Die drei großen Rating-Agenturen, Moody’s, Standard & Poor’s und Fitch, haben bekannt gegeben, dass sie ihre Kunden darum bitten, ihre Ratings nicht mehr als Expertenmeinung sondern nur als Meinungsäußerung anzusehen. Mit der Unterzeichnung des Gesetzes zur Finanzmarktreform durch den US-Präsidenten, Barack Obama, und dessen sofortigem Inkrafttreten stehen sie vor einem Haftungsdilemma. Würde man seine Ratings als Expertenurteil ansehen, dann könnten die Kunden jetzt die Agenturen wegen Falschberatung juristisch belangen. Soweit wollen die Agenturen nun nicht in die Verantwortung genommen werden.
Rating-Agenturen wollen für ihre Fehlbewertung nicht haftbar sein
Den Rating-Agenturen wurde im Rahmen der globalen Finanzkrise insbesondere bei der Bewertung von Verbriefungen vorgeworfen, dass sie einerseits mit den Emittenten der Papiere – wie beispielsweise Goldman Sachs oder die Deutsche Bank – derart kooperiert haben, dass sie ihnen dabei behilflich waren, ihre Papiere so zu strukturieren, dass trotz niedriger Bonität der einzelnen asset backed securities (ABS) große Teile der daraus durch Bündelung entstandenen neuen Wertpapiere, den sogenannten Verbriefungen, die höchste Bonität z.B. AAA zuerkannt werden konnte. Wie sich danach gezeigt hatte, war diese Bewertung völlig falsch, da bei den zugrunde gelegten Stresstests zu optimistische Annahmen getroffen wurden, die dem reality check in der Krise nicht standhielten. Aus den Papieren hoher Bonität wurden die sogenannten toxic papers, d.h. Papiere mit junk bond status, d.h. illiquide und mehr oder weniger wertlos.
Mithin berufen sich jetzt zu Recht oder Unrecht, man denke an den Fall der IKB, Bankmanager darauf, dass man den Ratings der Agenturen vertraut habe. Diese lehnen jedoch jegliche Verantwortung im Sinne von Haftung für ihre eklatanten Fehlbewertungen ab. Juristisch war dies bis jetzt, wegen der fehlenden Rechtsgrundlage für eine erfolgreiche Haftungsklage gegen solche Agenturen, hinreichend, um einer Zivilklage auf Schadensersatz zu entgehen. Durch die jetzt erfolgte Rechtsänderung sieht man sich jedoch nicht mehr vor solchen Klagen ausreichend geschützt. Da im Gesetz von Expertenurteil die Rede ist, hat man daraus rasch die Konsequenz gezogen und will von jetzt ab nur noch Meinungen ohne Expertencharakter bereiten.
Ob für diese Meinungsäußerungen die bisherigen Auftraggeber noch viel Geld auf den Tisch legen wollen?
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Offenbar folgt die Justiz in den USA der Ergumentation der Rating-Agenturen
http://www.bloomberg.com/news/2010-12-10/moody-s-fitch-s-p-ratings-are-protected-speech-california-judge-rules.html