Vor einem Jahr habe ich hier darauf hingewiesen, wie trickreich die Bundesregierung die Kontrolle der Arzneimittel durch das erst von der Vorgängerregierung geschaffenen unabhängigen Instituts für Qualität- und Risikobewertung im Gesundheitswesen (IQWiG) ausgebremst hatte, sodass die Arzneimittelhersteller weiter problemlos die von ihnen beliebig festgesetzten Preise von den Krankenkassen bezahlt bekamen.
Was aber jetzt der smarte Gesundheitsminister Philipp Rösler mit dem Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts (AMNOG) vorstellt, schlägt dem Fass den Boden aus. Jetzt soll der therapeutische Zusatznutzen nicht mehr wissenschaftlich definiert werden. Das will das Gesundheitsministerium – im Interesse der Lobby, was sonst? - künftig per Rechtsverordnung selbst tun, ohne jegliche Kontrolle durch das Parlament oder unabhängige Gremien!
Aber es kommt noch toller: das IQWiG wird komplett entmachtet. Die Pharmahersteller werden von der Verpflichtung befreit, für neue Medikamente einen im Vergleich schon eingeführter Arzneimittel einen zusätzlichen Nutzen zu beweisen oder auch nur plausibel zu machen. Es soll vielmehr dem IQWiG obliegen, ein angebliches Fehlen eines solchen Zusatznutzens binnen der unmöglich kurzen Frist von drei Monaten zu beweisen.
Beweislastumkehr zugunsten derer, die in die Kassen greifen.
Das ist eine Beweislastumkehr wie sie bisher nur im Strafrecht bekannt ist. Wie bei Straftätern gilt dann auch für die Pharmahersteller die Unschuldsvermutung. Warum nur drängt sich diese Parallele nur so auf?
Diese Beweislastumkehr verlangt vom Institut Unmögliches. Binnen drei Monaten nach Vorstellung eines neuen Medikaments können in keinem Fall Studien über ihren Wert für die Patienten vorliegen. Da hat das Institut eben schlechte Karten. Ohnehin ist es ein Unding, die Unrichtigkeit einer womöglich unsinnigen Behauptung beweisen zu müssen. Der nach dem inszenierten Rausschmiss des unbequemen vormaligen Institutsleiters Sawicki dummerweise auch kritisch denkende neu eingesetzte Institutsleiter Jürgen Windelen fragt zu Recht, ob man es etwa widerlegen müsse, wenn ein Hersteller behauptet, der Pumuckl lebe in einer Höhle auf der für uns nicht sichtbaren Seite des Mondes.
Keinerlei Kontrolle bei Medikamenten für seltene Krankheiten.
Rösler schlägt den Kritkern aber mit einer noch dreisteren Maßnahme ins Gesicht; denn Medikamente für “sehr seltene Krankheiten” sollen gar keiner Nutzenbewertung mehr unterzogen werden! Windeler macht darauf aufmerksam, dass es leicht ist, durch “slicing,” also die Abspaltung von bekannten Krankheiten, neue Krankheiten zu erfinden. Dieses Spielchen wurde schon bisher mit großem Erfolg betrieben. Von der Häufigkeit her sind es nicht viel mehr als 400 Krankheiten, mit denen der moderne Mensch geplagt wird. Bei den Krankenkassen stehen aber rund 40.000 Krankheiten in den Büchern. Die Phantasie der Arzneimittelhersteller ist eben grenzenlos – leider nicht in der Ermittlung der Ursachen der Krankheiten, sondern nur bei den Wegen der Einflussnahme auf ihre Symptome. Nur zum Vergleich: in freier Wildbahn lebende Tiere haben von der Häufigkeit her nur mit einem guten Dutzend Krankheiten zu rechnen. Bekommen sie menschliche Nahrung und medizinische Betreuung, verschlechtern sich ihre Chancen umgehend. Was läuft denn da bei den Menschen nur falsch?
MIt der jetzt anstehenden faktisch völligen Abschaltung der Kontrolle des Zusatznutzens neuer Medikamente haben die Arzneimittelhersteller den vollen Durchgriff zu den Geldern der Krankenkassen. Den Zockern an der Börse kann man bei so viel Pharmahilfe durch die Regierung Merkel/Rösler nur raten, auf Pharmawerte zu setzen, wenn man nicht schon alles freie Geld in die Aktien der Hersteller und Verkäufer von Atomstrom investiert hat.
Photo: NetDoktor.de, via flickr
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