Irland und die Stunde der Wahrheit: Vor der Transferunion?

Erst jetzt ist Irland bereit, der EU-Kommission und dem IWF den ungehinderten Einblick in die finanzielle Lage Irlands und der irischen Geschäftsbanken zu gewähren. Bisher ist man auf die Aussagen der irischen Regierung angewiesen. Dass es oftmals nicht immer korrekte Angaben sind, hat der Fall Griechenland hinlänglich belegt. Bis zuletzt

Erst jetzt ist Irland bereit, der EU-Kommission und dem IWF den ungehinderten Einblick in die finanzielle Lage Irlands und der irischen Geschäftsbanken zu gewähren. Bisher ist man auf die Aussagen der irischen Regierung angewiesen. Dass es oftmals nicht immer korrekte Angaben sind, hat der Fall Griechenland hinlänglich belegt. Bis zuletzt haben sich die Griechen geweigert, Vertretern von Eurostat die notwendigen Informationen bereitzustellen. Erst jetzt wurden von Eurostat deutliche höhere Defizitzahlen für Griechenland bekanntgegeben. Das von Eurostat für Irland zuletzt noch bekannt gegebene Defizit für das Jahr 2010 lag bei 11,7%. Jetzt gelten rund 32% als BIP-Anteilsquote nach der Verstaatlichung der Anglo-Irish-Bank als realistisch. Völlig offen ist daher derzeit, wie viel Finanzhilfe Irland am Ende benötigen wird. Es werden Beträge um 100 Mrd.  Euro gehandelt.

Noch’n Rettungspaket

Die Hilflosigkeit der Politik angesichts des Finanzmarktdebakels wird immer deutlicher, weil man auch zwei Jahre nach Ausbruch der globalen Finanzkrise als einziges Hilfsmittel den Bailout durch den Staat bzw. wenn dies eben nicht mehr reicht durch die Staatengemeinschaft einsetzt. Damit entfällt jedoch der entscheidende Sanktionsmechanismus, der das Fehlverhalten von Geschäftsbanken nachhaltig korrigieren könnte. Nur die de facto Insolvenz eines Instituts kann deren Eigentümer und Management zu einem risikoadäquaten Verhalten führen. Wenn explizit via EFSF in der EU oder via IWF global der Transfer von Geschäftsrisiken einzelner Banken, die als Too-big-to-fail angesehen werden, auf die Gemeinschaft möglich ist, dann gibt es keine ausreichende Anreize, sich hinsichtlich des Risikos bei ihrer Geschäftstätigkeit zu beschränken. Was für einzelne Geschäftsbanken gilt, gilt auch für einzelne Staaten. Auch dort gilt das Prinzip der Souveränität hinsichtlich des Finanzgebarens. Allerdings nur solange, bis der Karren tief im Dreck steckt. Dann gilt plötzlich das Prinzip der Solidargemeinschaft. Jetzt müssen die anderen Staaten bzw. dessen Bürger für die Sanierung des failed state geradestehen.

Verdrängung der fundamentalen Probleme ist fatal

Da man auf diese Frage bisher keine schlüssige Antwort gefunden hat, ignoriert man das Problem und hofft, dass die Rettung eines Landes vor dem Staatsbankrott am Ende zu einem Umdenken der Politiker des Landes, dessen Bevölkerungen und insbesondere der Geschäftsbanken dort führt. Die bisherige Erfahrung der Finanzkrise lehrt aber etwas anderes. Insbesondere die Banker – siehe Wallstreet und Londoner City – bleiben bei ihrem riskanten Spiel. Es wird weitergezockt wie eh und je. Das Beispiel der HRE in Deutschland hat auch exemplarisch demonstriert, wohin am Ende die Reise geht. Zwar hat man die sich massiv sträubenden Aktionäre am Ende enteignet, aber um den Preis, dass jetzt der Steuerzahler für die horrenden Verluste der Bank aufkommen muss. Die Gläubiger der Bank blieben ungeschoren. Mithin ist das Prinzip des unbegrenzten Gläubigerschutzes zu Lasten der Allgemeinheit fatal. Auch der jetzige Bailout Irlands zwingt ja nicht die aktuellen Gläubiger dazu, ihre Forderungen gegenüber Irland wertzuberichtigen. Deren Forderungen bleiben ja unangetastet. Des Weiteren gewährt man über die Umschuldung Irlands dem Staat und seinen Bürgern massive Zinssubventionen. Die Folge ist letztendlich, dass wegen der Risikoübernahme durch die EU-Staaten deren Zinsen entsprechend steigen müssen. Um die Zinskosten Irlands niedrig zu halten, werden die günstigeren Zinskosten durch die Übernahme der irischen Verbindlichkeiten, wenn keine Geldillusion herrscht, der anderen Länder steigen müssen. Das mag ja als transitorische Lösung bei einer einmaligen Situation sinnvoll sein, aber als Regelmodell, wie es jetzt durch die Änderung der EU-Verträge mit den Beschlüssen vom 28./29.Oktober 2010 dauerhaft implementiert werden soll, wird die automatische Hilfszusage fatal, weil berechenbar. Damit wird das moralische Risiko jedoch drastisch ansteigen.

