Guttenberg: Volk ohne Raum

Mein inzwischen verstorbener großartiger Repetitor, der Rechtsanwalt Dr. Josef Alpmann aus Münster, hatte eine Reihe flotter Sprüche drauf, die keiner seiner dankbaren Schüler je vergessen wird. Einer der wichtigsten lautet:„Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung.“ Diesen Spruch gilt es auch zu beherzigen, wenn man die Reden unseres glanzvollen überall

4945059152_ca56888890.jpgMein inzwischen verstorbener großartiger Repetitor, der Rechtsanwalt Dr. Josef Alpmann aus Münster, hatte eine Reihe flotter Sprüche drauf, die keiner seiner dankbaren Schüler je vergessen wird. Einer der wichtigsten lautet:„Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung.“

Diesen Spruch gilt es auch zu beherzigen, wenn man die Reden unseres glanzvollen überall beliebten Verteidigungsministers Dr. jur. von Guttenberg über die angebliche Zulässigkeit des Einsatzes der Bundeswehr zur Sicherung der Handelswege und der Rohstoffquellen in der Welt richtig beurteilen will.

Hier die maßgebenden Passagen aus dem Grundgesetz mit kurzen Anmerkungen:

Artikel 26 [Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges]

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.

Anmerkung: Unbeschadet der weiteren Regelungen unserer Verfassung ist dies die unerschütterliche Festlegung darauf, dass die Streitkräfte, die sich unser Staat zulegt, niemals unfriedlich handeln dürfen.

Artikel 87a [Aufstellung und Einsatz der Streitkräfte]

(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.

(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.

Anmerkung: Hier wird die Bundeswehr auf die grundlegende Aufgabe der Verteidigung allein des Bundesgebietes festgeschrieben. Das Grundgesetz kann aber Ausnahmen normieren. Wichtig ist aber zu wissen, dass es auch verfassungwidriges Verfassungrecht gibt.

Zu diesem unabänderlichen Normenkern gehören nach allgemeiner Meinung folgende Grundsätze:

  • der Wesenskern der Menschenrechte
  • die Gewaltenteilung
  • die freiheitliche demokratische Grundordnung
  • die Rechtsstaatlichkeit

Dazu gehört ausdrücklich nicht ein Verbot, die Bundeswehr außer zum Zwecke der Verteidigung des eigenen Staates im Interesse der Wahrung des Friedens und der internationalen Sicherheit in Europa und der Welt einzusetzen. Gesetze dagegen, die unfriedliche Absichten verfolgen und unfriedliche Einsätze, gleich in welchem Interesse sie angeordnet werden und gleich ob die Verfassug sebst sie erlaubt, sind dagegen verfassungswidrig.

Das Verbot des Einsatzes der Streitkräfte in unfriedlicher Absicht, insbesondere der Führung eines Angriffskrieges, ist dem Kanon der immerwährenden und unabänderlichen Normen unserer Verfassung aber zuzurechnen.

Artikel 24

(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.

Anmerkung: Wie in Art. 26 und 87a GG vorbereitet, kann die Entscheidung über den Einsatz der Bundewehr dritten Stellen überlassen werden, wenn und soweit sie konform sind mit den Bemühungen um die Schaffung einer friedlichen und dauerhaften Ordnung in Europa und auf der ganzen Welt. Daher hat das Bundesverfassungsgericht ja auch im Jahre 1994 entscheiden, dass deutsche Soldaten im Ausland immer dann militärisch zum Einsatz kommen dürfen, wenn der Einsatz Teil einer internationalen Mission der UNO der der Nato ist. Schließlich ist die Bundesrepublik Deutschland Mitglied dieser Organisationen und hat sich gemäß deren Statuten auch zur Teilnahme an militärischen Einsätzen verpflichtet, die von diesen Organisationen satzungsgemäß beschlossen worden sind.

Es bleibt danach festzuhalten, dass die Bundeswehr keine Friedensarmee ist. Aber niemals darf sie unfriedliche Ziele verfolgen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 1994 keine Veranlassung, den Einsatz der Bundewehr auf nach den Regeln von UNO und Nato zulässige Aktionen zu beschränken. Das versteht sich nämlich aus der Logik der Verfassung von selbst. Von keinem Gericht darf man erwarten, dass es in geschwätziger Manier Selbstverständlichkeiten verkündet. Wenn eine Order von UNO oder Nato völkerrechtswidrig und damit zugleich verfassungsweidrig ist, darf sie nicht befolgt werden.

Von Guttenbergs hinterlistige Taktik

Aus dem Vorgesagten ergibt sich keineswegs, dass von Guttenbergs Äußerungen, mit denen er die vielfach kritisierten gleichen Sprüche des ausgeschiedenen Bundespräsidenten Köhler ausdrücklich rechtfertigte, berechtigt seien. Sein Herbeirufen eines Einsatzes der Bundeswehr im wirtschaftlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland oder deutscher der ausländischer privater Wirtschaftsinteressen geschah ganz ohne Bezug auf etwaige Orders der UNO oder der Nato.

