Rettet dem Dativ – Das Deutsche muss ins Grundgesetz

Ick esse Klops Da klops Ich stehe uff und kicke Wer steht da draußen? Icke. Berliner Volksmund Gehören Sie auch zu denen, die, das Grundgesetz in der Hand, einen heftigen Phantomschmerz verspüren? Da fehlt doch was, murmeln jene von CDU, SPD und FDP, die unter Führung von Norbert Lammert die

58910717_c0badce61f.jpgIck esse Klops
Da klops
Ich stehe uff und kicke
Wer steht da draußen? Icke.
Berliner Volksmund

Gehören Sie auch zu denen, die, das Grundgesetz in der Hand, einen heftigen Phantomschmerz verspüren? Da fehlt doch was, murmeln jene von CDU, SPD und FDP, die unter Führung von Norbert Lammert die deutsche Sprache im Grundgesetz verankern wollen. Und wirklich, schaut man rein in die Verfassung liest man nix vom Deutschen, obwohl doch alles in Deutsch geschrieben ist. Deshalb wollen die Deutschler das Deutsch in den Artikel 22 packen, direkt unter die Festlegung der Flaggenfarben und die Bestimmung Berlins als Hauptstadt. Stehen soll dort, wenn sie sich durchsetzen: “Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.”

Nun besteht die Republik schon ein wenig länger und bisher waren sich alle Deutschen darüber klar, dass sie ein mehr oder minder gutes Deutsch sprachen. Keiner sah die Notwendigkeit, eine Alltäglichkeit in den Verfassungsrang zu erheben. Aber jetzt, wo der schnurrbärtige Sarrazin die Türken mobilisiert hat, jetzt will man sein schönes Sprachgut schnell in Sicherheit bringen und es zwischen die heiligen Deckel des Grundgesetztes retten. Vielleicht könnte in Klammern noch “Rettet dem Dativ” in der Verfassung der Deutschen stehen. Das würde den Türken (Russen, Kroaten, Vietnamesen, usw.) mächtig imponieren.

Aber erst im Artikel 22?

Warum nicht vorne, im Artikel eins, der fest behauptet: Die Würde des Menschen  ist unantastbar. Hier hätte doch ein Satz wie “Das Deutsche ist unangreifbar” einen vorzüglichen Platz. Um die Separatisten im Land zu befriedigen könnte es dann weiter lauten: Es darf auch Sorbisch, Friesisch und Dänisch gesprochen werden. In gebotenen Grenzen, versteht sich. Was aber, wendet der regionale Klugscheißer einwendet, was aber ist mit dem Alemannischen? Weist ein alemannischer Satz wie “Enzyklopedi wachst dür di freiwilligi Hilf vo allne, wo öppis in irer Mundard wöi bytrage” nicht mindestens eine so eigenständige Sprache nach wie das Holländische? Und sollte die einzigartige Saarländische Grammatik, die nicht die Wendung “Das Haus da” kennt, sondern stattdessen den köstlichen Satz “Des do Haus” bildet, nicht unbedingt ihren eigenen Platz bekommen?

Die Zementierung des Deutschen in der Verfassung müsste deshalb unbedingt um folgenden Passus ergänzt werden: “Für Regionalsprachen gilt ein Artenschutz. Näheres regeln die Länderverfassungen.” Man sieht die Doppelnamen-Bindestrich-Länder schon heftig ihre Landeskinder in Rheinländer und Westfalen, oder in Badische und Unsymbadische sortieren. Und wer die Feinheiten kennt, der weiß genau, dass in Köln natürlich ein völlig anderes Rheinisch gesprochen wird als in Düsseldorf. Die Stimmen werden sich mehren, die mahnen, dass im Bergischen (Wuppertal, Solingen, Remschscheid) mindestens drei unterschiedliche Sprachlinien verortet werden müssen. Und was ist mit dem Starkdeutschen, jenem Idiom, das Bruno Ganz als Film-Hitler etabliert hat: “Dörr Wold stöht schworrz und schwoigend. Und aus den Wüsen stoiget. Dörr woiße Nöbel wonderrborr”. Soll das einfach ab in den Bunker (Bonker) oder verdient es nicht auch ein Plätzchen in der Verfassung?

Fragen über Fragen, mit denen sich umgehend eine Kommission beschäftigen sollte.

Und noch ein weiteres Problem muss dort gelöst werden: Wie kann man den neuen Verfassungs-Artikel strafbewehren? Denn ohne ein Verbot kein Gebot. Spricht zum Beispiel ein Berliner in Bayern von “Klops”, die dort aber eindeutig “Knödel” heißen, dann muss doch das zuständige Sprachamt eine Ordnungswidrigkeit in Höhe von mindestens 20 Euro aussprechen können. In  diesem Fall kann das Amt nur das deutsche Wort “Klöße” verlangen! Für das Sächsische und das Schwäbische sollte im Gesetz allerdings eine Ausnahmeregelung vorgesehen werden: Beide Idiome sind Folge einer vererbten Gaumenstellung, also letztlich genetisch bedingt, und müssen somit straffrei bleiben. – Es ist irgendwie beruhigend, dass der Bundestagspräsident Norbert Lammert und seine Mitstreiter in einer wirklich großen Koalition zur Zeit keine anderen Probleme sehen als die Rettung der deutschen Sprache. Immer noch besser, als  wenn sie uns mal wieder die Rettung der Banken auf die Tagesordnung setzen.

Photo: Ralf_H., via flickr

Kommentare

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  1. Ja, lieber Uli Gellermann, darüber haben sich Karl Valentin und seine Partnerin Liesl Karlstadt mit ihrem Sketch über “Semmelknödeln” schon 1916 lustig gemacht. Die Verballhornung der Sprache ist also nicht ganz neu !
    Aber Spass beiseite, Sie haben schon Recht, wenn Sie den deutschen Sprachgebrauch bemängeln. Der macht weder vor unseren Politprotagonisten, noch vor den Voicemedien halt.
    Ich vertrete nach wie vor die Meinung, diese Rechtschreibreform wurde von den Kultusministern und Lehrkräften initiiert, die ihre eigenen Unzulänglichkeiten in der Sprache bemerkten. Das Buch von Sebastian Sick “Der Dativ Ist dem Genitiv sein Tod” sollte im Deutschunterricht Einzug halten.
    Was sollte der, mit frisch erlangten Deutschkenntnissen, eingewanderte Ausländer denken, wenn sie plötzlich husten müssen und erklären, “sie hätten sich verschluckt”. Das erzeugt wahrscheinlich einen konsternierten fragenden Gesichtsausdruck Ihres Gegenüber; das jedoch kann man als Mundart bezeichnen. Nicht jedoch, wenn es heißt “wegen dem” anstelle von “wegen des” oder “ungeachtet dem” was richtig weh tut!
    Auffällig ist die erstklassige Ausdrucksweise und korrekte Deutschkenntnis vieler ausländischer Journalisten der Sprachmedien.