Reform des Stabilitätspakts: Was lehrt uns Irland?

Irland hat die Annahme von Finanzhilfen der EU und des IWF zurückgewiesen. Man will lieber weiterwursteln wie bisher. Ein Staatsdefizit von über 30% des Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr schreckt die irische Regierung nicht. Man behauptet trotzig, man hätte alles – zumindest bis Mitte nächsten Jahres – im Griff. Außer der

gewer.jpgIrland hat die Annahme von Finanzhilfen der EU und des IWF zurückgewiesen. Man will lieber weiterwursteln wie bisher. Ein Staatsdefizit von über 30% des Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr schreckt die irische Regierung nicht. Man behauptet trotzig, man hätte alles – zumindest bis Mitte nächsten Jahres - im Griff. Außer der irischen Regierung scheint niemand deren Optimismus zu teilen. Insbesondere die Finanzmärkte sehen das ganz anders. Es zeigt exemplarisch, dass eine Reform des Lissabonvertrags hinsichtlich der Einführung schärferer Regeln beim Stabilitätspakt aussichtslos ist. Wenn ein Land der Eurozone in einer derartigen Notlage Finanzhilfen ausschlägt, dann wird es keinen Automatismus oder eine erfolgversprechende Insolvenzordnung geben können. Die Pleitestaaten verweigern einfach die Anerkennung der Realitäten. Das war’s.

Woran die EU zerbrechen wird

Eine Wirtschafts- und Währungsunion braucht Vertrauen, dass Vertragsbedingungen zuverlässig eingehalten werden. Alle regulatorischen Mechanismen wie Defizit- und Schuldenquote sind Schall und Rauch, wenn ein land wie Irland, Portugal und Griechenland die Durchführung einer Restrukturierung seiner Wirtschafts- und Finanzpolitik verweigert. Unter Verweis seiner staatlichen Souveränität ist man nicht bereit, die Konsequenzen aus seiner de facto Insolvenz zu ziehen. Wenn dann der Rest der Gemeinschaft tatenlos zusieht, dann ist die Glaubwürdigkeit in die Durchsetzungen von rechtsverbindlichen Verträgen wie den EU-Vertrag dahin. Wer soll denn dann noch sich an Verträge gebunden fühlen?

Too big to fail?

Das Selbstbewusstsein der irischen Regierung speist sich aus der Selbsteinschätzung, man kann es auch Überheblichkeit (Overconfidence) nennen, dass die EU-Länder letztendlich zu jedem späteren Zeitpunkt Irland zu Hilfe eilen werden. Wegen der ansonsten anfallenden Vermögensverluste insbesondere auch der europäischen Banken, glaubt man nicht an konsequentere Maßnahmen. Wenn Deutschland beispielsweise so leichtfertig war, ein Klumpenrisiko deutscher Banken in Irland von 138 Mrd. Euro zuzulassen, dann wird man eben auch erpressbar. Schließlich sitzt ja auch die Badbank der HRE, die FMS in Dublin und versucht dort aus dem Haufen toxischer Papiere noch Restwerte herauszudestillieren. Die Giftküche der HRE war ja als Zweckgesellschaft nach Irland ausgelagert, jetzt sollen dort die Giftmischer, die die toxic papers verpackt haben, bei der Entsorgung Hilfe leisten. Sie haben das Insiderwissen und damit die Macht. Wer sich mithin durch derartigen Leichtsinn einem Finanzplatz wie Dublin ausliefert, der verfügt über keine glaubwürdige Drohung, dem Treiben ein Ende zu bereiten.

Jetzt muss man sich darum bemühen, dieses Debakel zu vertuschen. Statt einer grundlegenden Restrukturierung eines maroden Finanzplatzes bietet man sich als Flickschuster an, um den weiterhin tief maroden irischen Banken finanzielle Hilfe zu leisten. Man wird also dem schlechten Geld noch gutes hinterher.

Rompuy wird scheitern

Der EU-Ratspräsident hat ja die dankenswerte Aufgabe erhalten, einen Kompromissvorschlag für eine Reform des EU-Vertrags bis zum Dezember 2010 zu erarbeiten. Er soll der Forderung Deutschlands nach einer zusätzlichen Klausel im Vertragswerk entsprechen, wonach in Absprache mit den Mitgliedstaaten untersucht wird, ob einem Land das Stimmrecht in der EU entzogen werden kann, wenn es permanent die Währungsunion in Gefahr bringen sollte. Wie dies einstimmig mit den derzeit drei Pleitestaaten passieren soll, bleibt ein Rätsel. Damit droht aber auch der Versuch zu scheitern, den EFSF als dauerhafte Einrichtung zu etablieren. Da ja auch der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts irgendwann über die anhängige Verfassungsbeschwerde wegen des im Mai 2010 von den EU-Mitgliedsländern und der EU-Kommission über die Rechtmäßigkeit der gefassten Beschlüsse entscheiden muss, wird er mit großem Interesse die jetzige Entwicklung verfolgen. In seiner Ablehnung einer einstweiligen Anordnung vom Juni 2010, die Inkraftsetzung der Beschlüsse durch die Bundesregierung und den Bundespräsidenten zu verhindern, kann er nicht mehr so gutgläubig dem Vortrag der Bundesregierung, der EZB und der EU-Kommission folgen. In der Urteilsbegründung der Entscheidung hieß es nämlich:

„Ein wesentlicher Schaden erwächst dem Gemeinwohl nicht aus der bloßen Möglichkeit einer Inanspruchnahme des Bundes im Eintrittsfall, also der drohenden Notlage eines Staates der Euro-Gruppe, deren Wahrscheinlichkeit die Bundesregierung für gering hält. Der Beschwerdeführer hat keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass demgegenüber seine Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte, insbesondere aus Art. 14 GG, unmittelbar gerade in Folge einer etwaigen Übernahme von Kreditgarantien oder des Aufkaufs von Staatsanleihen durch die EZB bereits schwer und irreversibel beeinträchtigt sein könnten. Soweit der Beschwerdeführer vorträgt, die Enttäuschung des Rechtsvertrauens durch die von ihm behauptete Verletzung der europäischen Verträge führe zu einer irreversiblen Schädigung der Gemeinschaftswährung, setzt er sich damit in Widerspruch zur Einschätzung der Bundesregierung, die das Bundesverfassungsgericht aus den genannten Gründen zu respektieren hat.“

Die aktuelle Entwicklung lässt eine solche Deutung durch das Bundesverfassungsgericht nicht mehr zu. Und was dann, Frau Merkel?

Photo: solid phase, via flickr

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