Fehlanreize führen zu Fehlverhalten

Wenn ein Staat durch eine Finanzpolitik, die aufgrund der Schulden, die dabei angehäuft werden, den Staatsbankrott vorsätzlich herbeiführt – z.B. in dem  er die Anglo-Irish-Bank in Irland verstaatlicht – dann kann er bei Kenntnis des Rettungsmechanismus die Kosten, die er durch den Rettungsschirm vermeidet, in sein Kalkül einstellen. Es kann sich dann für ihn lohnen, um sich und anderen Eigentümer einer Geschäftsbank sowie deren Gläubiger kostengünstig zu entschulden, dass er bewusst hohe Defizite durch Bailouts aufhäuft. Im Zuge der Rettung werden diese ja zu einem erheblichen Teil an die EU-Staatengemeinschaft weitergereicht. Mithin entsteht ein Fehlanreiz, den Rettungsmechanismus mehr und in größerem Umfang als zuvor in Anspruch zu nehmen. Da man dadurch eine erhebliche Kostenersparnis erzielt, kann man weiterhin sorglos riskante Finanzgeschäfte tätigen. Im Schadenfall trifft einen ja nur ein geringerer Teil der Kosten. Da die zuvor erzielten Gewinne ja nicht nachträglich als Deckungsbeitrag zur Schadentilgung eingesetzt werden können, müssen kurzfristig erzielte Gewinne nur rasch genug in Form von Gewinnausschätzungen und Boni der Manager privatisiert werden. Dieser Krisenvermeidnngsmechanismus wird also sukzessive die Gemeinschaft immer tiefer in den Schuldensumpf ziehen.

Ohne ausreichende Sanktionen geht es nicht

Es fehlt an ausreichenden Sanktionsmechanismen, um eine Wiederholung im Sinne einer nachhaltigen Korrektur des Fehlverhaltens der Geschäftsbanken oder des Staates zu gewährleisten. Solange eine glaubwürdige Drohung nicht existiert – wie beispielsweise Souveränitätsverlust bei Staaten oder Eigentumsverlust bei Eignern einer Bank bzw. Vermögensverlust der Gläubiger, die wegen hoher Renditeerwartungen in eine Wertpapiere investieren, die zugleich einen Totalverlust (siehe Lehmann Pleite) beinhalten – ist das System des Risikomanagements eines Krisenmechanismus falsch kalibriert. Die jeweils aktuelle Krisenvermeidung durch den Krisenmechanismus schafft ungewollt die Voraussetzungen für die nächste Krise. Nur wenn die Fehlanreize zu einem Fehlverhalten im Sinne eines Beibehaltens oder sogar noch risikofreudigeren Investitions- bzw. finanzpolitischen wirksam ausgeschlossen werden, ist ein Krisenmechanismus auch nachhaltig zur Krisenvermeidung wirksam. Ansonsten löscht er das Feuer mit Öl. Bisher ist es jedenfalls nicht gelungen, einen hierfür geeigneten Krisenbewältigungsmechanismus zu konzipieren. Das was derzeit praktiziert wird, ist keine Lösung, sondern das Problem.

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