Loveparade-Katastrophe: 21 Tote – mehr als 500 Verletzte – ehemaliger Bundesminister des Innern und Experte Gerhart Baum empfiehlt: Schadensersatzansprüche jetzt melden und vom Veranstalter fordern – Nothilfe-Fonds für die Opfer der Katastrophe gewünschtNach dem Tod einer 25-jährigen Mutter eines vierjährigen Kindes aus Heiligenhaus bei Essen, die in der Nacht zum Mittwoch als 21. Opfer der Loveparade verstoben ist, wird das Ausmaß der Katastrophe von Duisburg noch deutlicher. Während der Veranstaltung wurden in Folge einer Massenpanik insgesamt 21 Menschen getötet und mehr als 500 Menschen verletzt.
In einer Pressekonferenz am gestrigen Mittwoch erhob der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger (SPD), schwere Vorwürfe gegenüber dem Veranstalter der Loveparade, dem in Berlin ansässigen Unternehmen Lopavent GmbH, dessen Geschäftsführer der Millionär und Inhaber weiterer Firmen, Rainer Schaller, ist. Der Veranstalter habe möglicherweise weniger Ordner eingesetzt als zugesagt. Das Leitsystem für Besucher der Loveparade habe möglicherweise versagt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei in Köln dauern noch an. Die Ermittlungen finden gegen Unbekannt wegen des Verdacht der 21-fachen fahrlässigen Tötung und der 511-fachen fahrlässigen Körperverletzung statt. Nicht selten werden allerdings Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, früher oder später ohne ein konkretes Ergebnisse auf einen oder mehrere mögliche Verantwortliche eingestellt, weil diese trotz intensiver Bemühungen häufig nicht von der Polizei ermittelt werden können. Zumindest ist der Erfahrungswert aus einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt öffentlich bekannt.
Mitten in der Zeit des Schocks und der Trauer über den schlimmst möglichen Verlust von Ehefrauen, Kindern, Ehemänner, Freunden und Verwandten müssen die Hinterbliebenen der 21 getöteten Menschen sich auch noch den Herausforderungen stellen, die mit solchen Katastrophen verbunden sind. Etwa der Frage: Wer zahlt für die Überführungskosten der verstorbenen Menschen? Wer zahlt für die Beerdigungskosten und wer zahlt für die Hinterbliebenen, sprich auch für Eheleute und die Kinder, die jetzt zu Halbwaisen oder gar Vollwaisen geworden sind. In einer Situation fällt sogar der Inhaber einer Rechtsanwalts-Kanzlei komplett aus. Elmar L. war Inhaber einer Rechtsanwalts-Kanzlei. Da er getötet wurde, kann er nicht mehr seine ehemaligen Mandanten vertreten, die nun in der Folge der Katastrophe auch indirekt und möglicherweise zusätzlich direkt geschädigt werden.
Angehörige der Loveparade-Katastrophe sollten sich gegenseitig helfen
Der Experte, Rechtsanwalt und ehemaliger Bundes-Innenminister Gerhart Baum (FDP) rät den Hinterbliebenen der 21 Getöteten und den mehr als 500 Verletzten sich möglichst bald in einer Interessengruppe zur Wahrnehmung berechtigter Schadensersatz-Ansprüche zusammenzuschließen. Der ehemalige Bundesminister a. D., Rechtsanwalt und Experte hat bereits die Interessen der Hinterbliebenen des Concorde-Flugzeug-Absturzes vertreten.
Für die Angehörigen sei es schon jetzt wichtig, klare Zusagen auf Schadensersatz von den Verantwortlichen einzufordern, so der FDP-Politiker, meldet der Westdeutsche Rundfunk (WDR).
Wie bereits mehrere weitere Opferrechtsanwälte und auch Experten zur Behandlung von Traumata oder Posttraumatischen Belastungs-Störungen (PTBS), empfiehlt auch Gerhart Baum, dass der Staat, das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Duisburg einen Nothilfe-Opfer-Fonds schaffen sollten, der eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters des Unternehmens, Lopavent GmbH, ausgleichen könnte.
Nach Berichten in der Financial Times Deutschland ist der Veranstalter Lopavent GmbH mit nur 7,5 Millionen Euro versichert. Nachdem der worst case am Samstag geschehen ist, in deren Folge 21 Menschen getötet und mehr als 500 Menschen verletzt wurden, befürchten Opferrechtsanwälte, dass die geringe Versicherungssumme für Ausgleichszahlungen und Entschädigungen für die Hinterbliebenen der 21 getöteten Menschen und zur Deckung der Rettungs-, Arzt-, Krankenhaus- und Reha-Kosten der mehr als 500 verletzten Menschen sowie zur Versorgung der Familien der Hinterbliebenen nicht ausreicht.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) könne zwischen 25.000 Euro bis 50.000 Euro finanziell mit einer so genannten Stammeinlage ausgestattet sein. Die Gesellschafter einer GmbH können im Rahmen von Gesellschafterverträgen auch höhere Stammeinlagen vereinbaren, was in der Regel jedoch nicht die gängige Praxis ist. Normalerweise haften Firmeninhaber einer GmbH nicht mit ihrem Privatvermögen. Sollten die finanziellen Forderungen über diesen Betrag hinaus gehen und dies ist nach dem Großschadens-Ereignis nach der Massenpanik bei der Loveparade in Duisburg zu erwarten, wäre der Veranstalter, die Lopavent GmbH, faktisch betrachtet zahlungsunfähig. Sollten die Angehörigen nicht rechtzeitig versuchen, berechtigte Schadensersatz-Ansprüche zu sichern, könnte dies dazu führen, dass die Hinterbliebenen in der Folge der Katastrophe in schwerste wirtschaftliche und finanzielle Nöte geraten, neben dem Schock und der Trauer über den Verlust von Familien-Angehörigen, Kindern und Freunden.
Weitere und ausführliche Informationen:
Gerhart R. Baum, Bundesminister. a. D. Jurist, http://www.gerhart-baum.de
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