Klage gegen Gentechnikgesetz vom Verfassungsgericht abgewiesen

Die Normenkontrollklage des Bundeslandes Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnikgesetz ist vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden. Schwarz-Gelb ist damit gescheitert, die strengen Haftungsregelungen für den Anbau von gentechnisch manipulierten Pflanzen aufzuweichen. Daher sei beim Aussäen von gentechnisch veränderten Produkten größtmögliche Vorsorge erforderlich. Die Verfassungsrichter ermahnten die Politik, zukünftig bei der Entscheidungsfindung sich nicht

4875258114_939c5b042c.jpgDie Normenkontrollklage des Bundeslandes Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnikgesetz ist vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden. Schwarz-Gelb ist damit gescheitert, die strengen Haftungsregelungen für den Anbau von gentechnisch manipulierten Pflanzen aufzuweichen. Daher sei beim Aussäen von gentechnisch veränderten Produkten größtmögliche Vorsorge erforderlich. Die Verfassungsrichter ermahnten die Politik, zukünftig bei der Entscheidungsfindung sich nicht einfach auf eine Kosten-Nutzenrechnung zu stützen. Stattdessen seien die Verantwortung für künftige Gegenrationen und deren natürliche Lebensgrundlage in die Betrachtung explizit mit einzubeziehen. Dieses Urteil könnte bereits auch richtungweisend für die Entscheidung über die Laufzeitverlängerung von AKWs sein. Die hier vom Bundesverfassungsgericht zugrunde gelegten Rechtsgrundsätze wären auch dort anwendbar. Man müsste nur diesbezüglich wegen der ungeklärten Entsorgung des Atommülls Klage erheben.

Verfassungsgericht schreibt Rechtsgeschichte

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung bezüglich des Gentechnikgesetzes Verfassungsgeschichte geschrieben. Der Versuch der Schwarz-Gelben-Koalition, durch eine Normenkontrollklage Hinweise für Lockerung des Gentechnikgesetzes zu erlangen, ist gescheitert. Schlimmer noch für die Kläger. Es werden dort Rechtsgrundsätze postuliert, die auf ähnliche Rechtsfragen analog anwendbar sein werden. Mithin es bei riskanten Technologien wie Atomenergie, Gentechnik, Biotechnologie oder Nanotechnologie zukünftig nicht mehr möglich sein wird, unter Hinweis auf eine einfache Kosten-Nutzen-Analyse zu entscheiden. Die Prüfung der Verantwortung für zukünftige Generationen und die nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen ist Pflicht.

Grüner geht’s nicht mehr. Die ökologisch nachhaltige Vernunft hat über das kurzfristige Gewinnkalkül in der Rechtssprechung gesiegt und das ist auch gut so.

Photo: BASFPlantScience, via flickr

Kommentare

Dieser Artikel hat einen Kommentar. Was ist Deiner?

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

  1. Hier hat Georg Erber noch einmal gründlich die Überlegungen der Richter hervorgehoben.
    Eine Tatsache wird leider viel zu oft aus den Augen verloren; eine Genmanipulation, sei es bei Fauna oder Flora, macht aus den jeweiligen Objekten ein patentierbares Gut und das unterliegt Rechtsnormen zugunsten des jeweiligen Herstellers. (Man denke zurück an die Kartoffelsorte LINDA). Wir würden dann zukünftig nicht nur unsere Medikamente, sondern auch unsere Lebensmittel von der Pharma- oder sonstiger chemischer Industrie kaufen müssen. Natürlich nach deren Wertvorstellungen!