Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg: 20 Menschen getötet – 511 Menschen verletzt – Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt – Versicherungs-Summe reicht nicht aus – Auf die Angehörigen der verletzten und getöteten Menschen kommen hohe Arztrechnungen und Beerdigungskosten zu
Nur wenige Stunden nach der Katastrophe während der Loveparade in Duisburg werden auch ernste und Besorgnis erregende Fragen von Angehörigen der Getöteten und der 511 Verletzten öffentlich bekannt, diskutiert und debattiert. Die wichtigste Frage für die betroffenen Menschen lautet: Wer hilft den Geschädigten und Angehörigen?Verantwortung will nach den schrecklichen Ereignissen von Duisburg zunächst keiner übernehmen: Weder politisch noch wirtschaftlich. Denn der erhoffte Imagegewinn für Duisburg, der mit der Loveparade kommen sollte, entwickelt sich zunehmend auch zu einer finanziellen Katastrophe für die Stadt und die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Diese ist extrem überschuldet und steht unter Haushaltsaufsicht. Die Veranstalter der Loveparade sind nur mit 7,5 Millionen Euro bei einer der größten Versicherungen in Europa für eventuelle Schäden versichert.
Nach Einschätzung des Experten und renommierten Opferrechts-Anwalt Thomas Kämmer von der Kanzlei Joachim (Graal-Müritz) in einem Interview mit der Bild Zeitung reicht eine solch geringe Versicherungssumme nach seinen Berechnungen im Höchstfall für ein bis zwei getötete Menschen und deren Angehörige, wenn es sich zum Beispiel um einen Vater mit Kindern handelt oder um eine Ehefrau mit Kindern.
Bei der Loveparade in Duisburg wurden leider 20 Menschen getötet und 511 Menschen zum Teil schwer verletzt.
Für die geschädigten Menschen und die Angehörigen der Getöteten bedeutet der plötzliche und unerwartete Verlust meist junger Menschen zwischen 18 und 38 Jahre nicht nur ein psychischer Ausnahmezustand, sondern oft auch der wirtschaftliche und unerwartete Ausnahmezustand.
Als Sohn eines ehemaligen Feuerwehr-Obermanns der Stadt Ludwigshafen am Rhein, der am 4. Februar 2000 nach einem katastrophalen Unfall nach einer Übung mit der Rettungshunde-Staffel verstorben ist, erinnere ich mich noch sehr gut daran, dass wir, das meint meine Mutter, Schwestern und weitere Angehörige der Familie, nicht nur wegen des schweren Unfalls alle unter Schock standen, sondern nach dem Tod des Vaters, Ehemanns und Bruder auf der Intensivstation für Schwerstbrand-Verletzte an der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik (BG) in Ludwigshafen am Rhein mitten im Schock und der Trauer mit schrecklichen Details des nüchtern und beklemmenden Alltags konfrontiert wurden. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal in der Pfalz hatte damals die Leiche meines im Krankenhaus verstorbenen Vaters beschlagnahmt, da dieser an den Folgen einer nicht natürlichen Todesursache gestorben ist. Für uns alle stellte sich die Frage, wann die Leiche des Vaters freigegeben wird. Diese Frage stellt sich auch den Angehörigen der getöteten Menschen bei der Loveparade, denn auch die 20 Todesopfer starben in der Massenpanik eines nicht natürlichen Todes.
Nach der Freigabe der Leichen durch die zuständige Staatsanwaltschaft belastet viele Angehörige die nächste und sehr ernste Frage, die unsere Familie auch im Jahr 2000 sehr belastete: Woher spontan und unerwartet die rund 10.000 Euro nehmen für eine recht einfach gehaltene Beerdigung ohne Sonderwünsche. In der Pfalz kostete im Jahr 2000 eine schlichte und einfache Beerdigung des Ehemanns meiner Mutter und des Vaters der drei Kinder, etwas mehr als 10.000 Euro.
Auf die Angehörigen der getöteten Menschen kommen jedoch weitere Kosten zu.
Denn zunächst einmal müssen die Leichen der getöteten Menschen jeweils in die Heimatstädte oder Heimatgemeinden überführt werden, was nur mittels der zugelassenen Bestattungsunternehmens möglich ist, so dass recht schnell Kosten für die Überführung und für eine Beerdigung in Höhe von 20.000 bis 30.000 Euro entstehen können. Noch schlimmer trifft es die Angehörigen, die nicht aus Deutschland, sondern aus Spanien, Bosnien, Australien, den Niederlanden und China stammen. Hier entstehen Überführungskosten, die astronomische, kaum vorstellbare Höhen annehmen können.
Während die Suche nach Verantwortlichen für die Katastrophe weitergeht, bleiben die Überlebenden mit diesen Sorgen, Ängsten und Nöten mitten in der Trauer und im Schock über den Verlust eines geliebten Menschen oft alleine.
Im Bild-Interview denkt der Opferrechts-Anwalt Thomas Kämmer erfreulicherweise schon einen wichtigen Schritt weiter: Er fordert die möglichst schnelle Einrichtung eines Opfer-Entschädigungs-Fonds mit mindestens einer Million Euro, um eben eine zeitlich schnelle Hilfe für die Angehörigen möglich zu machen. Die finanziellen Mittel sollten nach seiner Vorstellung, die Stadt Duisburg, die Veranstalter und das Land Nordrhein-Westfalen bereitstellen.
