Wenn man unser Gesellschaftssystem charakterisieren will, dann ist es der restlose Versuch der Geldwertsteigerung, der Kapitalismus strebt nach der fortlaufenden Verwertung von Werten. Wirtschaftswachstum ist auch immer zugleich Wachstums von Kapital bzw. Vermögen. Im Begriff Vermögen steckt neben dem Reichtum auch die Macht der Disposition aufgrund des Eigentums. Wer über Vermögen verfügt, verfügt über die Fähigkeit über wirtschaftliche Prozesse zu herrschen. Der Kapitalist nutzt diese Macht in vielfältiger Weise durch Verträge sein Kapital zu vermehren, d.h. Mehrwert zu schaffen. Wer kein Vermögen hat, ist in dieser Logik auch ohnmächtig, d.h. machtlos. Er vermag eben nichts zu bewirken und muss sich fügen. In seiner konzentriertesten Form drückt diesen Verwertungsprozess der Zins aus. Kapital verzinst sich.
Das Zinsverbot der Religionen
Die alten Religionsstifter des Christentums und des Islam wussten um die Problematik des Zinses. Es besteht darin insbesondere in seiner kumulativen Wirkung des Zinseszinses rasch Geldforderungen absteigen zu lassen. Damit droht jedoch ein Schuldner, der sich Geld leiht in die Schuldenfalle zu geraten. Wurden aufgrund von Lebensrisiken (Katastrophen, Krankheit, etc.) Menschen gezwungen sich Geld zu leihen, dann waren sie es in der Regel, wenn Angehörige ihnen nicht helfen konnten oder wollten, sich des Kredits zu bedienen. Um die destabilisierende Wirkung des Zinses auf die gesellschaftliche Vermögensverteilung zu verhindern, wurde deshalb ein Zinsverbot verhängt. Damit sollte eine wachsende Vermögenskonzentration verhindert und die sozialen Verhältnisse dementsprechend stabilisiert werden. Da das Zinsverbot für die Juden nicht galt, wurden viele von ihnen als Geldverleiher zu den großen reich und mächtig. Gleichzeitig wuchs parallel dazu der Antisemitismus, der den Wucherer mit dem Judentum schlechthin gleichsetzte. Wucher ist zwar dann gesetzlich verboten worden, aber man tut sich bis heute schwer die Frage zu klären, wann Wucher vorliegt. Zinswucher ist ja relativ im Gesetz definiert. Mithin sind hohe Zinsen z.B. bei Dispokrediten der Banken aus Sicht der Justiz bisher keineswegs Wucherzinsen.
Nullzinspolitik und Zinswucher
Es ist kein Wunder, dass wenn im Rahmen der Geldpolitik den großen Geschäftsbanken Kredite in unbegrenzter Höhe zu nahe Nullzinsen gewährt und zugleich Zinsen gegenüber Gläubigern drastisch erhöht werden, die Frage der sozialen Gerechtigkeit der Zinsdifferenzen zwischen Soll- und Habenzinsen sich besonders drastisch stellt. Während die Zahl der Privatinsolvenzen sowie der Insolvenzen insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen steigt, die in der Regel aufgrund von Liquiditätsengpässen und Zinssteigerungen auf bestehende Verbindlichkeiten, Bankrott anmelden müssen, ist die sogenannte Politik der Rettungsschirme für den Finanzsektor kaum vermittelbar. Sie stellt eine der schärfsten Formen der sozialen Diskriminierung dar. Die ganze Debatte um den Sachverhalt des Too-big-to-fail (TBTF) dreht sich ja um diese Form einer gesellschaftlichen Diskriminierung aufgrund der Größe der betroffenen Unternehmen. Wenn der Staat bereit ist die HRE mit Milliarden Steuergeldern zu retten, dann diskriminiert er ja in gewaltigem Ausmaß zwischen dem normalen Bürger und einem solchen Finanzunternehmen.