Nein, von Guttenberg will uns weis machen, dass es legitim und legal sei, Wirtschaftskriege zur Sicherung von Handelswegen und sogar der Sicherung wirtschaftlicher Ressourcen (!) zu führen. Nach seiner Logik wäre ein militärischer Einsatz allein im Interesse der Sicherung des Nachschubs von Erdöl aus der Golfregion oder von Lithium aus China nicht auszuschließen. Diese Meinung steht so krass gegen die klaren unverrücklichen Vorgaben des Grundgesetzes, dass ihre Äußerung aus dem Munde des obersten Kriegsherren (nur im akuten Verteidigungsfall wäre es die Kanzlerin) ein Skandal ist. So wie zuvor Köhler sollte von Guttenberg jetzt auch gehen.

Auch UNO und Nato können verfassungsfeindliche Ziele verfolgen

Die UNO wird in erster Linie von den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges beherrscht. Es gibt keinen Grund darauf zu vertrauen, dass diese Einrichtung immer nur friedliche Absichten verfolgte. Mehr noch gilt das für die expanisve Nato, die weitgehend unter der Knute des selbsternannten Weltpolizisten U.S.A. steht.

Bestes Beispiel für eine verfassungwidrige Aktion der Nato ist ihr Einsatz in Afghanistan. Dort geht es nicht um die Aufrechterhaltung des Friedens in der Welt. Die Zerstörung des World Trade Centers, an dem offenbar die Familie Bush einen Eigentumsanteil hatte, geht ja nicht auf das Konto der Taliban. Mit ihnen wollten die U.S.A. nachweislich nicht über eine Auslieferung der angeblich für den Angriff verantwortlichen Al Kaida verhandeln und griffen sie und das Land einfach an. Dass Deutschland sich in diesen Angriffskrieg hinein ziehen ließ, ist eine Schande. Der Vorwurf verfassungsfeindlichen Handelns trifft  nicht nur von Guttenberg. Rot-Grün und Schwarz-Gelb waren sich bisher in diesen Fragen völlig einig.

Noch eklatanter agressiv und verboten war bzw. ist immer noch der Krieg gegen den Irak. Mit der neuen Logik von Guttenbergs ist aber die Sicherung der Ölreserven in dieser Region zu rechtfertigen, auch die Sicherheit der Könige und Prinzen Arabiens, denen die Bushs und ihre Hintermänner eine Garantie für die Existenz ihrer menschenrechtswidrigen Herrschaft gegeben haben. Wenigstens da standen deutsche Soldaten nicht im Feld. Jetzt rechtfertig von Guttemberg aber nachträglich diesen verlogenen Krieg!

Haben wir als demokratischer Rechtsstaat einen solchen Verteidungsminister adligen Geblüts verdient, der die verfassungwidrigen Kriege Amerikas und unsere Verstrickung darin rechtfertigt und die verbale Basis für neue solche Abenteuer zu schaffen sucht !? Wie weit sind wir noch entfernt von Hitlers ungaren Phantasien vom „Volk ohne Raum?“

Photo: Bundeswehr-Fotos, via flickr

Kommentare

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  1. Na na, Herr Ehlers,
    Gesetze und Verfassungen werden von Menschen gemacht, oft aus Eigennutz selten aus ideellen Motiven. Gesetze werden von Juristen interpretiert und je nach politischer Großwetterlage gedeutet und verbogen.

    Solange das ” allgemeine Rechtsgefühl” der Bevölkerung Gesetze und die daraus abgeleitet Rechtsprechung als überwiegend” gerecht” empfindet , ist das auch ok.

    Dieses Rechtsgefühl der Mehrheit unseres Volkes wird jedoch seit vielen Jahren mit Füßen getreten.

    Eine völlig korrupte Bande von PolitikerInnen aus allen Parteien sowie RichterInnen, bis in die höchsten Staatsämter, haben sich aufgeschwungen das Recht bis zur Unkenntlichkeit zu beugen. ErfüllungsgehilfenInnen oder schon integraler Bestandteil des Systems sind die VertreterInnen der Medien, damit also alle Kontrollmechanismen ausser Kraft.

    Gutenberg, auch wenn er adlig ist, ist dabei das kleinste Übel.

    PS: Denken Sie nur an die geistigen Verrenkungen die wegen der Wehpflicht unternommen wurden.

    Wehrpflicht ist de facto Unrecht, da

    1. gegen die Verfassung, da kein verfassungsgemäßer Auftrag mehr besteht

    2. Diskriminierend , da nur Männer eingezogen werden.

    Weil einige Leute ( Waffenindustrie, Krankenhäuser, Wohlfahrtsverbände ) so richtig dickes Geld damit verdient haben, wurde bis zuletzt für den Erhalt der Wehrpflicht gekämpft.

    Was mir wie immer bei den meisten Readers Artikeln fehlt ist der Lösungsansatz.

    Wie geht es anders?