Noch härter kann es die verletzten 511 Menschen treffen. Leider verfüge ich auch hier über reichlich und nachhaltige Erfahrungen nach drei Unfällen und einem Arbeitsunfall in den Jahren 1994, 1995 und 1996, die mich als französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor und Gesundheits- und Krankenpfleger zu einem schwer behinderten und chronisch kranken Menschen gemacht haben. Die Geschädigten werden zunächst auf Kosten der Krankenkassen versorgt. Die Krankenkassen werden die hohen Kosten für die Behandlungen im Krankenhaus jedoch von den für die Katastrophe verantwortlichen Organisatoren und Behörden versuchen einzufordern. Die geschädigten Menschen bleiben, wenn diese die Schwere der Verletzungen erst einmal überstanden haben, in ihrer Not oft alleine. Das beginnt bereits mit der Beweisführung, dauerhaft bleibende Schäden notfalls vor einem Gericht nachweisen zu müssen und für die Rechte auf Entschädigung vor deutschen Gerichten klagen zu müssen. In meiner eigenen Situation hat trotz mehrerer Gutachten der Fachkliniken und des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, nach meinen Unfällen die Länge des Gerichtsverfahrens, insgesamt drei Jahre vor dem Landessozialgericht in Rheinland-Pfalz in Anspruch genommen, um in mehreren Gutachten bewiesene schwere Unfallfolgen, chronische Erkrankungen und eine bestehende Mehrfach-Behinderung und die daraus erwachsenden Rechte und Hilfen einzuklagen.
Die Staatsanwaltschaft in Duisburg kündigte bereits an, dass die Ermittlungen unter Umständen mehrere Monate andauern könnten.
Schon in diesen Monaten sind die geschädigten Menschen, die jetzt möglicherweise einen gesundheitlichen Dauerschaden in der Folge der Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg erlitten haben, auf sich alleine gestellt, oft nicht nur psychisch, sondern auch finanziell.
Fromme, Ernst-gemeinte Gebete, Anteilnahme, Beleidsbekundungen, in der Tat Wahrheit und Aufrichtigkeit, ergänzend hierzu gute und tröstende Worte mögen ganz sicher eine Hilfe sein, doch hier, in dieser besonderen durch eine Katastrophe ausgelöste Not, ist guter Rat von Fachanwälten, wie im Beispiel des Opferrechts-Anwalt Thomas Kämmer nicht nur nützlich, sondern elementar wichtig, denn sonst kann es dazu kommen, dass die verletzten und geschädigten Menschen der Loveparade-Katastrophe ein weiteres Mal geschädigt werden, weil für die Ausgleichszahlungen entstandener körperlicher oder psychischer zum Teil schwerster Schäden keine Organisation, keine Institution und kein Mensch aufkommen will oder wird, auch keine Versicherung, da die Loveparade, nach Informationen des Opferrechts-Experten zu gering versichert ist, nach bisherigem Informations-Stand, sofern nicht bei anderen Versicherungsunternehmen weitere Versicherungen seitens der Veranstalter abgeschlossen wurden.
Der Einsatz eines Notarztes kann bis zu 1.500 Euro kosten, in einigen Regionen von Deutschland sogar mehr. Hinzu kommen rund 1.000 Euro Kosten für den Einsatz eines Rettungstransportwagen (RTW) – die Kosten für Notfall-Einsätze können schnell kaum vorstellbare Höhen und Dimensionen annehmen. Die Einsätze der Feuerwehr werden extra berechnet.
Schon ein einziger Tag auf der Intensivstation eines Krankenhauses, dies ist abhängig von der Region und Größe eines Krankenhauses, kann 1.000 bis 1.500 Euro kosten. Die Kosten für Reha-Kliniken sind in der Regel, weil es sich hier um Fach-Krankenhäuser oder besondere Fach-Institutionen handelt, wesentlich höher. Diese können von einer privaten Person in der Regel nicht bezahlt werden, sofern es sich bei den Angehörigen der getöteten Menschen und den 511 verletzten Menschen in Duisburg nicht ohne Ausnahme um Millionäre handelt. Bei den getöteten Menschen handelt es sich um einen angesehenen Juristen und um Studenten und diese Menschen sind in der Regel nicht mit finanziellem Reichtum gesegnet, sondern leben doch mehr sehr in bescheidenen finanziellen Verhältnissen.
Die Frage lässt sich mit einem Wort erklären. Niemand!
Es ist ebenso, wie bei dem Aufruf Zivilcourage zu zeigen. Was dabei herauskommt,erfahren wir aus dem letzten Falle. Eine Witwe ohne eigenes Einkommen mit Kindern ohne Vater. Die Frau erhält danach Hartz4 und muss sich auch noch von einem Politiker, der selbst nie gearbeitet hatte, in die Schmuddelecke stellen lassen.
Die Zahlen zu solchen Fällen, erfährt man am besten beim “Weißen Ring”