Informationelle Selbstbestimmung versus Staats- und Lobby-Interessen
Wie “Google-Streetview” und Behörden für gläserne Bürger und das Außerkraftsetzen von Datenschutz sorgen
“Die freie Nutzung freier Räume müssen wir bewahren.(…) Wir brauchen Geo-Dienste für die Verkehrslenkung, für den Katastrophenschutz, für die moderne Landwirtschaft, die Wohnungssuche oder die Vorbereitung eines Urlaubs.”
Eine Erklärung des Bundesinnenministers Thomas de Maizière, nach dessen Willen sich die Geo-Datendienstbranche bis zum siebten Dezember 2010 einen selbstkontrollierten Datenschutz-Codex auferlegen soll, um so eine Entscheidungserzwingung des Bundesinnenministeriums über die eigentlich doch politisch gewollte “Freizügigkeit” von Geo- und Bürgerdaten zunächst erfolgreich umgehen zu können.
Eine “CE”-Kennzeichnung ist eben noch kein “GS”-Siegel
Eine freiwillige Selbstkontrolle solle nach den Worten de Maizières eine weitere, staatliche Regelung überflüssig machen. Google möchte demnach “konstruktiv an der Formulierung der Selbstverpflichtung” arbeiten.
Das Recht der Bürger
Das Recht eines jeden Bürgers auf “informationelle Selbstbestimmung” wird mit solchen laxen Vorgehensweisen aus den Reihen der politisch Verantwortlichen naturgemäß umgangen. Dabei ist dieses Recht umfassend geregelt und weist den Umgang mit Daten deutlich in seine Schranken. Der Spagat zwischen den Regelungen der informationellen Selbstbestimmung, des Persönlichkeitsrechts und der in der Verfassung verbrieften Freiheit der Informationsverbreitung, gestaltet sich allerdings schwierig. Schwierig für diejenigen, die noch nicht erkannt haben, dass die Persönlichkeitsrechte der Bürger grundsätzlich anderen Interessen vorzuziehen sind.
Eine klare, gesetzliche Regelung ist erforderlich
Eine solch befürwortete und angeregte Selbstverpflichtung der Datenbranche ist schlichtweg unbrauchbar. Sie ist nicht dazu imstande, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Wie vergleichsweise auch in der Atomkraft- und Stromwirtschaft wird hier deutlich Lobbyisten begünstigte Politik betrieben, während die Bürgerrechte auf der Strecke bleiben.
Aber wie steht es überhaupt um unseren deutschen Datenschutz?
Beispiel Einwohnermeldeämter: Demokratisch oder diktatorisch?
Möchte ein Bürger bezwecken, dass nicht gleich jeder natürlichen Person auf Nachfrage hin, durch das Einwohnermeldeamt seine Wohnanschrift mitgeteilt wird, gibt es ähnliche Probleme. Hier soll aufgrund bestehender, regionaler “Meldegesetze” (Landesmeldegesetze) eine anzuerkennende Begründung eingereicht werden, aus welchem Grund sich denn der Einzelne erdreistet, der Behörde die Weitergabe seiner Daten untersagen zu wollen. Wenn es sich in diesem Rahmen also nicht gerade um nachzuweisende Morddrohungen dreht, behält sich das Einwohnermeldeamt nach “pflichtgemäßem Ermessen” vor, die Begründung des Bürgers schlichtweg nicht anzuerkennen und folglich weiterhin sehr freizügig mit der Verteilung seiner Daten umzugehen.
Was der Bürger oft nicht weiß
Die Landesmeldegesetze aber sind dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das sich aus dem geltenden Persönlichkeitsrecht herleitet und in der Verfassung geregelt ist, regelmäßig untergeordnet… Hier lesen Sie weiter…
Foto: © Thorben Wengert via pixelio.de
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