Die Wehrpflicht ist nicht mehr legitim

Die Bundeswehr ist als Spielzeug zu teuer geworden, weshalb die Wehrpflicht endlich auf den Prüfstand gekommen ist. Dass die Bundeswehr zwei Milliarden Euro jedes Jahr in Afghanistan sinnlos verbrät, rührt unsere Regierung allerdings nicht, weil sie unter allen Umständen den USA den versprochenen Beitrag zum nicht endenwollenden unrechten dortigen Krieg

Die Bundeswehr ist als Spielzeug zu teuer geworden, weshalb die Wehrpflicht endlich auf den Prüfstand gekommen ist. Dass die Bundeswehr zwei Milliarden Euro jedes Jahr in Afghanistan sinnlos verbrät, rührt unsere Regierung allerdings nicht, weil sie unter allen Umständen den USA den versprochenen Beitrag zum nicht endenwollenden unrechten dortigen Krieg abliefern will. Die Motivation stimmt zwar nicht, das Ergebnis der Ausetzung der Wehrpflicht aber doch. Denn es ist unter den gegbenen Umständen nicht mehr in Ordnung, weiter unsere jungen Männer zum Wehrdients zu zwingen.

Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, kurz: die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), vom 4.11.1950 regelt in Art. 4 Abs. 2 das Verbot der Zwangs- oder Pflichtarbeit. Wie bei rechtlichen Regeln üblich, versteht man ihren vollen Gehalt erst wenn man die Ausnahmen von der Regel in die Betrachtung mit einbezieht. Ein Beispiel: jemanden einzusperren ist ein schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit, ihn wie bei der Schutzhaft aber dadurch nur vor größerem Schaden zu bewahren, macht das Vorgehen sinnvoll. Es ist legitim. Siehr das Gesetz den Eingriff vor, ist sogar die Legaltiät gegeben. Es gibt indessen auch gesetzlich für zulässig erklärte Freiheitsbeschränkungen, die sachlich nicht sinnvoll sind. Sie sind dann zwar nicht ungesetzlich, sind aber nicht legitim.

Das Verbot der Zwangsarbeit gilt nach Art. 4 der Konvention ausdrücklich nicht für “Militärdienst, übliche Bürgerpflichten, Arbeit im Strafvollzug, notwendige Arbeit in Fällen höherer Gewalt und Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient.” Rechtlich gesehen liegt es damit im Ermessen des Gesetzgebers, ob er eine allgmeine Wehrpflicht einführt. In der Zeit des Kalten Krieges entschied sich der Bundegesetzgeber am 21.7.1956, das zu tun:

“Art. 12a [Wehr- und Dienstpflicht]
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen.”

Kaum jemand war damals der Meinung, dass das unangemessen gewesen wäre. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und der friedlichen Zusammenarbeit mit dem früheren Angstgegner im Osten stellte sich die Frage nach dem Sinn der Wehrpflicht aber neu. Der damalige Bundespräsident Roman Herzog, vormaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, brachte 1995 den Grundsatz auf den Punkt:

“Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers, dass ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet. Sie ist also kein allgemeingültiges ewiges Prinzip, sondern sie ist auch abhängig von der konkreten Sicherheitslage. Ihre Beibehaltung, Aussetzung oder Abschaffung und ebenso die Dauer des Grundwehrdienstes müssen sicherheitspolitisch begründet werden können. Gesellschaftspolitische, historische, finanzielle und streitkräfteinterne Argumente können dann ruhig noch als Zusätze verwendet werden. Aber sie werden im Gespräch mit dem Bürger nie die alleinige Basis für Konsens sein können. Wehrpflicht glaubwürdig zu erhalten, heißt also zu erklären, weshalb wir sie trotz des Wegfalls der unmittelbaren äußeren Bedrohung immer noch benötigen. [Fettdruck vom Verfasser]

Herzog meinte damals, erst wenige Jahre nach dem Fall der Mauer, dass die sachliche Berechtigung noch gegeben gewesen sei. Damals wurden ja auch noch von den geregelten Ausnahmen abgesehen fast alle jungen Männer zum Wehrdient herangezogen. Heute ist es mit der Wehrgerechtigkeit vorbei.

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Die äußere Sicherheit Deutschlands mag im Zusammenhang mit militärischen Aufgaben innerhalb der eingegangenen Verteidigungsbündnisse hier und da einen Einsatz deutscher Soldaten erfordern. Aber alle jungen Männer zwangsweise das Kriegshandwerk lernen zu lassen, macht keinen Sinn. Denn eine Bedrohung unserer Grenzen gibt es nicht mehr. Zusammen mit den Verbündeten kann eine kleine deutsche Berufsarmee alle denkbarerweise nötigen Einsätze kompetent ausführen. Es ist daher nicht mehr legitim, alle jungen Männer in ihrer Entwicklung mit jahre- oder monatelanger Zwangsarbeit bei der Bundeswehr zu stören.

Also machen wir es doch wie fast alle Länder Westeuropas und halten uns eine kleine, nicht so teure aber leistungsfähige Berufsarmee!

Als wir noch gegen Frankreich ins Feld zogen wie weiland in Sedan, machten sich rechte Deutsche gern vor, dass wir auf den Patiotismus der Wehrpflichtigen niemals verzichten könnten. Heute brauchen wir dagegen einen Professionalismus unserer Soldaten, wenn wir überhaupt einmal militärisch vorgehen müssen.

Unsere Systeme sind stur. Noch heute am Tage, während die Bundesregierung so gut wie entschlossen ist, die Wehrpflicht auszusetzen, erfahre ich, dass ein junger Mann aus meinem Ort, der nach langem Suchen endlich eine gute Arbeitsstelle gefunden hat, jetzt zum Bund gezogen wird und damit seine schwer erkämpfte erste Stelle nach dem Ende seiner  Ausbildung gleich wieder aufgeben muss.

Die der Aussetzung der Wehrpflicht  nachfolgenden Vorschläge, für die jungen Menschen beider Geschlechter jetzt ein soziales Jahr einzuführen, sind so problematisch wie die Wehrpflicht auch. Eine solche Fronarbeit dient nicht unmittelbar dem Wohl der Allgemeinheit. Sie spart nur den Lohn, den man sonst den jungen Leuten zahlen müsste. Sie nimmt Arbeitswilligen, die sonst die Leistungen der zwangsverpflichteten jungen Leute verrichten müssten, ihre Arbeit.

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