Man kann verstehen, dass die sehr rechtsstaatsorientierte FDP-Justizministerin Leuthäusser-Schnarrenberger da mit dem strammen Innenminster de Maizière mitgeht: nachträglich soll, da eine Verlängerung der Sicherungsverwahrung der immer noch gefährlichen Sexualstraftäter nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht geht, jetzt ein neues Instrument dasselbe Ergebnis erzwingen. Die Täter, die ihre Strafe abgesessen haben und wegen der Vergleichbarkeit mit einer Strafmaßnahme nicht mehr in Sicherungsverwahrung festgehalten werden dürfen, sollen jetzt psychiatrisch zwangsbehandelt werden, im Zweifel bis zum Tode.
Der Unterschied zur Sicherungsverwahrung, in der es doch wohl auch Behandlungsversuche gegeben hat, ist nur der, dass jetzt zwingend psychiatrisch versucht werden muss, ob nicht doch noch Erfolge erzielbar sind. Ist das nicht der Fall, war es das eben und die Täter kommen nie in Freiheit! Der Unterschied zur Todesstrafe ist minimal. So seltsam all das anmutet, es kann gelingen, so für Ruhe zu sorgen.
Aber der Preis ist hoch. Die Gerichte werden angesichts dieser Probleme künftig viel schneller zur Keule der unbegrenzten Sicherungsverwahrung greifen. Die Verbindung zur ursprünglichen Straftat wird praktisch gekappt. Da müssen auch die wieder hinter Gitter, die gerade frei gekommen sind.
Hoffentlich kommt man dann wenigstens bei der jetzt endgültigen Wegsperrmaßnahme auf die Idee, im Vollzug aus humanitären Gründen Alternativen wie den Einsatz der elektronischen Fußfesseln zu nutzen. Selbst die schrecklichsten Täter sind Menschen und müssen eine Perspektive haben.
Einspruch euer Ehren!
Es gab mal eine Zeit da war Frau Leuthäusser Schnarrenberger eine ehrliche und aufrechte Kämpferin für die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte.
Für ihre überzeugung ist sie auch schon mal von ihrem Amt als Justizministerin zurückgetreten.
Leider hat sie sich nun auf die Seite der Populisten und Rechtsverdreher geschlagen.
Eigentlich schade!