Das Bahngesetz gibt zwingend vor, dass Strecken, die mit mehr als 100km/h befahren werden, mit Induktionsicherungs-Systemen ausgerüstet sein müssen. Ob und wie diese Forderung von der Deutschen Bahn nun, aus versicherungstechnischen (sehr teuren) Gründen bei dem aktuellen Unglück, interpretiert werden wird, wollen wir noch abwarten. Solche Maßnahmen zur Installation von