Schwerverletzte 21-jährige Frau am Montag im Krankenhaus gestorben: Jetzt 20 Tote und 511 Verletzte – Universität Bochum will bei Strafanzeigen und mit einer Selbsthilfegruppe helfen – Akten verschwunden
Nur 48 Stunden nach der Katastrophe in der Folge einer Massenpanik bei der Loveparade in Duisburg ist am Montag (26. Juli 2010), eine junge 21-jährige Frau an den Folgen ihrer schweren Verletzungen, die diese bei der Massenpanik bei dem Musik-Festival Loveparade erlitten hat, im Krankenhaus gestorben. Damit erhöht sich die Zahl der Getöteten auf 20 und mehr als 500 Verletzte.
Der CDU-Oberbürgermeister Adolf Sauerland, die Veranstalter und Behörden sind weiterhin nicht bereit, eine Verantwortung für die Ereignisse zu übernehmen, die zu dieser Katastrophe führten, die als schlimmste Katastrophe in der Nachkriegs-Geschichte der Stadt Duisburg, wenn nicht sogar als eine der schlimmsten Katastrophen in der Nachkriegsgeschichte des Landes Nordrhein-Westfalen bezeichnet werden kann.
Weiterhin ohne Antwort bleiben die Fragen, wer den Angehörigen der Getöteten bei der Bezahlung der hohen Überführungs- und Beerdigungskosten helfen und wer die mehr als 500 Verletzten entschädigen wird, vor allem dann wenn auf Dauer bleibende Schäden, chronische Erkrankungen und Behinderung als Folge der Katastrophe entstehen sollten. Die Angehörigen der Opfer bleiben zunächst ohne Hilfe. Für die mehr als 500 Verletzten leisteten Rettungsdienste, Feuerwehr, private Helfer und jetzt die Krankenhäuser eine erste Hilfe, damit die Menschen zumindest überleben und mögliche Verletzungen soweit möglich geheilt werden können.
Es ist ein ernst zu nehmendes Problem, dass den Verwandten der Getöteten und rund 511 Verletzten in der Zeit von Schock und Trauer in der Nachfolge das elementare und allgemeine Menschenrecht auf soziale Sicherheit oft nicht zugestanden wird. Die Universität Bochum kündigt deshalb für Hinterbliebene und Verletzte eine Hilfe an. Das Institut will helfen Strafanzeigen gegen die möglicherweise Verantwortlichen zu unterstützen.
Der Jurist Thomas Feltes vom Lehrstuhl für Kriminologie und Polizeiwissenschaft wolle Betroffene beraten und im weiteren Verfahren kostenlos unterstützen, meldete unter anderem der Westdeutsche Rundfunk (WDR). Die Maßnahmen einer möglichen Hilfeleistung sollen weitergehen: Nachgedacht werde auch über die Gründung einer Selbsthilfegruppe der Loveparade-Geschädigten, die eine weitere Möglichkeit sein könnte, um zu helfen.
Der Grund: “Auch diejenigen, die nicht selbst körperlich geschädigt wurden, aber unmittelbar Zeuge der dramatischen Ereignisse waren, können unter Schock stehen und psychische Spätfolgen erleiden.”
Der Tübinger Strafrechtler Jörg Kinzig macht in einer Einschätzung zur Katastrophe der Loveparade in Duisburg darauf aufmerksam, dass den Verantwortlichen der tödlichen Massenpanik allenfalls Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung drohen könnten. Voraussetzung dafür sei unter anderem, dass eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei den Ermittlungen und vor den Gerichten nachgewiesen werden könne.
Die Tageszeitung Junge Welt berichtet in einem Artikel „Desaster mit Ansage“ in der Online-Ausgabe am Dienstag, unter Berufung auf Informationen und Bericht im Internet-Portal SPIEGEL online, dass in einer Dienststelle der Bundespolizei inzwischen sämtliche Unterlagen zur Loveparade – Einsatzbefehle, Lagemeldungen, Karten – von den Computern der Beamten sowie aus deren E-Mail-Accounts gelöscht wurden. “Da kam sehr schnell der ganz große Staubsauger”, wurde ein Beamter zitiert, der sogar eine konzertierte “Vertuschungsaktion” im Gang wähnte.
Entsetzte und verärgerte Menschen und Politiker forderten bereits mehrfach den Rücktritt des CDU-Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg, Adolf Sauerland und der weiteren Verantwortlichen im Genehmigungsverfahren für die Großveranstaltung Loveparade.
In dem Bericht der Jungen Welt wird zudem darüber informiert, dass das Gelände am ehemaligen Güterbahnhof, das als „Duisburger Freiheit“ bekannt werden sollte, nur für 250.000 Besucher zugelassen war. Am Samstag, am Tag der Katastrophe, freuten sich die Veranstalter vor dem Unglück über eine Besucher-Zahl von 1,4 Millionen.
Zahlreiche weitere Medien berichteten gehäuft darüber, dass es bereits vor der Loveparade schriftliche Warnungen auch an den Oberbürgermeister gegeben haben soll, wonach die Großveranstaltung unter den gegebenen Bedingungen nicht durchführbar gewesen sein soll.
Weitere Informationen:
Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen im Jahr 1948, universell gültig:
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz
Kontakt:
Ruhr-Universität Bochum
Juristische Fakultät
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Telefon: +49 (234) 32-25245
Fax: +49 (234) 32-14328
E-Mail: thomas.feltes@rub.de
Internet: http://www.ruhr-uni-bochum.de/kriminologie
1. Junge Welt, http://www.jungewelt.de/2010/07-27/051.php
2. Prof. Dr. ur. (M.A., päd.), Thomas Feltes, http://www.thomasfeltes.de
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