Landgericht verbietet Verbreitung einer Film-Szene €“ Sender wird Widerspruch einlegen
Hamburg. 14. Januar 2011. (and). “Bezüglich des Films “Der Drückerkönig und die Politik€ (ARD, 12.1. 21.45 Uhr) wurde dem NDR am Freitagnachmittag (14.1.2011) vom Landgericht Berlin verboten, die Filmszene weiter zu verbreiten, in der Panorama-Reporter Christoph Lütgert den AWD Gründer Carsten Maschmeyer um ein Interview bittet.” Das melden in diesen Minuten mehrere Medien. Das Verbot sei demnach auf Antrag von Herrn Maschmeyer erlassen worden, ohne dem NDR Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Weiter heißt es: “Der NDR wird gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen.”Die Redaktion “Panorama€ habe Herrn Maschmeyer, laut Medienberichten, mehrfach mit konkreten Fragen um ein Interview gebeten.
Die Chronologie dieser Anfragen ist dokumentiert unter:
http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/awd157.html
Mit einer einstweiligen Anordnung,wehrt sich ein Antragsteller mit seiner subjektiven Meinung, gegen einen Antragsgegner, wegen eines, wie auch immer gearteten, Streites.
In vielen Fällen, wie in dem Vorgenannten, benutzt man solche Verfügungen, um mit einer gespielten, moralischen Entrüstung die Öffentlichkeit zu täuschen.
Die Anordnung selber hat nur eine aufschiebende Wirkung, bis zur endgültigen Klärung durch die Parteien.
Da man im vorliegenden Falle Widerspruch eingelegt hatte, dessen Beweiskraft wohl unumstößlich zu sein scheint, könnte dann der Antragsteller später sagen, er hätte wohl die ARD Anfrage nicht richtig interpretiert, um sich dann auf den Verbotsirrtum zu berufen.
Inzwischen ist jedoch, wegen der Dauer der Streitigkeit, soviel Zeit vergangen, dass die Öffentlichkeit jegliches Interesse verloren hat.
Das jedoch lag im Kalkül des Antragstellers!