Als Insasse des Erziehungsheims Idstein Kalmenhof habe ich als Zögling noch unter 16 Jahren für die Elektroindustrie und für die Bauern gearbeitet. Geld erhielt ich nicht. Rentenbeiträge wurde nicht entrichtet. An Zwangsarbeit nach Artikel 12, Abs. 3, GG konnte diese Beschäftigung nicht ausgerichtet sein, allenfalls Erziehungsmaßnahmen als Ertüchtigung zur Vorbereitung auf eine spätere Arbeitswelt.
Die Verweigerung solcher Arbeit wurde im Extremfall mit Dunkelhaft bestraft oder Stockschägen. In leichteren Fällen mit Ausgangssperren.
Erstmals in den Siebziger Jahren, im Zuge der Ermittlung der Großen Strafvollzugsreform, wurde angedacht, Rentenversicherungsbeiträge für die Arbeit von Inhaftierten zu zahlen. Die SPD und FDP setzen 1976 diesen Gedanken nicht durch. Die Zwangsgarbeit blieb im Grundgesetz. Nur die DDR rechnete Strafgefangenen rentenversicherungsrechtlich Beiträge an.
Augenwischerrei ist auch die Bemühung des runden Tisches der Antje Vollmer. Gerade die evangelische Kirche ist maßgeblich an der Einrichtung von Arbeitszucht in Gefängnissen verantwortlich, durch die Einrichtung von Zuchthäusern. Die Verbindung von Verlust von Freiheit und Sklavenarbeit bleibt im Grundgesetz bestehen. Ohne den Willen zu dieser Verfassungsänderung wird sich nicht bewegen.
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