Gestern wurde im Prozess gegen den ehemaligen IKB-Chef das Urteil wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation gesprochen. Er wurde zu zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Zahlung von 100.000 Euro an gemeinnützige Organisationen verurteilt. Stefan Ortseifen wurde vorgeworfen noch kurz vor dem Zusammenbruch der IKB, die mit Steuermitteln von rund zehn Mrd. Euro gerettet werden musste, die Öffentlichkeit mit einer Pressemittelung getäuscht zu haben, dass die Bank von der Subprime-Krise in den USA nicht betroffen sei. Sie bezifferte noch eine Woche vor der dramatischen Rettungsaktion die zu erwartenden Verluste auf einen Betrag in einstelliger Millionenhöhe.
Von Allem nichts gewusst?
Trotz des milden Urteils – eine fünfjährige Haftstrafe ohne Bewährung wäre durchaus möglich gewesen – plant die Verteidigung in die Revision zu gehen. Ortseifen bleibt bei seiner Behauptung, dass er die Schieflage seiner Bank nicht rechtzeitig erkannt habe. Man könne ihn nicht dafür zur Rechenschaft ziehen, dass er die Lage aus damaliger subjektiver Sicht falsch eingeschätzt habe. Einen Manipulationsvorwurf weist er zurück.
Es zeigt sich hier exemplarisch wie schwierig es der Justiz fällt das Fehlverhalten von Finanzvorständen gerichtsfest den Beschuldigten nachzuweisen. Absurd sind die immer wieder verhängten Bewährungsstrafen wie auch im Falle Zumwinkel, da nach dem Verlust des Amtes das Risiko einer Wiederholung der Straftat – Marktmanipulation – weitestgehend unmöglich ist.
Es geht daher hier nicht um eine echte Sühne für Fehlverhalten, sondern um die symbolische Rufschädigung von Ortseifen aufgrund der Verurteilung. Der Mann wird’s verschmerzen können und die 100.000 Euro sind – wie sagte es Hilmar Kopper von der Deutschen Bank so treffend – Peanuts.
Damit ist wohl bereits die Marschrichtung für weitere Prozesse von Bankvorständen vorgegeben. Es wird wohl keiner hinter Schloss und Riegel landen.
Sehr schön. Es zeigt sich aber auch, wie schwer es die Gerichte haben, das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale sicher zu stellen. Ich sehe nicht, dass die Verteidigung nicht noch eine Cahnce hätte, wenn auch eine genaue Beurteilung von außen nicht möglich ist. Denn es gibt keine sicherere Verteidigung eines Übeltäters als die Berufung auf seine Dummheit. Das macht die Richter gnädiger! Selbst Staatsanwälte sind gerührt, wenn ein Angeklagter einen bedröppelten und dusseligen Eindruck macht.
Wenn man sich mal ansieht, welche unvorstellbaren Fehler die Bankenvorstände und die Politiker, die die Banken hätten kontrollieren sollen, gemacht haben, kommt man schon zu dem Schluss, dass da auch jede Menge Unwissen und Dummheit im Spiel gewesen sein müssen.
Aber: Was sich Ortseifen da wenige Tage vor dem Zusammenbruch der Bank an Lügen eraubt hat, war schon mehr als kriminell. Nur konnte er in der guten Woche
kaum noch Schaden anrichten, den er und seine Kollegen nicht vorher – in angeblicher
Verblenung – längst eingestielt hatten.