Während aktuell mehrere deutsche Zeitungen in einem gemeinsamen Appell gegen die Kriminalisierung von Wikileaks protestieren und eine “Publizierungsfreiheit” für die umstrittene Enthüllungs-Plattform fordern, ist diese für ihren Mit-Gründer, Julian Assange in Teilen bereits erreicht. Gegen die Hinterlegung einer Kaution von 200.000 Pfund, gut 236.000 Euro, sowie 40.000 Pfund als “Sicherheitsleistung”, die gezahlt werden müssten, falls er verschwindet, ist er nach Tagen des Tauziehens spätestens am Freitagmorgen wieder auf freiem Fuß.
Zwar darf der 39-jährige Australier das Gefängnis in London nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs verlassen, gänzlich unabhängig ist er jedoch nicht. “Assange muss eine elektronische Fußfessel tragen, seinen Pass abgeben und sich täglich bei der Polizei melden”, heißt es hierzu in einer kurzen Meldung auf Focus Online. Daneben hat er weitere Auflagen zu erfüllen: “Er muss sich an einem der Polizei bekannten Ort aufhalten und sich täglich bei der Polizei melden. Mehrere Stunden pro Tag gilt eine Ausgangssperre für den Wikileaks-Gründer (…).” Grund für die Freilassung nach gut einer Woche U-Haft, in die er geraten war, nachdem er sich am 7. Dezember wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden der britischen Polizei gestellt hatte, war die Zurückweisung eines Berufungsantrags der schwedischen Staatsanwaltschaft. Richter Duncan Ousley sah im Falle einer Freilassung keine Fluchtgefahr. Er erklärte: “(…) wenn Assange flüchte, würde sein Ansehen in den Augen vieler seiner Anhänger schwinden. Assange habe daher ein gewisses Interesse daran, seinen Namen reinzuwaschen (…).”
Der Staat muss eine Konfrontation mit den eigenen Geheimnissen aushalten
Unterdessen haben die “taz, die “Tageszeitung”, die “Frankfurter Rundschau”, “Der Freitag”, “Der Tagesspiegel”, perlentaucher.de sowie die Menschenrechtsorgansiation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) das Appell gegen eine Kriminalisierung von Wikileaks unterzeichnet. Sie betonen: “Das Internet ist eine neue Form der Informationsverbreitung. Es muss den gleichen Schutz genießen wie die klassischen Medien.” Und weiter: Der Staat sei kein Selbstzweck und müsse eine Konfrontation mit den eigenen Geheimnissen aushalten.
Photo: Takver, via flickr
Kommentare
Schreibe den ersten Kommentar für diesen Artikel.