Am 21.10.2010 haben sich in Magdeburg die Ministerpräsidenten auf eine neues Rndfunkgebührensystem geeinigt, das ab 1.1.2013 gelten soll.
Die Regelen sind unterschiedlich für Private und für Unternehmen.
Klare Regeln für Private.
Privat zahlt der Inhaber einer Wohnung den vollen Beitrag von 17,98 EUR, gleich wie viele Menschen in der Wohnung leben und wie viele Fernseher, Radios, Computer oder internetfähige Handys sie haben. Für die selbst genutzte Zweitwohnung ist eine weitere volle Gebühr zu zahlen. Für eine Gartenlaube zahlt man nichts, außer man wohnt dort auch (anders als bisher).
Autoradios spielen für Private endlich keine Rolle mehr. Auch für internetfähige Rechner, wird keine Extragebühr mehr fällig. Das ist ein Fortschritt.
Befreiung von der Rundfunkgebühr ist wie bisher auf Antrag möglich bei Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Ausbildungsförderung wie Bafög oder Ausbildungsgeld. Blinde oder stark Sehbehinderte, Gehörlöse und schwer Behinderte sind künftig nicht mehr grundsätzlich befreit. Sie sollen nunmehr 1/3 der regulären Gebühr zahlen, “sofern sie dies finanziell leisten können.” War das nötig?
Unübersichtlicher geblieben ist die Regelung für Unternehmen.
Eigenwillig sind besonders die Unterschiede nach Zahl der Beschäftigten, nach Zahl der Betriebsstätten und bei (auch) gewerblich genutzten Fahrzeugen. Die Pressemitteilungen über die Regelungen im Einzelnen sind recht dürftig.
Steffen Grimberg in der Taz vom 23./24.10.2010, S.12: “Nach massivem Lobbying der Wirtschaftsverbände und einzelnen Unternehmen sind die Länder hier etwas zurückgerudert.” Beck habe aber schon vor der Sitzung der Ministerpräsidenten von einer sehr verträglichen Lösung für die Wirtschaft gesprochen.” Die nun beschlossene Regelung sieht ein Staffelmodell vor, Firmen mit unter 500 Mitarbeitern zahlen den achtfachen Gebührensatz, bei mehr als 20.000 wird der 150fache Satz fällig.” Der Beitrag ist nicht online verfügbar. überhaupt ist die Information über die Details der beschlossenen Regekungen sehr dürftig.
Aus Rheinland-Pfalz kommen ein paar genauere Daten: Bei null bis acht Mitarbeitern wird je Betriebsstätte nur ein Drittel der Gebühr erhoben, also sechs Euro im Monat. Die volle Gebühr von 17,98 Euro wird nun erst bei neun bis 20 Mitarbeitern fällig. Mit diesen beiden Regelungen, die rund 90 Prozent aller Betriebe erfasse, zeige man, dass man kleine Unternehmen nicht belasten wolle, hieß es in der Kommission. Für größere Unternehmen gibt es eine Staffelung (s. die Taz-Mitteilung).
Alle Berichte stimmen überein, dass Kleinstbetriebe nur den 1/3 Beitrag zahlen. Die Länder rechneten hoch, dass im Ergebnis 90 % der Betrieben eine volle Gebühr zahlten, 77 % davon nur die 1/3 Gebühr.
Unternehmen zahlen für Ferienwohnungen und Hotelzimmer die 1/3 Gebühr. Zusätzlich müssen Unternehmen 1/3 der Gebühr auch für nicht-privat genutzte PKWs, zu denen auch Traktoren oder Mähdrescher gehören, letztere allerdings nur, wenn sie mit einem Radio ausgerüstet sind. Die Gebührenerhebung für die Fahrzeuge erscheint systemwidrig. Leider muss wie früher nachgesehen werden, ob das einzelne Fahrzeug ein Radio oder sonst ein internetfähiges Gerät installiert hat. Was ist denn, wenn in einem betrieblich genutzen PKW ein mobiles Kofferradio genutzt wird, das sonst im Büro Verwendung findet?
Wenigstens bleibt ein PKW je Betriebsstätte generell steuerfrei. Damit sollen wohl die kleinen Unternehmer etwas begünstigt werden. Besser wäre es gewesen, alle PKWs von der Gebührenerhebung auszunehmen.
Filialbetriebe, d. h. Unternehmen mit vielen Standorten, werden deutlich stärker belastet als Unternehmen, die nur an einem Standort mit der gleichen Gesamtmitarbeiterzahl tätig sind.
Für diese Sonderbehandlung gibt es keinen vernünftigen Grund. Wie bei der Gebührenerhebung für PKW, die ganz wegfallen sollte, sollten die Länder auch hier vereinfachen und nur nach der Zahl der Mitarbeiter gehen. Es gibt doch in kaum einem Betrieb noch einen Mitarbeiter, der nicht auf eine oder die andere Weise computergestützt arbeitet. Da internetfähige Computer aber ein Grund für die Gebührenpflicht sind, macht es Sinn, allein auf die Kopfzahl der Mitarbeiter abzustellen. Eigentlich ist die ganze Gebührenerhebung ein Unsinn. Alle Welt freut sich, dass die Tage der GEZ gezählt sind. Künftig wird nicht mehr herumgeschnüffelt, wer wo welche Geräte hat. Besser wäre es indessen gewesen, das ganze System der Rundfunkgebühren abzuschaffen.
Besonders die PC-Internetgebühr ist widersinnig und weltfremd, wie hier dargestellt wurde. Für das Anhören und Anschauen der öffentlich-rechtlichen Medien eine Gebühr zu erheben, ist aber selbst ein ausgemachter Unsinn. Gebühren und Beiträge sollte ein kluger Staat nur für besondere Leistungen fordern, nicht für die allgemeine Daseinsvorsorge, die er für alle Bürger gleichermaßen zu leisten verpflichtet ist. Wenn die Länder sich aber wie heute geschehen, bereitwillig von veantwortungslosen Banken ausplündern lassen, gilt keine Vernunft mehr, wenn es darum geht, irgendwie wieder Geld in die Kassen zu kriegen.
Photo: Ian Hayhurst, via flickr
Na toll!
Nun kann die Bande verantwortungsloser JornalistenInnen und das Politiker Pack noch ungestörter die öffentliche Meinung manipulieren.
Und für diesen Dreck müssen die Bürger über A C H T Milliarden Euro Zwangsabgabe bezahlen.
Sind unsere PolitikerInnen eigentlich noch ganz knusper?