes Stimmvieh, das kusch gehalten werden muss.
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Herr Ehlers,
das ist Frau von der Leyen ( dem Schatten von Angela) völlig egal was Sie da sagen.
Genauso wie bei der famosen “Positiv” Diskriminierung an den deutschen Schulen, in den Medien und zunehmend in den Betrieben der Republik, geht es um Macht.
Genauer geht es um die Macht unserer “Quoten” Früchtchen, die sich nur durch Intrigen, Diskriminierung und Demütigung behaupten können. Die Zielgruppe ist klar, oder?
Fussfessel, Fahrverbot, die Sprache in den Medien, die sexistische Politik unserer Bundeskanzlerin hat alles in allem nur ein Ziel.
Es wäre schön wenn die Betroffenen endlich mal merken würden was hier eigentlich abgeht.
Herr Wulff wird’s nicht merken, der Gauck schon.
Alles klar?