Diskontierung und die Zeit
Diskontierung bzw. Abzinsung mit einem gewählten durchschnittlichen Zinssatz für die Dauer eines Zahlungsstroms aus Investitionen oder Kreditgeschäften nimmt eine Bewertung der Zeitdauer aus der Perspektive eines Investors vor. Durch die kumulative Wirkung des Zinseszinsprinzips werden Zahlungen bzw. Einkommen in Form von Geldwerten progressiv über die Zeitdauer abgewertet. Der Gegenwartswert bzw. Barwert eines beispielsweise konstanten Zahlungsstroms wird mit fortlaufender Zeitdauer immer geringer je länger der Zeitraum andauert. Für intertemporale Zahlungsströme gilt daher das Prinzip der sogenannten Zeitpräferenz. Durch die verhaltenstheoretische Fundierung der Zeitpräferenz wird dem Zins eine quasi-naturgesetzliche Eigenschaft zuerkannt. Ein Zinsverbot wie beim Islam oder Christentum erscheint daher völlig sinnwidrig. Umso überraschender ist es jetzt, wenn Ökonomen den Zins und das damit verbundene Diskontierungsverfahren in Frage stellen.
Nachhaltigkeit als Gesellschaftsziel
In der aktuellen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Debatte um die Schaffung einer, aufgrund bestehender Umweltrestriktionen, Grenze des Wirtschaftswachstum, das vorrangig auf eine extensive Nutzung von natürlichen Ressourcen basiert, soll die Nachhaltigkeit des Wirtschaftsens zur Grundlage der Gesellschaft werden. Bei der aktuellen Debatte über die Wirtschaftlichkeit von ökologisch sinnvollen Investitionen spielt die Frage der Diskontierung eine entscheidende Rolle. Daher gibt es eine breite Literatur, die sich mit der Bestimmung der gesellschaftlichen langfristigen Diskontrate für Projekte eine herausragende Rolle. Je nach dessen Wahl fällt oder steigt die Wirtschaftlichkeitsschwelle von besonders langfristigen Investitionsprojekten deren Erträge erst in Jahrzehnten in vollem Umfang anfallen. Insbesondere Ökonomen wie Weizmann plädieren mehr oder weniger dafür den Diskontierungsfaktor auf null oder nahezu Null zu setzen. Folgt man Weizmanns Vorschlag der Gamma-Diskontierung, dann sollten grundsätzlich die Zinssätze entsprechend der Fristigkeiten wie folgt verteilt sein. Für die direkte nahe Zukunft 4% pro Jahr, die nähere Zukunft 3%; die mittlere Zukunft 2%; fernere Zukunft 1%; und die unbefristete Zukunft 0%. Damit wären wir wieder bei der Weisheit der Religionsstifter des Christentums und des Islam angelangt.
Nun wäre es an der Zeit die entsprechenden Konsequenzen beim Umbau unserer Gesellschaft bei der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung zu ziehen. Viele Schuldenfallen in denen zahlreiche Bürger derzeit stecken, würden sich in Luft auflösen, wenn die kumulativen Zinslasten von ihren zu schwachen Schultern genommen würden. Ist eine solche scheinbare Utopie am Ende doch realisierbar? Statt eines umfangreichen Schuldenerlasses könnte die Finanzkrise mit einem – möglichweise befristeten – generellen Nullzinsmoratorium ebenso wieder auf ein nachhaltig stabiles Maß reduziert werden. Damit würden auch die Probleme der auseinanderdriften Vermögensverteilung wieder sukzessive abgebaut. Bei den Lebensversicherungen ist man bereits bei der gesetzlichen Mindestverzinsung von 2,25% bei durchschnittlich erwarteter Inflation von 2% fast schon angekommen. Hier gilt quasi der Grundsatz, dass derjenige, der eine private Lebensversicherung abschließt nur mit einem entsprechend der langfristigen Kaufkraftentwicklung adjustierten Geldvermögen rechnen kann, dass seinen gezahlten Beiträgen über die Beitragsdauer in etwas entspricht.
Fragt sich ob der mittlere Zins tatsächlich mehr als den Ausgleich der Inflation bietet? Ansonsten könnte man mit 10000 gesparten Sesterzen aus der Römerzeit heute die Welt kaufen.