EU-Stabilitätspakt: Merkel und das Bundesverfassungsgericht

Derzeit wird Angela Merkel in der bürgerlichen Presse als eiserne Kanzlerin à la Bismarck gefeiert. Weil sie auf eine Änderung des EU-Vertrages (kurz Lissabon-Vertrag) pocht, der aufgrund der sogenannten No-Bail-Out-Klausel  nach  Art. 125 AEUV (früher Art. 103 EG) keine Hilfen für Mitgliedsländer vorsieht, wenn sie sich selbstverschuldet in eine Krise

4793186208_cf3fd13587.jpgDerzeit wird Angela Merkel in der bürgerlichen Presse als eiserne Kanzlerin à la Bismarck gefeiert. Weil sie auf eine Änderung des EU-Vertrages (kurz Lissabon-Vertrag) pocht, der aufgrund der sogenannten No-Bail-Out-Klausel  nach  Art. 125 AEUV (früher Art. 103 EG) keine Hilfen für Mitgliedsländer vorsieht, wenn sie sich selbstverschuldet in eine Krise der Staatsfinanzen begeben haben. Danach dürfen weder die Union noch die Mitgliedstaaten für Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedstaats eintreten oder für diese die Haftung übernehmen. Damit soll der Druck der Kapitalmärkte auf Mitgliedstaaten erhöht werden, die eine unsolide Haushaltspolitik betreiben. Es soll verhindert werden, dass einzelne Mitgliedstaaten als “Trittbrettfahrer” trotz hoher Defizite von der höheren Bonität ihrer Partner profitieren. Der im Mai dieses Jahres beschlossene Rettungsschirm der EU-Mitgliedsländer könnte gegen das Grundgesetz verstoßen haben. Deswegen sind bereits Klagen beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Ende aussehen wird, bleibt derzeit unklar.

Merkel versucht den rechtlichen Mangel nachträglich zu heilen

Mit ihrem Vorstoß den EU-Vertrag zu ändern, versucht Merkel nun vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Rechtsgrundlage insbesondere der Artikel 125 AEUV im Eilverfahren zu ändern. Der derzeitige Rechtsstand des Verfahrens hat Wilhelm Hankel – einem Kläger vor dem BVG – so zusammen gefasst.

“Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Klagen gegen die steuerfinanzierten Euro-Rettungsschirme als klare Verstöße gegen die EU-Verträge und unser Grundgesetz angenommen und diesmal nicht zurückgewiesen wie vor zwölf Jahren unsere Klage gegen die Einführung des Euro. Das Gericht hat die Klage den Beteiligten (Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) zur Stellungnahme vorgelegt. Das Verfahren ist also eröffnet: €ºDie Kugel hat den Lauf verlassen und fliegt.€¹”

Mithin ist die Bundesregierung in großer Not. Offenbar ist ihre Rechtsauslegung des EU-Vertrages in dieser Angelegenheit keineswegs hieb- und stichfest. Ohne eine Vertragsänderung stünden die Chancen deutlich schlechter, mit einem blauen Auge beim Verfahren beim BVG davonzukommen. Mithin hofft man jetzt durch eine rasche “geringfügige” Vertragsänderung, den rechtlichen Mangel heilen zu können. Ob dies mit der Sitzung in Brüssel bereits erfolgreich gelungen ist, steht aber derzeit weiterhin in den Sternen.

Hinzu kommt, dass sich Merkel bereits mit Jean-Claude Trichet, dem Präsidenten der EZB, überworfen hat.

“Wir müssen aufpassen, dass all diese Diskussionen über die Beteiligung von privaten Gläubigern am Rettungsschirm nicht zu Unruhe auf den Märkten führen”, sagte Jean-Claude Trichet, der Chef der Europäischen Zentralbank, beim Treffen der EU-Regierungschefs in Brüssel.

Auch riskiert sie insbesondere die Unterstützung der nordischen Länder sowie Luxemburgs zu verlieren, die für eine Stabilitätsunion weiterhin eintreten. Die Aufweichung des EU-Vertrags hinsichtlich der Non-Bail-Out-Klausel, den Merkel eisern betreibt, wird eben nicht nachhaltig – wie von ihr verkündet – den Euro hinsichtlich seiner Stabilität stärken. Sie öffnet in ihrer Not eine Büchse der Pandora von eigenmächtigen Entscheidungen der Regierungschefs getreu dem Motto von Carl Schmitt[12]: Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.”

Derzeit erklären Regierungen, die in politische Schwierigkeiten geraten, gern den Ausnahmezustand. Damit schaffen sie sich Handlungsspielräume, die unter Berufung auf einen vermeintlichen übergesetzlichen Notstand die Gewaltenteilung von Regierung, Parlament und Justiz in Frage stellt. Im Extremfall kann dies zum permanenten Ausnahmezustand führen. Insbesondere die dritte Gewalt ist den Regierungen immer schon ein Dorn im Auge. Bisher hat insbesondere die noch unabhängige Institution der Allmacht der Regierungen deutliche Schranken gesetzt. Während Parlament und Parteien immer mehr durch Lobbyismus korrumpiert worden sind und die vierte Gewalt, die freie Presse und Medien durch Pressekonzentration und Besetzung von Aufsichtsgremien durch Parteiklüngel in der Meinungsfreiheit eingeschränkt werden, erweist sich die Justiz noch vergleichsweise resistent oder auch renitent, was ein ehemaliger CDU-Bundeskanzler Ludwig Erhardt mit dem Begriff der formierten Gesellschaft umschrieben hat. Um das Regieren in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft zu ermöglichen, soll eine Gleichschaltung der relevanten Institutionen das Durchregieren à la Merkel ohne Widerstand der Öffentlichkeit und Proteste der Bevölkerung erleichtern. Stuttgart 21 und die Laufzeitverlängerung für AKWs sind hier nur spektakuläre Einzelfälle. Der Trend zur Autokratie auf Basis eines übergesetzlichen Notstands gewinnt immer mehr Sympathie in den Kreisen von Politik und Wirtschaft. “Wenn man sich nicht mehr mit den mühsamen und zeitaufwändigen Auseinandersetzungen mit widerstrebenden Interessen der Bevölkerung auseinandersetzen müsste, dann ja da ”

Äußere und innere Notstände schreien aus dieser Perspektive geradezu nach radikalen Maßnahmen, die aber in einer demokratischen Gesellschaft nicht durchsetzbar wären. Da lockt der diskrete Charme der Autokratie.

Merkel und Goethe

Johann Wolfgang von Goethe wurde einmal von einem seiner Bewunderer dafür gelobt, dass er sich immer noch im hohen Alter kerzengrade und nicht gebeugt hielt. Was der gute Mann nicht wusste war, dass Goethe unter der Lendenwirbelversteifung litt. Der arme Mann konnte gar nicht anders. Ebenso ist es derzeit mit Merkel, sie lässt sich als eiserne Kanzlerin feiern, die den Stabilitätspakt verteidigt. Was diese Kommentatoren übersehen ist: Sie kann gar nicht anders. Ihr sitzt die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht im Nacken.

Photo: dirk@vorderstrasse.de, via flickr

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